Die Unabhängigkeit des Richters oder Die Freiheit des Richters, nach Recht und Gesetz zu entscheiden

(Ein ziemlich persönlich geprägter Beitrag von Joachim Bode)

Die beiden oben genannten Grundsätze hatten für mich während meiner Zeit als Richter keine praktische Bedeutung, einfach deshalb, weil ich sie bei meiner beruflichen Tätigkeit als selbstverständlich vorausgesetzt habe.

Nicht ein einziges Mal kommt man als Richter, wenn das justizbehördliche Umfeld einigermaßen stimmt, mit irgendwelchen Einflussnahmen oder auch nur Versuchen von Druck oder Versprechen in Berührung. Es mag sein, dass die eigene nach außen gezeigte Haltung dabei eine Rolle spielt, so dass die Justizverwaltung spürt, hier kein Bein auf den Boden zu bekommen. Dagegen spricht aber, dass ich auch von den persönlich bekannten Kollegen, bei denen sich ja jeder individuell verhält, nichts dergleichen gehört habe.

Es wäre auch ziemlich riskant gewesen und in Kollegenkreisen und auch mir als ungeheuerlich aufgenommen worden, wenn die Justizverwaltung auch nur den geringsten Versuch der Einflussnahme gestartet hätte. Die Rechtsprechung der Dienstgerichte zu solchen sicher nicht ganz seltenen Versuchen ist hier ziemlich eindeutig, wenn auch verbesserungsfähig.

Ich will aber bei meinen persönlichen Erfahrungen bleiben, andere Leute können Abweichendes aus ihrem Bereich berichten.

Wo ich eher Beeinträchtigungsmöglichkeiten für die im Titel genannten Werte sehe?

Hier gibt es mehrere Ansatzpunkte:

Da ist zunächst mal die Schere im eigenen Kopf, sprich Sozialisation (Herkunft, Ausbildung) und – als deren Bestandteil – entsprechende Vorurteile. Dieser Einschränkung der inneren und sich beruflich mannigfach äußernden Unabhängigkeit unterliegt jeder Richter, gleichgültig, ob er es weiß, oder ob er es nicht weiß. Sich darüber ständig klar zu werden, gehört nach meiner Erfahrung zu den größten Herausforderungen, mit denen sich ein Richter konfrontiert sehen kann.

Die Fähigkeit zur Selbstkritik gehört nicht zu den beliebten Eigenschaften in unserem Lande, und wer gibt gerne zu, etwas falsch gemacht zu haben? Von einem Kollegen hörte ich: Ich gebe doch keine Fehler zu!

Der nächste Punkt: Die Gruppendynamik. Als Richter schwebt man nicht im luftleeren Raum. Man ist organisiert, was auf die überwiegende Mehrheit der Richter zutrifft. Da gibt es Zusammentreffen bei Vorträgen und bei Würstchen mit Bier, wobei die zuletzt genannten Treffen die Gefährlicheren sind. Da werden Fälle besprochen, Mehrheitsmeinungen gebildet und transportiert, da wird über Kollegen geschwätzt, Kritik und auch Häme kommen vor. Hier werden auch Beförderungschancen ausgekungelt, soweit dies möglich ist.

So etwas prägt, dem kann man sich nur schwer entziehen. Direkter Einfluss auf konkrete richterliche Handlungen? Kaum nachweisbar, möglicherweise fühlbar. Die Stimmung macht`s dann, die letztlich auf der Kippe stehende Entscheidungen so oder anders ausgehen lassen könnte.

Mit Zahl und Intensität der Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Gruppen und Vereinen und Parteien nehmen die Wahrscheinlichkeiten der Einschränkung richterlicher Unabhängigkeit zu, entsprechend den oben dargelegten Verhältnissen. Es müssen ja nicht mehr unbedingt Würstchen und Bier eine Rolle spielen, sondern – eher standesgemäß – Kaviar und Sekt.

Wenn der Richter nicht spätestens mit der Eingehung nennenswerter Beziehungen in solchen  gesellschaftlichen Bereichen merkt, dass es nicht nur ein Recht auf Unabhängigkeit gibt, sondern mehr noch eine Pflicht zur Unabhängigkeit, sind Hopfen und Malz verloren.

An dieser Stelle sollten die Erklärungsversuche für die speziellen Vorgänge in Bayern ansetzen, die bisher so oft und kläglich vor dem Ergebnis der Fassungslosigkeit geendet sind.

Nicht unbeachtet sollte dabei eine bayerische Spezialität bleiben, die meines Erachtens im Verhältnis zu dem bisher Geschilderten den größten Einfluss auf das richterliche Verhalten hatte und hat: Das Rotationssystem des ständigen Austauschs von Richtern und Staatsanwälten untereinander, was das Entstehen eines speziellen richterlichen Selbstbewußtseins erfolgreich verhindern kann.

Hierbei wir der Corpsgeist erzeugt, der Unrechtliches als „richtbar“ erscheinen lässt.

Das vor allem ist der Grund, auf dem die Unabhängigkeit des Richters verkümmern muss: Wenn man damit rechnen kann, dass die vertrauten Kollegen einen nicht im Regen stehen lassen, wenn es darauf ankommt. Dann hat die Politik leichtes Spiel, weil die Justiz in vorauseilendem Gehorsam spürt, was gewünscht und angesagt ist.

Plumpe ausdrückliche Anordnungen sind da nicht notwendig.

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72 Antworten zu Die Unabhängigkeit des Richters oder Die Freiheit des Richters, nach Recht und Gesetz zu entscheiden

  1. Pauline Gebhardt schreibt:

    Nun ja – so ist es wohl – denn heute ist es aufgrund der verstrkten PR und Marketingstrategie der Pharmalobby eben chic, jeden und schnell eine Zwangseinweisung in einer Psychiatrie zu beschlieen – aus den Augen aus dem Sinn – und die psychiatrischen Gutachter erleichtern das Gewissen oder stupsen die vorsichtigen Richter in die gewnschte Richtung. Fr 115730 Euro pro Jahr und Patient – ist das schon zu machen. Und welcher Mensch wagt es schon, den Gttern der Psyche zu widersprechen – wo allein diese wissen, was ein Mensch denkt und was er zuknftig tun wird. Und nur diese Gtter der Psyche knnen ein Gutachten nach Aktenlage erstellen oder von Ferne nach Wunsch und gegen Honorar. Wrde ein Richter selbst in die Schulinie geraten, wenn er sich diesen Gttern widersetzen wrde ? Eine Idee wird zur materiellen Gewalt, wenn es die Massen ergreift – und heute ist nun mal die Idee der psychischen Strung modern und chic. – steter Tropfen hhlt den Stein. Und ein Richter oder Anwalt ist auch nur ein Mensch. Auf jeden Fall ist das Richteramt keineswegs Ausdruck von persnlicher Reife und der Beruf des Psychiaters ist ganz und gar Ausdruck, dass dieser Mensch nicht in dieser Welt lebt – sondern abgehoben irgendwo anders.

    Date: Thu, 30 May 2013 01:01:02 +0000 To: rosenzierde@hotmail.de

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  2. rechtsbruch schreibt:

    Sehr geehrter Herr Bode,
    danke für diesen Artikel. Ich glaube auch dass die Mehrheit der Menschen, die Jura studieren, später in der Justiz arbeiten und letzlich als Richter oder Staatsanwälte über Wohl und Wehe von Menschen entscheiden, diesen Weg wählen, weil sie an Recht und Gesetz, an Moral und ehre glauben und dafür auch eintreten wollen.
    Das Problem, das schließlich dazu führt, dass ein Richter oder Staatsanwalt nicht mehr ausschließlich nach den Buchstaben der Gesetze oder den christlichen Vorgaben nach Gerechtigkeit entscheidet, sehe ich darin, dass – wie es ja auch beschreiben – Personen aus der Rechtssprechung von anderen umgarnt werden mit dem Zweck, die vor ihren Karren zu spannen.
    Wir kennen die Anwaltsbälle, die Fortbildungen, die Zugehörigkeit zu den Rotariern oder den Lions, den Studentenverbindungen, den Golfclubs und ähnlichen „Freizeitvereinen“ oder „Freizeitaktivitäten“. Geht ein Rechtssprechender zu einem dieser „Vereine“, so wird er dort Menschen treffen, die seinesgelichen sind, er wird nette, vermögende Leute antreffen und er wird – wie das eigentlich typisch ist für Sektenarbeit – eingewoben werden in diese „Spinnennetzte der Macht“.
    Wir Menschen sind immer anfällig für Glanz und Glorie, das hießt, wir nehmen gere ein Stückchen mehr an Macht entgegen und auch den dazugehörigen Reichtum an, wenn er sich uns bietet. Wenn sich nun einem Richter die Chance auftut, mittels solcher „Vereinsverbindungen“ in einen „besseren“ Senat wechsel zu können, oder an ein Gericht, das einen guten Ruf hat, so wird er das vermutlich annehmen. Was dann folgt…..
    Aber nehmen wir uns mal Ihren Kollegen Brixner vor. Er war organisiert in verschiedenen Vereinen. Er hatte mit großer Wahrscheinlichkeit schon vor dem Tag, an dem Mollaths Anzeige auf seinem Schreibtisch lag und die Gegenazeige seiner Frau und deren Anwälte, von diesem „eigenartigen“ Menschen gehört. Der zur Friedendemonstration geht, der es schlimm findet, dass seine Frau solch illegale Geschäfte bankgeschäfte macht….
    Noch dazu war Herr Brixner wahrscheinlich schlicht und einfach vollkommen ausgebrannt. Zuhause die kranke Frau, im Dienst nichts als schwierige Fälle. Das prägt, das führt dazu, nciht mehr voll arbeitsfähig zu sein, das führt zur Überforderung. Deshalb las er auch die langen eingaben des Herrn Mollath nicht. Er las sie nicht, er war von außen instrumentalisiert und darüber informiert, dass das ein Spinner sei und er war zutiefst aufgebracht, den nun vor sich sitzen zu haben und feststellen zu müssen, dass das ein ganz ruhiger, besonnener Mensch ist. Da konnte er ja nur noch brüllen und da musste er ja seine Zusage einlösen, diesen gefährlichen Mann wegzusperren.
    Ich persönlich bin immer froh, Richter wie, Herr Bode vorzufinden, aber leider habe ich auch immer wieder jene von der Sorte Brixner angetroffen. Und die ersten urteilen genauso wie die zweiten und wir sind alle dieser Ungerechtigkeit ausgeliefert

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    • Hans schreibt:

      Brixner hatte sechs Stunden Zeit in der Verhandlung am 8. August 2006, um herauszufinden, was tatsächlich vorgefallen ist.

      Er wollte nicht nur nicht, er hat den Angeklagten bewusst unverteidigt gehalten, diesen provoziert und in schlechtes Licht gerückt, die Schöffen manipuliert, unzuständige Zeugen benannt, die Ex-Frau so dargestellt, als habe diesen keinen Belastungseifer und ihr eine Bühne bereitet, die dieser nahestehenden Anwälte nicht einvernommen, die Thematisierung der Schwarzgeldvorwürfe und damit auch der Rolle der Ex-Frau unterbunden, das Video zu den Reifenstechereien nicht gezeigt, das falsche Attest nicht hinterfragt, die dort, wie wir jetzt wissen, falsch als Ausstellerin angegebene Ärztin nicht einvernommen, die verfassungswidrige Begutachtung und den dazu gelieferten Unsinn des Psychiaters Leipziger nicht hinterfragt, usw. – und schließlich ein Urteil abgeliefert, dass in wesentlichen Punkten den Sachverhält verfälscht und unter rechtlichen Gesichtspunkten eine Schande für den deutschen Rechtsstaat darstellt.

      Da waren so viele Handlungen zu vollbringen, die nur aktiv möglich sind. Ich halte es deshalb für ausgeschlossen, dass es sich dabei um lediglich „Fehler aufgrund von Überforderung“ handeln könnte. Ich kann mir angesichts dieser Fakten auch nicht vorstellen, dass die korrekte Behandlung des Falls für den Richter Brixner hätte anstrengender sein können. Wenn er denn schon so belastet gewesen war, hätte er es schon damals deutlich einfacher gehabt, wenn er nach Recht und Gesetz vorgegangen wäre. Er hatte sich – weshalb auch immer – dagegen entschieden. Wegen der damit kausal verursachten und bis heute andauernden Freiheitsberaubung ist er entsprechende der gesetzlichen Vorgaben anzuklagen und zu bestrafen.

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      • Helmut Mayr schreibt:

        @ Hans

        Unabhängig von allen Verschwoerungstheorien wollen wir mal Otto Brixner glauben.

        Die Begründung eines glatten Freispruchs revisonssicher zu gestalten, wäre schwieriger gewesen.

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      • Joachim Bode schreibt:

        @Hans:
        Wenn man sich die von RA Strate analysierten Urteilspassagen genau ansieht, kann man nicht mehr an Zufall glauben. Dahinter steckte eine nicht unerhebliche Portion an Manipulation, damit einige Dinge passgenau wurden. Sicher wäre eine schlichte Vorgehensweise streng nach dem Gesetz einfacher gewesen – genau so, wie es einfacher ist, die Wahrheit zu sagen als zu lügen.
        Brixner hat hier mehr “geleistet” als notwendig.

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      • Hans schreibt:

        @ Helmut Mayr:

        Wieso sollte die revisionssichere Begründung eines „glatten Freispruches“ – von dem ich nicht geschrieben habe – schwieriger sein, als eine Gerichtsverhandlung, den Vorlauf dazu und ein vielfach rechtbeugendes Urteil entgegen Recht und Gesetz hinzumanipulieren? Ich kann Ihr Rechts- und Justizverständnis, gelinde gesagt, nicht ganz nachvollziehen. Brixner hatte die Pflicht, den Sachverhalt aufzuklären. Hätte er dies sachnotwendig getan, wäre ein Urteil, wie auch immer ausgefallen, jedenfalls revisionssicher gewesen. Er hat sich dem verweigert, in vielfach rechtsbeugender Weise, wie Sie den Schriftsätzen des Mollath-Verteidigers Strate einfach entnehmen können.

        Sie schreiben zudem von Verschwörungstheorien. Wo sehen Sie diese in meinem Beitrag? Alles Dargestellte entspricht den bisher bekannt gewordenen Fakten. In diesem Sinne glaube ich dem damals vorsitzenden Landgerichtsrichter Brixner voll und ganz – und halte eine mehrjährige Haftstrafe sowohl für angebracht als auch notwendig.

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      • Helmut Mayr schreibt:

        @ Hans

        Ich hatte vergessen, bösartig voranzustellen.

        Ein revisionssicherer Freispruch ist beim 1. Senat des BGH fast nicht möglich, weil auch stichhaltig begruendete Urteile aufgehoben werden. Die Schmach für den Richter ist neben der Aufhebung die Zurückverweisung.

        Hinzu kommt, dass eine ergebnisoffene Verhandlung mehr Zeit erfordert, weil z.B der Ersteller des Attest befragt wird. Hätte man Mutti Reichel befragt, wäre der Verhandlungstag schon geplatzt, weil Sohn Reichel nicht geladen war.

        Deshalb hat Otto Brixner bereits vor der Verhandlung die Bausteine zusammengefügt, die zu einer Verurteilung ausreichen und das noch dazu unter Verfaelschung des Sachverhalts in der Ermittlungsakte.

        Will sagen: Das Urteil stand vor Beginn der Hauptverhandlung fest. Es wurden nur noch die Beweismittel, im wesentlichen die Aussage von Frau Maske eingefügt und auch die war vermutlich abgesprochen.

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  3. Olaf Erber schreibt:

    Lieber Herr Bode,

    Sie versprechen, von Ihren ganz persönlichen Erfahrungen zu berichten. Es fing auch ganz gut an. Leider sitze ich nun „angefüttert“ aber noch hungrich auf Ihren Bericht hier. Immerhin lese ich von der Unmöglichkeit der suggerierten Unabhängigkeit der Richter in Deutschland – dafür zolle ich Ihnen uneingeschränkten Respekt.
    Doch meinen Sie nicht, es könnte dann im Sinne notwendiger Aufklärung etwas mehr sein, als nebulöses wabern zwischen Würstchen, Kaviar, Sekt und Bier?
    Wie gingen Sie in Ihrer Amtszeit um mit Anwaltskollegen, die – mehr dem eigenen Bankkonto als dem Mandanten verpflichtet – dafür sorgen, dass halbwegs gerechte Rechtsprechung nur noch selten passiert. Was sagen Sie zur Praxis außerterminlicher Absprachen, die ohne das Wissen der Parteien stattfinden? Wie wirkt sich die oft beklagte Überlastung der Gerichte auf die Qualität der Rechtsprechung aus?
    Es gäbe doch so vieles zu berichten, was auf die gewünschte Unabhängigkeit der Richter Einfluß nimmt.
    So verbleibe ich – wie gesagt, hungrig auf ein offeneres Wort – in Erwartung der Fortsetzung Ihres Aufsatzes
    Olaf Erber

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    • Dian schreibt:

      Danke Herr Erber, danke Herr Bode, weiter, weiter …

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    • Joachim Bode schreibt:

      Liebe Leute (Herr Erber, Dian und wer noch mitliest…),
      ich habe Ihre Bedenken fast vorausgesehen, gefühlt – wie man so schön sagt. Leichtsinnig habe ich sie zur Seite geschoben.

      Es sollte ein „ziemlich persönlich geprägter Beitrag“ sein, wie es Herr Dr. Kurch, der Blog-Betreiber, nach kurzer Diskussion vor der Veröffentlichung mit seinem Zusatz unter die Überschriften präzisiert hat.
      Mit Wissenschaftlichkeit und vor allem Vollständigkeit soll der Beitrag nicht dienen.

      Unter Zugrundelegung meiner eigenen beschränkten Erfahrungen, die jetzt auch schon wieder etwas älter sind, wollte ich einen möglichen Erklärungsansatz für einige der schlimmen Vorgänge in Bayerns Justiz liefern. Noch gefärbter geht das also kaum …..

      Hier zu einigen Einwürfen:
      Außerterminliche Absprachen habe ich nicht erlebt. Ich weiß, welch unselige Rolle sie heute spielen.

      Überlastung spürt fast jeder Richter, sie verursacht Streß und die Neigung zu Oberflächlichkeit. Hier gibt es drei Reaktionsmöglichkeiten, zu denen ich etwas sagen kann:

      Das Urteil wird kürzer, möglichst unter Beibehaltung der Qualität (die Rechtssuchenden können das Ergebnis nicht mehr so gut verstehen, der Anwalt wäre dann gefordert).

      Der Termin findet später statt… das kann zur fatalen Rechtsverweigerung führen.

      Oder man legt sich mit dem Dienstherrn an. Das führt zu noch größerem Streß und ist nur denen zu empfehlen, die eine sehr dicke Haut, Durchhaltevermögen, ein sonst intaktes Umfeld und ausreichende Unterstützung haben.

      Die eigentliche Unabhängigkeit des Richters kann dabei auf verschiedenste Weise tangiert werden, was aber über die obigen Erklärungsansätze hinaus kaum generalisierend darzustellen ist. Auch hier gilt: Da gehören immer zwei dazu… also auch ein Richter, der sich beeindrucken läßt.

      Die von mir eingenommene sehr persönliche Sichtweise ließe sich besser einordnen, wenn die Justiz-Erfahrenen aufgrund des selbst Erlebten schildern würden, wie sie sich die Reaktionen der Richter in Bayern erklären.
      Ach ja, ich bin kein Bayer, mir fehlen also schon deshalb wesentliche Voraussetzungen für das Einfühlen in die dortigen Verhältnisse…

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      • Dian schreibt:

        Danke, Herr Bode, da kommt doch „ein bisschen Butter bei die Fische“. Verstand ich richtig, allein durch den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts kann man die eine Kammer etwas „ärgern“ und die andere „schonen“? Welche spricht dann das „bessere“ Recht? Meint „Rechtspflege“ etwas anderes, etwa die zwangsweise Verlängerung der Wartezeit auf Verhandlung bedingt durch (gewollte) Personalknappheit, damit sich Zeugen – etwa der körperlichen Tätlichkeit – nach 2,3 ja 4 Jahren kaum noch erinnern können?
        (Bei Gustl Mollath gibt’s zum Glück noch ein „handfestes“ Attest 😉 )

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      • Helmut Mayr schreibt:

        Nachdem ich auf der anderen Seite des Richtertisches tätig bin, kann ich ebensowenig über den Druck aussagen, dem Richter aufgrund der Organisation ausgesetzt sind.

        Im hiesigen Fall Mollath kommen aber mehrere Faktoren zusammen.

        Es ist einerseits die mediale Aufmerksamkeit, die ansonsten völlig unbekannt ist.

        Weiter gibt es politischen Druck. Merk will Mollath im BKH behalten. Seehofer sieht das anders. An wen soll sich Frau Dr. Mielke halten.

        Hinzukommt die Selbstbindung durch die fortwährenden Entscheidungen der StVK, die ja einräumen müssten etwas falsch gemacht zu haben.

        Zu guter letzt kommt da noch der Anwalt aus Hamburg, der gleich Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung erstattet. Es kann ja gleich die naechsten treffen.

        Das alles macht keine Laune und jeder der Beteiligten der Justiz würde sich lieber als Betreuungsrichter betaetigen.

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      • Susanna Karthäuser schreibt:

        Sehr geehrter Herr Bode,

        vielen Dank für Ihren detaillierten Kommentar, der durchaus zum Verständnis beiträgt. Mich persönlich würde anlässlich dieser unsäglichen Vorgänge eine „Soziologie der Macht“ interessieren, die wohl noch geschrieben werden muss. Als hilfreich zum Verständnis der Vorgänge im ‚Land der tausend Kirchen‘ hat sich übrigens für mich auch die Lektüre „Macht und Missbrauch“ von Schlötterer erwiesen.

        Mein Respekt und meine Dankbarkeit allen, die hinschauen und damit wenigstens eine Art Öffentlichkeit bilden. Jeder kann auf seinem Platz etwas tun, und sei es, dass er andere auf diesen Fall hinweist. Ich mache jetzt Werbung für die ARD-Sendung am Montag in der Hoffnung, dass dadurch etwas mehr Bewegung in den Fall kommt.

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  4. harrygambler2009 schreibt:

    „Die Unabhängigkeit des Richters…..“ ist doch einmal von seiner Qualifikation und dem Gerichtsstand abhängig, also private oder strafrechtliche Ebene.
    Ich hatte nur einmal ein Ermittlungsverfahren erlebt, das war 1976, als die Stasi meine Wohnung in West-Berlin in Brand setzte. Zuerst wurde ich natürlich von der Polizei vernommen, dort erlebte ich nur Unterstellungen. In zehn Minuten hatte ich dem Beamten die Physik, das Wirken von Strom und der Qualifikation eines kleinen Facharbeiters erklärt und nachgewiesen, seltsamer Weise habe ich dann nie wieder etwas gehört.
    Ich weiß bis heute nicht, ob das Verfahren damals eingestellt worden ist und warum keine Zeugen vernommen worden sind, denn es gab drei wichtige Zeugen.
    Ironie des Schicksals, 30 Jahre später hatte ich meine Schatten von damals wieder auf dem Hals und ich habe erlebt, wie ein Arbeitsrichter am LAG Berlin-Brandenburg sich in einem Gerichtssaal eine Stunde lang mit einem Ex-Stasioffizier und heutigen Gewerkschaftsbonzen aus
    Berlin-Brandenburg abgestimmt hat, wie man die zwingende Verhandlung einfach platzen lässt, so etwas geht dank Hartz IV heute ohne Probleme.
    Doch zurück zum Fall Gustl Mollath, leider erlebe ich auf Facebook Diskussionsbeiträge die einen erschüttern können: Sollen wir den Fall Mollath überhaupt so groß unterstützen?
    Der Fall Gustl Mollath zeigt wohl noch deutlicher als der von den Finanzbeamten vom Finanzamt V in Frankfurt, inwieweit man Bürger mit Hilfe von Gutachten, der Psychatrie und unfähigen Ermittlern Zuegen und Demkraten ausschaltet, wenn es um Steuerbetrug, Banken und Politik geht.
    Im Fall Gustl Mollath versucht man Beziehungsprobleme zum Mittelpunkt hoch zu peitschen, denn dann braucht man nicht über die Hintergründe zu reden. Man stellt nie von Seiten der Medien die Frage, wie der Einfluss von Macht und Betrügern die damalige Ehefrau von Mollath beeinflusst und wahrscheinlich moralisch zerstört haben. Gutsl Mollath saß nur in dem Nest, in dem der „Kuckuck“ sein Ei abglegte aus dem dann der Fall Gustl Mollath wurde.
    Der Fall Gustl Mollath ist kein Rosenkrieg, der Fall Gustl Mollath ist ein Fall von „alltäglichem Steuernbetrug, Reisen mit einem Kofferraum voller Geld in die Schweiz, schwarzen Konten, Lügen, Banken, Gutachten die nicht einmal einen Papierwert haben und Richter(n) die wohl der Unabhängigkeit einer „Marionette“ unterliegen.
    Ausdruck dies alles ist jedoch der falsche Rechtsgrundsatz der in unserem Land seit Jahrzehnten herrscht, „im Zweifelsfall imm für den Täter, nie für das Opfer“. Gustl Mollath ist ein Opfer, dass wie so viele zu spät erkannt haben, welche Mächte sich gegen sie verbündet haben. man kann es eben auch nur ahnen, man erhält ja nie Einblick in die Wege der Täter und Mitläufer, siehe mein Branderlebnis.
    Warum wurde nie das Treiben seines „Ex-Frau“ ind ihren „Reisen in die Schweiz Gegenstand von Ermittlungen?
    Der Fall Gustl Mollath ist die selbe Botschaft an uns wie im Fall des Steuerbeamten Rudolf Schmenger bei seinen Ermittlungen in der Chefetage der Commerzbank: „Lass gut sein, sonst machen die dich fertig“.* Und so was nennen wie Demokratie.
    Harry Gambler
    *(http://humanistenteam.info/forum/viewtopic.php?f=16&t=369)

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    • Dian schreibt:

      Hallo Harry, schönen Dank auch für den Beitrag. Ein Satz daraus macht mich nachdenklich: „Gustl Mollath ist ein Opfer, dass wie so viele zu spät erkannt haben, welche Mächte sich gegen sie verbündet haben.“ Ich weiß nicht, ob Gustl Mollath überhaupt und somit erst recht nicht, wann er dies erkannt hat. Dies scheint mir auch gar nicht wichtig.
      Ganz im Gegenteil spricht es für den Whistleblower Gustl Mollath, dass er solch ein Kalkül – wenn denn beachtet – zumindest hinten an gestellt hat. Solch mutige Menschen braucht unsere Gesellschaft mehr, die ihre ureigensten Interessen im Angesicht solcher Vergehen gegen das Gemeinwohl, dem Steuerbetrug der gern „Hinterziehung“ genannt wird, zurückstellen.
      Nur leider hofieren in diesem „Rechtsstaat“ Deutschland mehr Menschen den Steuerbetrügern, an deren Spitze jüngst die Kanzlerin, als Menschen die Steuerfahnder, etwa auch den „privaten“ Gustl Mollath unterstützen.
      Wir schulden alle Gustl Mollath Achtung, er verdient keinerlei Vorwurf.

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  5. Helmut Mayr schreibt:

    Grieß Gott Herr Bode,

    nachdem Sie ja im Nachbarblog ankuedigten, herzhaft über meine Gedanken zu lachen, könnten Sie doch verraten, in welchem Bundesland der rechtsstaatlichen Glückseligkeit Sie tätig waren.

    Ich war in allen Bundeslaendern unterwegs außer Meck-Pomm. Lieber als in Bayern war ich nur in Ba-Wue und auch dort habe ich nach einem grandiosen Erfolg in erster Instanz vom OLG fuerchterliche Prügel bekommen.

    Nach meiner Erfahrung sind Rechtsstaatlichkeit und richterliche Unabhängigkeit Ziele um die die Organe der Rechtspflege staendig und beharrlich kämpfen müssen.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Grüß Gott zurück, Herr Mayr,
      meine Berufstätigkeit ist Geschichte, und heute – ich habe noch viel Kontakt zu Aktiven wie Sie es sind – sind die Verhältnisse viel härter – etwa so, wie Sie es schildern.
      Es ist nor noch wenig übrig geblieben von den Verhältnissen, wie ich sie in meiner Referendarzeit kennen gelernt habe. Unter heutigen Bedingungen würde ich nicht mehr gern Richter sein, zu groß sind die Beschränkungen durch Gesetzgebung (Abbau demokratischer und anderer Rechte) und Einsparungen, auch durch die überall erkennbare Zunahme der Ellenbogen-Mentalität.
      Von daher haben Sie nicht ganz Unrecht mit meiner Zuordnung zur (früheren) „rechtsstaatlichen Glückseligkeit“, wie Sie es so schön nennen.
      Es hat sicher auch seinen Sinn, dass man mal in den Ruhestand tritt…., aber Sie merken ja, so ganz ruhig ist es noch nicht!
      Liebe Grüße aus Hessen
      Ihr
      Joachim Bode

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      • Helmut Mayr schreibt:

        Lieber Herr Bode,

        zunächst vielen Dank für Ihre Gruesse aus Hessen.

        Vielleicht macht es Sinn, über den Verlust der Streitkultur nachzudenken.

        Nach meiner Auffassung sind wir Anwälte mit beteiligt, weil der Ton immer schaerfer wird nach den schlechten Vorbildern bei Hold und Salesch.

        Als weitere Ursache sehe ich den von Frau Zypries erfundenen omnipotenten Richter, der natuerlich weiß, dass er nicht alles kann und sich deshalb einen Rechtskundigen Sachverständigen zu Hilfe holt, wodurch die entsprechenden Lobbies zum Zug kommen.

        Nicht zuletzt sehe ich bei Richtern eine gewisse Angst vor Argumenten.

        Gruesse aus Bayern

        Helmut Mayr

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      • horst schreibt:

        Als ganz normaler Bürger habe ich auch den Eindruck, dass die Rechtssprechung vor 20 Jahren eine bessere war als heute. Das liegt sicher an dem nachrückenden Justizpersonal. Insbesondere an der Beförderungspolitik, und dem Rotationssystem in Bayern.
        Weniger Verfahren und die verbleibenden dafür ordentlich zu führen, das wäre im Sinne der Bürger.
        Deshalb wollen wir unseren Rechtsstaat zurück.

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  6. Breitenbach schreibt:

    Unter dem Ti­tel »Re­form der Si­che­rungs­ver­wah­rung. Die Wür­de der Mör­der und Ver­ge­wal­ti­ger« kom­men­tiert stern.de am 30. Mai 2013, 10:51, al­so heu­te, die ab dem 1. Juni 2013, al­so mor­gen, in der Bun­des­re­pu­blik und nicht nur in Bay­ern gel­ten­den neu­en ge­setz­li­chen Vor­ga­ben, die un­ab­hän­gi­ge Rich­ter zu­künf­tig in Ur­tei­le um­set­zen müs­sen. Bun­des­mi­ni­ste­rin Leut­heus­ser-Schnar­ren­ber­ger hat­te sich zu­vor »›für ei­ne be­stands­fe­ste und dau­er­haf­te Re­ge­lung der Si­che­rungs­ver­wah­rung‹« ein­ge­setzt (http://www.stern.de/panorama/reform-der-sicherungsverwahrung-die-wuerde-der-moerder-und-vergewaltiger-2017187.html).

    Schon in der Über­schrift (»Die Wür­de der Mör­der und Ver­ge­wal­ti­ger«) kommt Stim­mung auf, im Ar­ti­kel da­run­ter wird nach­ge­legt: »Schwer­ver­bre­chern mehr Rech­te ver­schaf­fen«.

    Geht es wirk­lich um »mehr Rech­te«? Oder nicht eher um die dau­er­haf­te Außer­kraft­set­zung von Rech­ten? Und was sind »Schwer­ver­bre­cher«? Zäh­len bei­spiels­wei­se »Rei­fen­ste­cher« da­zu? – Was be­deu­tet Si­che­rungs­ver­wah­rung?

    Die ei­ne oder an­de­re Straf­tat wird je nach Gu­sto nicht mit dem im Straf­rechts­ka­ta­log vor­ge­se­he­nen Straf­maß be­legt. Das Straf­recht wird außer Kraft ge­setzt. An sei­ne Stel­le tritt ein Maß­nah­me­recht. Un­glei­ches Maß wird zur Norm. Ge­setz­li­che Höchst­stra­fen für be­stimm­te De­lik­te wer­den be­lie­big durch Prä­ven­tiv­maß­nah­men er­gänzt, bes­ser ge­sagt: er­setzt – an­geb­lich er­for­der­lich »für mehr Si­cher­heit«. »Si­cher­heit« statt Rechts­si­cher­heit.

    Und was sa­gen der Eu­ro­pä­ische Ge­richts­hof und das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt da­zu? Sie kri­ti­sier­ten bei dem zu­vor gel­ten­den Sy­stem der Si­che­rungs­ver­wah­rung ge­ra­de nicht die Si­che­rungsver­wahrung als sol­che. Die Ei­ter­beu­le bleibt be­ste­hen, be­kommt aber fri­sche Schmin­ke auf­ge­legt. »Die Rich­ter in Straß­burg und Karls­ru­he mo­nier­ten vor al­lem zwei Punk­te: Zum ei­nen müss­ten die Si­che­rungs­ver­wahr­ten, die ih­re ei­gent­li­che Haft ja be­reits ab­ge­ses­sen ha­ben, an­ders, al­so bes­ser, be­han­delt wer­den als die nor­ma­len Straf­ge­fan­ge­nen. Und es müs­se Schluss sein mit der nach­träg­li­chen Ver­hän­gung der Si­che­rungs­ver­wah­rung.« Den In­haf­tier­ten ver­süßt man zu­sätz­lich die »Ver­wah­rung mit the­ra­peu­ti­schen An­ge­bo­ten«. Na, wenn das kein Fort­schritt ist – was dann?

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  7. Helmut Fischer schreibt:

    “Die Unabhängigkeit des Richters…..”

    Ich verfolge nun seit Jahren diesen Fall Mollath, auch habe ich einige Verhandlungen mit dem Richter Otto Brixner als Beobachter und Zuschauer miterleben dürfen, die Unabhängigkeit war hier natürlich gegeben, aber nach dem Motto „ich mache was ich will“ Mir wird es himmelangst wenn ich nur daran denke, das dieser Mann über mich hätte einmal gegen seine Interessen urteilen müssen.
    Die Ansichten des Richters A.D Herrn Joachim Bode in allen Ehren, aber solch extreme Unterschiede in den praktizierenden Rechtsansichten wie von Otto Brixner und Joachim Bode darf es in einer „Parlamentarischen Demokratie„ einfach nicht geben! Hier z.B. im Fall Mollath wurde offensichtlich nicht Jura studiert um bestehende Gesetze auch für den Angeklagten mit anzuwenden!
    Wer den Herrn Brixner einmal erlebt hat, kann sich sehr leicht in die Vergangenheit zurück versetzt fühlen! In dubio pro reo scheint es für diesen Richter nicht zu geben! Alleine das „sehr laut“ werden während eines Prozesses, ist nicht nur einschüchternd, sonder auch sehr unangenehm so etwas mit zu erleben und anzuhören. Auch wurden hier mit hoher Wahrscheinlichkeit etliche Abläufe abgesprochen und da meine ich nicht nur den Anruf beim Nbg. Finanzamt Süd!

    Man sollte sich auch einmal überlegen, obwohl dieser Fall Mollath in Medien publiziert wird und viele Prominente Unterstützer hat, weshalb hier nicht ein Aufschrei durch die Bevölkerung geht, da es ja nun wirklich jeden so treffen kann! Steuererhöhungen ( obwohl wir zur Zeit die höchsten Einamen zu verzeichnen haben) werden publiziert und dem Bürger überzeugend beigebracht, dass die meisten daran glauben, dass das auch so richtig und notwendig ist! Weshalb ist es nicht möglich flächendeckend die Bevölkerung so zu informieren, das die Mehrheit der Bevölkerung versteht, was hier in einer Demokratie für ein Unrecht geschieht. ( bei der DDR und anderen sogenannten sozialistische Ländern hat man es ja auch geschafft, den Leuten beizubringen, was diese für einen Unrechtsstaat haben) Aber offenbar scheint sich die Mehrheit der Bevölkerung in der BRD nicht wirklich für solch einen Fall zu interessieren. (??oder wird nicht immer wieder intensiv genug informiert??).Seit Monaten spreche ich immer wieder Leute auf den Fall Mollath an, die meisten haben davon noch nicht einmal etwas gehört und die etwas davon gehört haben, wissen nicht so genau um was es hier eigentlich so geht! Die „unabhängige“ Presse hatte innerhalb weniger Tage die ganze Republik über den Fall Hoeneß informiert, da geht es ja auch ! Oder ist das für die Öffentlichkeit und Presse nur der bessere und prominentere Sündenbock??? Die geschwärzten Namen von hochgestellten Persönlichkeiten in dem HVB Bericht aus Bayern und auch anderen Bundesländern sind bekannt, weshalb sind bis heute diese Namen nicht veröffentlich worden??? Oder gibt es hier evtl. einen Zusammenhang weshalb die „Bayerischen Gerichte“ sich so eigenartig verhalten? Und so gibt es einen Fall nach dem anderen, ( Commerzbank, Finanzbeamte Frankfurt, usw.)aber nichts ändert sich?? Ein Schelm der böses dabei denkt!!!!

    P.S. vor kurzem habe ich gelesen, dass Mollath zu recht in der Forensischen Klink sitz, da es kein „Missbrauch“ des Rechts wäre, sondern so „Brauch“ in Bayern ist „Satire“

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    • Dian schreibt:

      Herr Fischer, es fehlen das West- wie das Ostfernsehen! Hätte das Westfernsehen – vor Maueröffnung – so einseitig meinungsbildend informiert wie heute, wäre es ein „gefundenes Fressen“ für das Ostfernsehen gewesen, und umgekehrt. Der berühmt-berüchtigte „Sudel-Ede“ wäre zu Ehren auch im Westen gekommen. Und das Ostfernsehen wurde so und so durch die „Kollegen“ im Westen „korrigiert“ – direkt und vor allem indirekt, durch die Westsender schauenden Ossis.

      Die Causa Mollath im Ostfernsehen würde die Quoten des Ost-Sandmanns im Westen nicht nur toppen sondern wahrscheinlich um Längen überbieten – hoffentlich mit geändertem „Format“ der „Aktuellen Kamera“.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Das spricht dafür, dass es etwas Gutes allein schon wegen der bloßen Existenz der DDR gegeben haben muß.
        Mein Vater sagte damals immer, bei Lohnverhandlungen (im Westen…, im Osten gab`s die ja nicht) säße die DDR unsichtbar mit am Verhandlungstisch…
        Und ob sich die hiesigen Politiker dann getraut hätten, die Agenda 2010 auf den Weg zu bringen?
        Eine sogen. Finanzkrise hätte man sich auch weniger leisten können.
        Viele Fragen, aber keine Antworten…. außer: Wir sind doch ziemlich schwach, oder?

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      • Helmut Fischer schreibt:

        1958 bin ich von Thüringen nach Westberlin und dann nach Nürnberg
        gekommen. Damals hat man hier im Westen gegenüber dem Osten immer erklärt, dass die Freiheit das höchste Gut des Menschen wäre und wie arm doch die Bürger der DDR dran wären da die Herrschenden in der DDR, Stasi usw. ihre Bürger regelrecht einsperren, nur weil sie Ihre Meinung sagen würden. So etwas wäre in einer freiheitlichen Demokratie wie der BRD unmöglich!! Das habe ich damals auch geglaubt!!!.
        Am 11 01.2012 wurde eine Verfassungsbeschwerde des Gustl Mollath in Karlsruhe durch den RA Dr.Michael Kleinc-Cosaclc eingelegt. So ein hohes Gut wie die Freiheit scheint den Richtern des Verfassungsgerichtes dann doch nicht so viel für einen einzelnen Bürger, Wert zu sein, wenn man sich hier so viel Zeit lässt und nach sechzehn Monaten bis heute noch nicht einmal eine Stellungnahme zu dieser Beschwerde erging!

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      • Dian schreibt:

        Danke, Herr Bode, für Ihre Wiedergabe einiger schlauer Worte Ihres Vaters. Es scheint ja, als hätte sich das kapitalistische System dem Versuch des Sozialismus als überlegen erwiesen. Ein „Prophet“ sagte mir einmal, dass diese „Einverleibung“ dem Kapitalismus „teurer“ zu stehen kommen wird, als er es wird tragen können.

        In Berlin verbindet die Böse-Brücke Pankow/Prenzlauer Berg(?) und Wedding dort, wo 89 der erste Grenzübergang geöffnet wurde, Bornholmer Straße. Von dieser Brücke konnte man – eventuell noch heute – in Richtung Wedding viele Jahre lang an einem Mauersteingiebel einen Graffiti-Schriftzug lesen, der ungefähr lautete: „Der Traum von der Kommune ist nicht tod, er schläft nur.“

        Egal, ob der oder die Autoren etwa nur Alt-68er-Träumen nachhingen oder eben doch dies etwas weiter gefasst meinten, mir war es so oft Freude, dass ich noch heute gern daran erinnere.

        Ich halte es für möglich, dass wir erst richtig wach werden müssen, wahrscheinlich je eher um so besser …

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  8. BB7 schreibt:

    Danke Herr Bode für ihre Offenheit und dieses Diskussionsangebot.

    Mehrere Fragen bewegen mich, – – die wichtigste scheint mir die Frage, wie und womit Abhilfe bei den besonders in Ihrem Beitrag von 13:23 angesprochenen Konstellationen geschaffen werden kann? kann der Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterstuhl – speziell in Bayern – unterbunden werden? würde die ‚Unabhängigkeit des Richters‘ damit verbessert? welche konkrete Möglichkeit sehen Sie.
    Kann eine Kontrolle der ‚Politik‘ durch bindende Volksentscheide (Beispiel Schweiz oder Duisburg-BM Sauerland) die Gefahr des ‚Umgarnt‘ werden aus -Bank-Geld-Politik-Medien- … nach Ihrer Meinung die ‚Unabhängigkeit des Richters‘ stärken? Sehen Sie andere Möglichkeiten die (Idealerweise) auch noch umsetzbar wären?

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  9. Holger Fiedler schreibt:

    Kriminelle Vereinigung ( Frage an Hr. Bode)

    Wenn ich Kenntnis von einer kriminellen Vereinigung erlange, habe ich die Pflicht, diese zur Anzeige zu bringen?

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    • eschff schreibt:

      Als kriminelle Vereinigung werte ich die Senatoren Berlins und deren Gewerbebetriebe. Beispiel der Besitz des Förderprojektes Dorotheenstr. 16 in 12557 Berlin. Politisch vertuscht wird verfassungswidriges Haushalten im Wohnungsförderbereich! Beweis ist das Ersuchen per Verwaltungszwang Urkunde Nr.: 19/009/80818 EH2. Es wurde ulkiger Weise in der Dritten Abteilung an Vierter Stelle im Grundbuch Blatt 5235N eingetragen als Belastung für das Finanzamt spandau. Dabei stand das Miethaus seit 2006 unter Zwangsverwaltung wegen der Pleite 36 C IN 884/05 der Besitzerin aus Pacht- u. Fördervertrag. Betroffen von rechtsfehlerhaften Überpfändungen ist auf jeden Fall das Blatt 5235N u. laut Internetangebot aber auch das Blatt 14167N Wendenschloßstr. 103 bis 127. Fakt ist zwischen dem Bauplaungsamt, Grundbuchamt, Finanzamt für Körperschaften II und Einkommensteuer Berlin-Treptow-Köpenick existieren keine Übereinstimmungen. Ebenso ist es zwischen der Bundeshaushaltsordnung und der Landeshaushaltsordnung. Gegen das geltende Gesetz gerichtet ersuchte Berlin am 20. März 2009 um die Löschung der Rechtseigentümer in Abteilung I die über das Bundesgesetz Amt Zur Regelung offender Vermögensfragen – AROV – Grundeigentümer geworden waren im Jahr 1995. Ihnen gehört das Miethaus aus der Grunderzeit 1903. Sie hatten die Altschulden hinterlegt, die Belege im AROV eingereicht.
      Unrechtsmäßig ersuchte Berlin daher 2009 um die Löschungen der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Abt. II und III, Buchgrundsicherungsurkunden machen die Banken nicht zum Eigentümer! Zwangshypotheken bei Ausfllvertreilung müssen eingetragen werden für die Rechtseigentümer! Die Sicherungen bleiben bindend: Nr. 112/97, 113/97, 143/98 Notar Thoms!
      Gebrochen wurde mit der Ausfall Löschung das Wohngsbaufördergesetz u. Baukreditsicherungsgesetz!
      Die kapitallose Bieterin GmbH war auf gar keinen Fall Verfügungsbefugte!
      Im Jan 2009 war der Zuschalg verbraucht. Dem Kreditantrag vom 12. 02 09 standen die Verfügungshemmnise in Abteilung Zwei entgegen!
      Bruch des Kreditsicherungsgesetz: Folgekredit Nr. 119/09 Notar Jann Fiedler!
      Bruch des BAuGB § 177,
      Bruch des Wohnungsfördergesetzes
      Bruch des Grundgesetzes!
      Aufgrund des hohen Bauvolumens für die Baugenehmigung 2051/1995 bestand Verfügungssprerre bis in das Jahr 2030!
      Sittenwidig wurde die Abhängigkeit von Treuhandverwaltung missbraucht!
      BGB § 1092 läßt eine Übertragung der Wohnungsbesetzungsrechte nicht zu!
      Keine zulässige Lösung stellt eine nachträgliche Löschung per Verzicht des Wohnungsamtes gegenüber einem Nicht-Verfügungsberechtigten spekulativen zahlungsunfähigen GmbH dar.

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  10. Euler Hartlieb schreibt:

    Tolle Einstand, Herr Bode, sehr hilfreiche und informative Diskussion. Gerade auch fuer die Nichtrichter und Nichtjuristen. Danke herzlich fuer die Offenheit.
    Bitte unbedingt fortsetzen!!
    Besonders wichtig auch BB7: Vorschlaege,.was muesste anders laufen! .
    Es waere schoen, wenn noch mehr Richter et al den Mut haetten, ihre eigenen Erfahrungen zu berichten – das geht ja hier auch anonym!
    Vor allem beim „großen“ Geld, im Umfeld von Rotary et al, scheinen ja die „Daemme“, haeufiger zu brechen, unter- und umspuelt, weich zu werden –
    wie Herr Bode andeutet, und wie bei Mollath zu sehen, zunehmend haeufig.
    Wir muessen deswegen den scheinbar „Unberuehrbaren“, den Banken etal, sehr viel mehr in die Karten schauen, auf die Finger sehen. Da versteckt sich vieles im Dunkeln, da gibt es zu viel unkontrollierte Macht, die den eigenen Charakter verdirbt. Auch den der Anderen.
    Auch dort gibt es Handlungszwaenge, Angst, Ellenbogen, Konkurrenz, Markt, Mafia und Mobbing – die Mitarbeiter, Angestellten und Verantwortlichen werden es uns letztendlich danken. Schlechter Mensch ist niemand gerne. Der Druck dort ist enorm.

    Die „rechtsstaatliche Glueckseligkeit“, die es frueher mehr gab, ist beendet, sagt Herr Bode.
    Brauchen wir so etwas wie ein „JustizWatch“ – eine Gruppe von gering bezahlten, unabhaengigen, moralisch eindeutigen Beobachtern in jedem Bundesland?
    Auch „BankWatch“?;.“PsychiatrieWatch“?.
    Vielleicht auch mehr Transparenz bei den Staatsanwaltschaften bezueglich ihrer Prioritaeten und Auftragssetzungen? Einen Schutz oder Fonds fuer sogenannte Whistleblower?
    Einen oeffentlicheren und breiteren Diskussions- und Reflexionsprozess, der ueber die Standesgrenzen hinausgeht. Moralisch-rechtsstaatliche Nachhilfe auch fuer Richter?
    In einem Beitrag zu OffshoreLeaks hiess es neulich:
    Nur dem Geld ist fast vollkommene Freiheit und Unabhaengigkeit gesetzlich zugesichert.
    1/3 des Geldes „arbeitet“ paradiesisch, z.T. kriminell, außerhalb fast jeder gesetzlichen Kontrolle.

    Es geht letztendlich wohl darum, wie Herr Bode schreibt, den Einfluß und die wachsende Macht, die zum Teil nicht mehr vorstellbare Macht des Geldes ueber unsere demokratischen rechtsstaatlichen Institutionen, uns und unsere Entscheidungen beizeiten zu „zuegeln“, besser zu „regeln“.
    Zwischen Milliarden, Billionen und Trillionen koennen die wenigsten noch unterscheiden, geschweige denn vergleichen – wir werden so sehr haeufig, immer haeufiger „fuer dumm“ verkauft.
    Der „gesunde Menschenverstand“ – und deswegen auch oft die „Kontrollen“ – hoeren, und das ist allzu menschlich – meist bei den Summen auf, mit denen jeder selbst in Beruehrung kommt.

    Und mehr oder weniger verfuehrbar sind wir – fast – alle.
    Mollath, der seine Ferraris schon gehabt hat, und das macht manche ein bisschen satt, ist da wohl eine, aber nicht die einzige ruehmliche Ausnahme. Wohl auch Herr Bode.

    Herr Brixner, die Brixners, sollten einen zweiten Anlauf nehmen, zu erklaeren, fuer wen, mit wem und warum er/sie sich wie verhalten hat/haben. Wir wuerden es ihm alle danken. Auch die Brixners ausserhalb der Gerichte.
    Letztendlich waere es auch gut fuer sein Umfeld, Freunde, Familie, Kollegen – seine, und nicht nur seine, Katharsis waere ein extrem loeblicher Schritt. Um seiner, unser Gesundheit und ruhigen Schlaf willen.

    Ich hoffe das hier noch viele Bodes und auch Brixners das Wort ergreifen.

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  11. BB7 schreibt:

    @ harrygambler, auch @Dian, und alle Mitleser,
    im letzten Spätherbst habe ich schon mal anklingen lassen, dass ich vor (vielen)Jahren von zwei Herren in kurzer Zeit zum gleichen Rotary Club eingeladen wurde. Beide hatten ein sehr starkes Selbstbewusstsein und waren in jeweils leitender und verantwortlicher Position tätig, erschienen mir aber ‚eitel, aufgeblasen … ‚ und ich lehnte die Einladungen deutlich ab. Erst Jahre später wurde mir klar, welch „erlesenen“ Club ich da gegen mich aufgebracht hatte und zu welch kuriosen „Sprüchen“ manche Richter fähig sind.

    Gustl Mollath hat (aus dem Inhalt der Web Side ersichtlich) in den 90er Jahren selbst an Schulungen zur ‚Anlageoptimierung‘ in der Schweiz und Italien teilgenommen, hat im Umfeld der Ferrari und der Autorennen auch entsprechende Leute kennen gelernt. Daher sein ‚Insider‘ Wissen, dass ihn so gefährlich macht. Als er dann erkannte, „weß Geistes Kind“ einige dieser Leute waren und er sich dann von d i e s e n abwandte, hat er wohl nicht darüber nachgesonnen, welche Risiken er genau damit eingeht.

    Der Satz:
    „„Gustl Mollath ist ein Opfer, dass wie so viele zu spät erkannt haben, welche Mächte sich gegen sie verbündet haben.““
    hat so auch bei mir einen besonderen Nachklang.

    Daraus muss aber doch die Frage erwachsen: wie kann die Gesellschaft unterbinden, dass sich ‚Mächte‘ in dieser Form über Menschen erheben?

    Dabei ist mir die Meinung erfahrener Juristen wie der Herren Bode, Heindl und auch Strate wichtig.

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    • Helmut Mayr schreibt:

      Bei allem Respekt vor den sonstigen Lebensleistungen von RiR Heindl, würde ich ihn hier weglassen, weil er sich doch in letzter Zeit etwas weit aus dem Fenster lehnt.

      Da wird nicht sauber recherchiert, sondern wild mit Spekulationen um sich geworfen, wie sich aus dem offenen Brief an Frau Merk und dem merkwürdigen Video von Wutbuerger Solarkritiker ins Netz gestellt, ergibt.

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      • Karin Leffer schreibt:

        Sehr geehrter Herr Mayr, Sie schreiben, dass Herr Richter i.R. Heindl sich zu weit aus dem Fenster lehnt und sprechen von wilden Spekulationen.
        Im Gegenteil, es wird höchste Zeit. Es ist ein Sumpf und Morast ohnesgleichen. Ich erlebe hier in Coburg wie sich nicht nur in einem Fall Staatsanwaltschaft, Richter, Landratsamt usw. gegen Bürger verschwören und sich gegenseitig schützen. Die Schweiz hat ein Urteil wegen angeblichen Betrugs wegen Verstoß gegen das Internationale Rechtschutzabkommen nicht anerkannt. Selbst die Presse ist beeinflusst und veröffentlicht hartnäckig dies nicht. Ein Seelsorger beschreibt, dass er immer nachfragt, wenn Strafgefangene aus Kronach, die wegen falscher oder viel zu hoher Verurteilung durchdrehen und daraufhin in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, welcher Richter denn nun für das Urteil zuständig war. Es erscheint seltsamer Weise immer der gleiche Name. Es dringt langsam und allmählich durch, dass der Fall Mollath nicht der Einzige ist, sondern dass hier am laufenden Band Urteile gefällt werden, die geradezu ungeheuerlich sind und jegliches Maß verloren haben. Wieso gibt es denn Vereinigungen, die versuchen den Bügern zu helfen mit Patienten-Verfügungen im Vorfeld, damit kein gerichtlich bestellter psychiatrischer Gutachter mehr eine Handhabe hat? Wieso gibt es so unendlich viel Seiten in der Zwischenzeit im Internet, die über Willkür in der Justiz berichten? Man braucht doch nur mal einzugeben bei google: Falschbeschuldigung, Justizwillkür oder auch die Kindesentziehungen durch Jugendämter mit Hilfe der Justiz….. Mittlerweile gehen die Leute sogar auf die Straße und demonstrieren, auch wenn darüber die Presse nicht berichtet. Es gibt da Gottseidank immer noch facebook und Internetseiten.
        Und wollen Sie wirklich abstreiten, dass Rechtsanwälte nicht erpresst werden und ihre Mandanten gar nicht wirklich vertreten können? In Coburg hat ein Rechtsanwalt innerhalb von 14 Tagen seine Zulassung verloren, weil er ein Klagerzwingungsverfahren gegen eine Juristin des Landratsamtes eingereicht hatte, nur damit man behaupten konnte, die Klage wäre nicht fristgerecht durch einen Volljuristen eingereicht worden.
        Es wird Zeit, dass das Volk die Richter und die Staatsanwälte und die obersten der Polizei direkt wählt, damit wir endlich tatsächliche demokratische Verhältnisse haben. Im Moment sehe ich nämlich nur eine Diktatur der Parteien, denn wenn man gegen einen kriminellen Richter vorgehen will und Anzeige wegen Protokollfälschung sogar mehrfach an verschiedenenen Stellen macht, kommt z.B. vom Bay. Justizministerium, dass man ja den Richter bei der Staatsanwaltschaft anzeigen könne und sie selbst wegen der Unabhängigkeit der Richter nichts tun könne. Nur Pech, dass die Staatsanwaltschaft diese Anzeigen regelmäßig nicht verfolgt und das Ermittlungsverfahren, natürlich ohne jegliche Unterschrift einstellt. Man geht ja schließlich nicht gegen Kollegen vor!!!! Die Unabhängigkeit der Richter – ich kanns wirklich nicht mehr hören oder lesen – haben wir nicht in der Schule gelernt, dass sich die drei Staatsgewalten gegenseitig kontrollieren in einer Demokratie? Was ist also die Pflicht des Justizministeriums????

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        • Was die Pflicht des Justizministeriums ist, dass möchte ich auch gern wissen!
          Meine Person wurde auch von Unfähigen oder bösen Treuhänderen u. Juristen des Landes Berlin betrogen und belogen und so vernichteten diese die Werterhöhung aus öffentlichen Mitteln, immerhin drei Million, verbaut, angeblich in das Miethaus mit 13 Wohneinheiten u. einem Gewerbe an der Steuer vorbeigeschleust als ModRL 96 Wohnungspolitische Selbsthilfe Dorotheenstr. 16 in 12557 Berlin! Jetzt brüsten die sich mit dem Schaffen einer Mietbreisbremse und mit Verschenken von Grundstücken an Investoren! Von Erbbaupacht haben die wohl noch nie etwas gehört? Die vernichten unsere Wirtschaftskraft des Staates wie es zuvor in der DDR gemacht worden ist! Gewaltenteilung: Fehlanzeige! Unrecht zieht durch unser gesamtes Land wie ein bösartiges Pilzgeflecht!

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      • Helmut Mayr schreibt:

        @ Karin Leffer

        1. Das Problem ist nicht neu. Denken Sie nur an den Fall Kurras, der Benno Ohnesorg erschossen hat. Bereits damals wurden Beweismittel manipuliert. Es wurde die Kugel bis heute nicht gefunden. Ich habe deshalb in einem Blog auf die Rede Peter Handkes in „Ich bin ein Bewohner des Elfenbeinturms“ hingewiesen.

        2. Das Problem ist nicht auf Bayern beschränkt, wie man an dem Fall Mandy Kopp im Sachsensumpf erkennen kann.

        Zu RiR ist zu erwähnen, dass er eine nette Satire über einen Einbruch im Fanshop des 1.FCN geschrieben hat.

        Die Beiträge im Mollath Fall, wie auch bei einem Sorgerechtsstreit in Schwabach sind nur auf Krawall gebuerstet.

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      • rechtsbruch schreibt:

        Hallo Herr Mayer,
        in der Tat hat Rudolf sich weit aus dem Fenster gelehnt. Aber zu weit? Er hat als erster das Netz erkannt, das hitner allem steckt. Die Kreuzspinnen, die hier in Byern die Fäden seit Franz Josef Strauß in ihren Händen halten und stetig weiterspinnen.
        Leider ist Rudolf auch an Menschen geraten, die ihn angelogen und für ihre . nicht lauteren Zwecke – benutzt haben. Rudolf ist ein Gutmensch, der auf die Werte aus Glaube, Gesetz und Gerechtigkeit vertraut. Wenn dann so einer, wie der Honigmann oder der Herr Sobottka kommen…..
        Dass ihn die heutigen „Mollath-Unterstützer“ einfach so mir nis dir nix ausgeschlossen haben, ist hahnebüchend. Leider ist es einigen von der anderen Seite gelungen, sich hier einzuschleichen und den Unterstützerkreis zu unterwandern. Tatsächlich sagte Rudlof kürzlich zu mir: „Mit dem Rechtswesen in Bayern ist es wie mit einem langen Zug, bei dem vorne die Lok und die ersten Wagen in voller Fahrt entgleist sind. Die hinteren Wagen schieben weiter und weiter und vergrößern so das Chaos und den Schaden.“
        So ist es wohl. Die Justiz hat ihre ersten Entgleisungen in der Ära Strauß erfahren, als Richter unter Druck gesetz worden sind, in der Nach-Strauß-Ära war es dann notwendig, diese Maßnahmen noch auszuweiten, damit nur ja nicht ans Tageslicht kommen mag, was der schwergewichtige Ministerpräsident so getrieben hat. Und dann waren da noch seine Jünger, die es dem Meister nachmachen und dessen Erfolge sogar noch toppen wollten. Denken wir dabei ruhig an Stoiber, Huber und Beckstein. Unter ihnen ist der Zug Justiz so richtig entgleist und hat solchen Schaden genommen, dass man ihn nun nicht mehr einfach zurück auf die Gleise stellen kann. Und genau zur Zeit dieses größt möglichen Chaos fällt das Urteil gegen Mollath. „Den sperren wir weg“. „Der ist ein Spinner“, „Der hat Wahnvorstellungen“. Wenn Rudolf hier sagt, diese Argumentation hat System und ähnelt eklatant jener im Dritten Reich, so hat er Recht! Wenn rudolf sagt, was Mollath passiert ist, passiert derzeit vielen anderen in anderen Bereichen, so hat er ebenfalls recht und wenn er sagt, dahinter steckt ein System so stimmt das ebenfalls. Beten wir, dass ihm Zeit genug bleibt, seine Erkenntnisse und Gedanken zu Papier zu bringen und uns somit öffentlich mitteilen zu können, denn es sind viele, die ihn nur zu gerne begraben möchten.

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    • RA Veits schreibt:

      Die Frage von BB7 – Wie kann die Gesellschaft unterbinden, dass sich ´Mächte` in dieser Form über Menschen erheben? – mag nachfolgend, wozu ich anrege , viele Antworten zeitigen (Sammlung?). Ich gebe vorläufig vier:

      1. Der Film „In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie“ wird wohl das gesamte Geschehen umfassen; dieser Film muss einfach über alle verfügbaren Medien bekannt gemacht werden. Bundesweit. In der Nachbarschaft, In den Vereinen usw.usf. JedeR kann einen Beitrag leisten (Jetzt nicken!).

      Der Fall Mollath (SWR)
      Montag, den 3. Juni 2013, 22:45 – 23:30
      http://www.wdr.de/programmvorschau/object4Broadcast.jsp?broadcastId=4273447

      2. Jeder kann auch in Begleitung von Mitstreitern, bepackt mit einem Dutzend Links und Ausdrucken aus den bekannten Blogs etc. oder Schriftsätzen persönlich zum Chefredakteur seiner Lokalzeitung, um dort auch auf dessen gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen, nach den Pressegesetzen (altmodisch), „der Demokratie zu dienen“:Mit Freundlichkeit und Nachdruck kann womöglich ein erster Entwurf eines Berichts in der Lokalzeitung noch vor Ort gefertigt werden – mit dem eingeholten Versprechen des Pressemannes, bis zu einem vereinbarten Termin spätestens „zu liefern“.

      3. Die von BP Gauck im Leipzig angesprochene „Selbstermächtigung der Bürgergesellschaft“ mag hierfür als Stütze dienen; sie wäre auch mittel- und langfristig ein Thema der frühen (Schul)Bildung und muss eingeübt werden. Es fehlen bei zu vielen der 80 Millionen Deutschen noch Selbstverständnis und Selbstverständigung über die Rolle jedeS einzelnen als Mitglied des Souveräns; darüber, dass eR aus dieser Rolle heraus per se legitimiert und, ja: verpflichtet [1] ist, z.B. für Gustl Ferdiand Mollath laut und klar seine Stimme zu erheben. Denn: WIR SIND ALLE G.M.

      4. …
      5….
      ……
      99. Es ist für jedes Bundesland ein Justizkontroll-Ausschuss einzurichten, in den – inter- und transdisziplinär – unabhängige Experten (gewählt von der Bürgerschaft) turnusgemäß eingesetzt werden. Bei handgreiflichem Versagen (ist zu konkretisieren) der dritten Gewalt haben sie insbesondere die Einhaltung der fundamentalen Freiheitsrechte aus Artikel 1 ff GG zu überprüfen. (…)

      Grüße
      RA Veits

      P.S.

      Wer hilft mit, die anderen Ziffern mit Leben zu füllen?

      [1]
      Die Würde G.M. „zu achten und zu schützen“, ist unser aller Verpflichtung:
      So ganz eindeutig der Wortlaut des Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes = Jeden trifft die dort nomierte „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“; denn „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus:“ – Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG.

      Dazu:
      Nach der ehemaligen Präsidentin der Bundesverfassungsgericht Limbach zählt es zu den „vornehmsten“ Aufgaben und Verpflichtungen der Richterschaft, bei ihrer täglichen Arbeit den Schutz der Würde des Menschen stets in die Rechtsfindung einzubeziehen. Die zuständigen Richter in Bayreuth und Regensburg sind bis heute – wie viele andere auch – an dieser „vornehmsten“ Aufgabe kläglich gescheitert. Sie vertiefen das angeRICHTETE Unrecht.

      Zitat (von mir)

      Was die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg missachtet

      “Die Richter werden den Kampf um ihre Unabhängigkeit nicht schon dann bestehen, wenn sie deren dem Volke dienende Aufgabe deutlich machen. Sie müssen gleichermaßen und zuallererst unter Beweis stellen, aus der deutschen Vergangenheit gelernt zu haben, dass der Schutz der Menschenrechte und vor allem der Minderheiten in unserem Lande ihre vornehmste Aufgabe ist. Das Grundgesetz, sein Grundrechtskatalog und insbesondere das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde sind eine Antwort auf die Rechtlosigkeit und Entartung des Rechts im Nationalsozialismus. Dieses Wissen und die daraus folgende Verantwortung für die Zukunft gilt es, im Prozeß der richterlichen Rechtsgewinnung stets mit zu reflektieren.” [1]

      Die Verweigerung der Regensburger Richter, in der entscheidungsreifen Wiederaufnahme des Falles Mollath überhaupt eine Zwischenentscheidung zu treffen, ist nichts anderes als ein Verstoß gegen das ihnen auferlegte Richterethos. Sie versäumen sehenden Auges, “als Staatsbürger und Staatsdiener ihres Amtes zu walten”. [2]
      RA Veits

      [1]

      Jutta Limbach
      Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts a.D.
      in: “Im Namen des Volkes – Macht und Verantwortung der Richter”
      DVA Stuttgart, 1999
      Seite 102 f

      [2]

      wie vor, Seite 113

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  12. Marc Bianco schreibt:

    Um das ganze Geschreibsel auf dieser Seite etwas abzukürzen:
    Ich weiß aus eigener Erfahrung, sowie von befreundeten Richtern und Staatsanwälten, daß sowohl die Richter, als auch die Staatsanwälte intern zu einer anderen, als der eigenen Entscheidung gezwungen werden. Ein befreundeter Richter aus Trier hat mir Aufzeichnungen vorgespielt, wie er vom Dienstvorgesetzten aufgefordert wurde, eine Anklage fallen zu lassen! Man drohte ihm mit Versetzung, falls er sich widersetzen sollte. Und dieser Fall ist kein Einzelfall. Aus Stuttgart weiß ich einen Fall, bei dem der gegnerische Anwalt den Richter erpresst hat, im Falle einer negativen Entscheidung gg. seine Mandantschaft, dessen offensichtlich ihm bekannte, abartige Sexpraktiken public zu machen. Es fruchtete. Es ergingen acht Entscheidungen zugunsten seiner Partei, deren Rechtsbeugung sogar mittelgradige Juristen erkennen konnten. Strafanzeigen wurden seitens der GSTA Stgt. genauso ignoriert, wie im Fall MOLLATH und vielen anderen Fällen.

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    • BB7 schreibt:

      @Marc Bianco – @RA Veits und Alle
      aus der Presseerklärung von RA Strate vom 28.05.2013
      Zitat:
      Schwierig und zeitraubend ist es allein, mit juristischen Finessen einer klar zutage liegenden Sach- und Rechtslage entgegenarbeiten zu wollen.
      Zitat Ende.

      Bei meinen persönlichen ‚Erlebnissen‘ mit Behörden wurde ein gegen mich verfügter Busgeldbescheid von einer Richterin, die sich offensichtlich in die Sachlage eingearbeitet hatte, k o s t e n f ä l l i g abgewiesen. „Großer Sieg“ !! Als für den gleichen Sachverhalt ein neuerlicher Busgeldbescheid gegen mich verhandelt wurde, sagte der dann tätige Richter auf Nachfrage: „diese Kollegin arbeitet nicht mehr in diesem Haus“! Die Botschaft war absolut eindeutig.

      Also: die Probleme liegen ‚klar zutage‘ (s.o.) – – welche Möglichkeiten haben wir für Abhilfe zu sorgen?

      Ich werde mir das Buch von Frau Limbach besorgen.

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    • RA Veits schreibt:

      @ Marc Bianco – darf ich anregen, dass Sie die Aktenzeichen der von Ihnen genannten Verfahren den Volljuristen, Rechercheprofis der sog. Qualitätsmedien – SZ und andere – zukommen lassen – mit der Bitte und Aufforderung, den Pressegesetzen genüge zu tun?

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  13. AlterKnacker schreibt:

    Da würde mich dann schon mal interessieren, was Sie von dieser Nachricht (http://blog.fefe.de/?ts=af59bdab) halten …

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    • Joachim Bode schreibt:

      @AlterKnacker:
      Ich sehe auf dem verlinkten Video das, was jeder sofort erkennen kann:
      Eine Horde Uniformierter, die sich zur Begehung zumindest einer Straftat auf einen Mann stürzt, um ihn ohne ersichtlichen Grund übelst zu verprügeln.
      In diesem Zusammenhang würde ich nicht nur an die Vorschriften über Körperverletzung denken, sondern unter Berücksichtigung des durchorganisierten Vorgehens auch an die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

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      • horst schreibt:

        @ Joachim Bode
        Ich zähle ihn zu den Verdächtigen, weil die festnehmenden Polizeibeamten von ihrem Einsatzleiter angewiesen waren, speziell diesen Mann festzunehmen, da dieser vorher mit Steinen auf Polizisten geworfen hatte.
        Ein Beamter hat dies so, diese Woche, vor Gericht ausgesagt.
        Im weiteren Zusammenhang gibt es auch noch Videos, wie Steine deutlich hörbar in Polizeifahrzeugen einschlagen.
        Steinewerfer werden gefilmt, ebenso wie der VW-Bus, welcher permanent mittendrin herumfährt und dem Steinewerfer zeitweise als Fluchtmittel diente.
        Wer mit Steinen auf Polizisten wirft, braucht sich nicht zu beschweren, wenn er sodann den Schlagstock spürt.
        Es ist doch wohl richtig, wenn die Polizei hier tätig wird, dafür ist sie ja da.
        Feuer und Steine haben in unseren Städten nichts verloren, für Antifaschisten und für Pfarrer gelten hier keine Sonderrechte.

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      • Joachim Bode schreibt:

        @horst:

        Sie führen in die Diskussion immer neue Vorgänge ein, die auf dem Video nicht erkennbar sind. Ausgangsfrage war, was ich von der Nachricht (=video) halte. Dies habe ich getan.

        Und ich bleibe dabei: Die Polizei ist bei ihrem Vorgehen an Recht und Gesetz gebunden. Auch in extremen Situationen hat sie sich daran zu halten.

        Macht sie das nicht, stellt sich – wie auch bei Richtern und Staatsanwälten – die Frage der Geeignetheit für diesen Beruf.
        Ich trete dafür ein, dass auch für Straftäter die für alle geltenden Rechte garantiert sein müssen, und damit auch die Beschwerdemöglichkeit, wenn Rechte beeinträchtigt sind.

        Dies macht einen der wesentlichen Unterschiede von Rechtsstaat einerseits und Diktatur und Willkürherrschaft andererseits aus.

        Davon unabhängig ist es natürlich selbstverständlich, dass Straftäter festgestellt und zur Verantwortung zu ziehen sind – aber mit rechtsstaatlichen Mitteln.

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      • horst schreibt:

        @ Joachim Bode

        Was uns eint:
        Auch ich bin ein glühender Verfechter unseres Rechtsstaates und setze mich ebenso wie Sie für Beschwerdemöglichkeit und gegen Willkürherrschaft ein.
        Ebenso natürlich für rechtsstaatliche Verfahren, deshalb verfolge ich auch die Ereignisse um Gustl Mollath und engagiere mich für ihn.

        Zum Video gestatte ich mir trotzdem eine andere Meinung:
        1. Dieses 20 Sekunden Video ist absichtlich völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
        2. Dieser junge Mann hat sich seiner Festnahme widersetzt.
        3. Die Tat gestand er und wurde rechtskräftig zu 10 Monaten Haft verurteilt.

        Klicke, um auf 2012.01.17regional.pdf zuzugreifen

        4. Der Fahrer des Fahrzeugs steht derzeit in Dresden, auch wegen dieser Sache, vor Gericht.
        5. Am 19.2.2011 hatte die Dresdner Normalbevölkerung unter diesen Krawallen schwer zu leiden.

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    • horst schreibt:

      Interessantes Video, im Hintergrund hat wohl jemand etwas angezündet.
      Polizisten verfolgen Verdächtige, um diese festzunehmen.
      Die Flucht wird per Schlagstock beendet, ob dies notwendig war erscheint zweifelhaft.
      Aber das Video ist nur ein kurzer Ausschnitt, ohne Vorgeschichte, diese ist wohl absichtlich weggelassen.

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      • Joachim Bode schreibt:

        @horst:
        Offensichtlich widersetzt sich der Mann neben dem Fahrzeug (Sie zählen ihn zu den Verdächtigen, weshalb?) mit passiver Bewaffnung: Er streckt den Arm aus, um den zuschlagenden Uniformierten abzuwehren.
        Das wird den Mann teuer zu stehen kommen: Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, und so weiter und so fort.

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  14. Pingback: Den Mollathskandal haben Viele interpretiert – es kömmt drauf an, ihn zu beenden (zu heilen?) | opablog

  15. Helmut Mayr schreibt:

    Gruess Gott Herr Bode, mit diesem 41 Kommentare auf Ihren Beitrag schlägt ja fast den Wolffblog.

    Um den Erfolg noch zu steigern, koennten wir noch die Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde Mollaths hier diskutieren mit Links zu allen Kommentaren.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Ring frei!
      Wo setzen wir an? Vorschläge ….!

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      • Helmut Mayr schreibt:

        @ Joachim Bode

        Wir setzen bei der Rechtsfortbildung durch das LG Regensburg an.

        Dort wurde das bisher unbekannte Institut des Vermerks im Strafprozess entwickelt.

        Was ist ein Vermerk? Neben den bekannten Begriffen, wie richterlicher Hinweis, Verfügung und Beschluss nimmt der Vermerk die vermittelnde Position ein, bei dem der Richter richterlich darauf hinweist, dass er keine prozessleitende Maßnahme, also Verfuegung oder Entscheidung treffen kann.

        Das Institut ist deshalb so wichtig, weil karrierebewusste Richter nicht durch irgendwelche Entscheidungen an ihrer Befoerderung gehindert werden sollen.

        Der Vermerk vermittelt aber auch zwischen der stringenten Rechtsmeinung Otto Brixners, Verteidigungsvorbringen gar nicht zu lesen und der überalterten Ansicht der Genfer Menschenrechtskonvention, dass jeder Angeklagte einen Anspruch auf rechtliches Gehör hat, indem das Gericht erläutert, dass es zwar den Antrag zur Kenntnis genommen hat, aber die Begründung dazu gar nicht oder nicht vollstaendig zur Kenntnis genommen hat.

        Ich gehe davon aus, dass der Vermerk bald normiert wird, damit der Rechtssuchende endlich weiß, warum er kein Recht bekommt.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Ein Blick ins Grundgesetz – ja, ja, ich weiß, das ist heutezutage nicht mehr so angesagt – erleichtert die Rechtsfindung:

        Dreh- und Angelpunkt ist hier der Art. 19 IV, im Wortlaut:
        „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“

        Da die Problematik des „Vermerks“ seit der Mitteilung des LG Regensburg noch in der Anfangsphase der analytischen Erfassung steht (Danke, Herr Mayer!), entsprechende Gesetzesnormen erst in weiter Zukunft zu erwarten sind (wir haben es ja nicht mit einem milliardenschweren „Rettungsschirm“ zu tun, der innerhalb kürzester Zeit den Bundestag passiert …), ist auf die Grundlage des Grundgesetzes zurückzugreifen. Also nochmals (weil es so wichtig ist):
        Nach Rechtsverletzung muß der Rechtsweg offen stehen.

        Frage:
        Ist der Inhalt des Vermerks (also die Mittelung des Landgerichts, man sei zu dumm bzw. zu faul, um den Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung zu bescheiden) eine Belastung Mollaths?

        Hier ist der gesunde Menschenverstand gefragt. Unter Zuhilfenahme einer weiteren Überlegung, nämlich: Ab wann wäre denn ein bloßes Liegenlassen der Akten (so wie bei Armin Erberl, dem Amtsrichter aus der Hölle der Belastungen) eine Belastung Mollaths? Mein bescheidener Versuch einer Antwort: Die Belastung steigt mit jedem Tag um einen Tag an, weil Freiheitsentzug.

        Auf Hochdeutsch:
        Eine rechtsmittelfähige Belastung erkenne ich (mit oder ohne Vermerk, erst recht natürlich mit Vermerk!) ab dem Moment, wo ein durchschnittlich begabter Richter eine Entscheidung hätte treffen können, aber keine trifft.
        Dabei ist es unerheblich, wie die Entscheidung über den Aussetzungsantrag ausfallen könnte, weil ja die Möglichkeit der Anrufung der nächsthöheren Instanz gewährleistet sein muß.
        Ich wäre bei der Frage, wie lange ein durchschnittlicher Richter zur Entscheidungsfindung braucht, nicht der richtige Adressat, weil ich jahrelang Haftsachen mit zum Teil schwierigeren Rechts-und Tatsachefragen entscheiden mußte, als sie die Wiederaufnahmeanträge enthalten. Dazu hatte ich Zeit bis zum Ablauf des der Festnahme folgenden Tages, in der Regel aber höchstens ein paar Stunden.
        Im Hinblick auf die ungewöhnlich umfänglichen WA-Anträge würde ich rund 2 oder 3 Arbeitstage als angemessene Bearbeitungszeit beanspruchen. Eine ganze Woche wäre hoch angesetzt, aber gerade noch vertretbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beide WA-Anträge geradezu perfekt begründet und belegt sind.
        Die Strafvollstreckungskammer mußte also nur lesen…. und denken.

        Hilfreich wäre vielleicht gewesen, die WA-Anträge nach dem Vorbild von Walt Disney`s
        Donald-Duck-Comics zu bebildern, hat doch die Vorsitzende Richterin Dr. Bettina Mielke eine deutliche Neigung für derartige Visualisierungen, zumal sie sogar die Juristenausbildung auf die Möglichkeiten der Unterstützung durch Comics wissenschaftlich untersucht hat.

        Und noch eine Überlegung:
        Natürlich stellt der Vermerk des Landgerichts Regensburg eine Beleidigung dar, geht er doch davon aus, der Leser sei so doof, dass er dem folgt, was mit dem Vermerk beabsichtigt ist: Das Hinausschieben der beantragten Entscheidung plausibel zu machen.
        Somit ist der Rechtsweg für alle eröffnet, die diesen Vermerk zu Gesicht bekommen…. (Strafanzeige nach § 185 StGB).

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        • Helmut Fischer schreibt:

          @ Joachim Bode Wenn das zu juristisch werden sollte, wird es möglicherweise beim Dialog bleiben … „das glaube ich nicht“

          „Dreh- und Angelpunkt ist hier der Art. 19 IV, im Wortlaut:
          Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.” Das hat man im Fall G.Mollath ja gesehen bzw. sieht man immer noch welche Rechtswege hier mit welchem Erfolg offen stehen!! Vermerk hin oder her! Wenn eine ganze Reihe „Oberster Gerichte“ und das nicht nur in Bayern, diesen Art. 19 IV bzw. das Grundgesetz nicht anwenden (wollen), nütz der gesamte Rechtsweg nichts! Selbst bei der Beschwerde vor dem BVerfG in Sachen Mollath, ist bis heute keine Entscheidung getroffen worden und das nach fast 17 Monaten!!! Da kann man hier diskutieren so viel man will, wie, wer oder wann soll sich da etwas ändern????
          Nach der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Limbach zählt es zu den “vornehmsten” Aufgaben und Verpflichtungen der Richterschaft, bei ihrer täglichen Arbeit den Schutz der Würde des Menschen stets in die Rechtsfindung mit einzubeziehen. Waren oder sind das alles nur leere Worte???? Man sollte doch erwarten können, dass nach fast 17 Monaten vor dem BVerfG die Rechte eines G.Mollath mit einbezogen werden!!
          Die zuständigen Richter in Bayreuth und Regensburg sind bis heute , wie viele andere auch an dieser “vornehmsten” Aufgabe kläglich gescheitert. Sie vertiefen nur noch das angerichtete Unrecht!!

          „Ein besorgter Bürger mit einem verletzten Rechtsgefühl“

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  16. Joachim Bode schreibt:

    Wenn das zu juristisch werden sollte, wird es möglicherweise beim Dialog bleiben …

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  17. Helmut Mayr schreibt:

    Moin, Moin, Herren Bode und Fischer zum Trialog.

    Sie sind bei Ihrer Auslegung des Rechtsfortbildenden Vermerks schon eine Stufe weiter als ich.

    Ich hielt mich noch bei dem Grundrechtsgleichen Art. 103 GG und dem Rechtssatz „audiatur et alters pars“ auf, da sind sie schon bei der Rechtsweggarantie nach Art. 19Abs. 4 GG.

    Um etwas aufzuholen, eine Anekdote zur Verzögerungsrüge:

    Es soll niemand sagen, dass die Norm des 198 GVG keine Reaktion hervorruft.

    Vor etwa zwei Jahren erhob ich die Verzögerungsrüge in einem Zivilverfahren. Als Reaktion darauf erfolgte ein wuetender Anruf der Amtsrichterin, dass ich doch selber schuld bin an der Verzögerung des Verfahrens. Das Verfahren ist heute noch rechtshaengig.

    Wenn das kein effizienter Rechtsschutz ist?

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    • Joachim Bode schreibt:

      Tja, ich glaube noch daran, dass es gut ist, wenn das Grundgesetz eine entscheidende Rolle spielt – im Gegensatz zu den Verfassungsfeinden in Bundes- und Landesregierungen, die das Grundgesetz aushöhlen und letztendlich im Hinbick auf Europa abschaffen wollen. Dann bestimmen nämlich nur noch die Konzerne, die über ihre Lobbyisten und auch direkt durch Gesetzesfabrikation schon heute einen Großteil der politischen Macht übernommen haben.
      Bekanntlich kommt das Bundesverfassungsgericht kaum noch mit den Entscheidungen nach, mit denen es Merkel und Co. bescheinigt, wieder mal die Verfassung gebrochen zu haben. Vielleicht auch ein Grund, warum Mollath schon seit Januar 2012 auf Hilfe aus Karlsruhe wartet.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Herr Kollege Mayr, natürlich waren Sie selber schuld an der Verzögerung, haben Sie doch mit Ihrem Antrag/Ihrer Einlassung dem Gericht Veranlassung zu überlasteter Arbeit gegeben.
      Wer das nicht einsieht…. wie weit entfernt wohnen Sie von Bayreuth?

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      • Helmut Mayr schreibt:

        Herr Kollege Bode,

        nach Bayreuth sind es 100 km.

        Zur Belastungsfaehigkeit des bayerischen Amtsrichters ist zu erklären, dass ein WEG-Richter im Jahr 2010 nach einem Schriftsatz von 17 Seiten das Referat aufgab und seither als Strafrichter U-Bahnschwarzfahrer u.ae. betreut.

        Mittlerweile ist die Belastungsgrenze auf acht Seiten gefallen.

        Und da erwartet Dr. Strate, dass über 300 Seiten gelesen werden.

        Um es mit RiAG Eberl auszudruecken, ist es eine Hoelle von Belastungen mit der Vermerk-Comic-Mielke zu tun hat.

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  18. Mike schreibt:

    @Herren Volljuristen
    D a s nenne ich richterliche Rechtsfortentwicklung zehn Jahre nach dem bekannten Mannesmann-Rechtsgespräch am Düsseldorfer Landgericht und der festgestellten Beamtisierung von Ratsmitglieder im weniger bekannten SPD-„Dankeschön“-Spendenprozess am Kölner Landgericht. Nun also: der Richtervermerk am Regensburger Landgericht, ausgerechnet von VorsLR´in Dr. Bettina Mielke („Comic-Mielke“) im Mollathprozess kreiert … wer hätte das gedacht. Und dann noch gepaart mit dieser entwaffnenden Offenheit, „die Kammer“ wär überfordert damit, paar Hundert Seiten zu lesen, zu verstehen und berufsrichterlich zu bewerten, das wär für drei bayrische Landrichter überkomplex. Also: niemals Gegner unterschätzen. Und: Prof. Voßkuhle und Team, übernehmen Sie?

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  19. Joachim Bode schreibt:

    Hier zur Visualisierung mal kein Comic, aber ein Video-Beitrag (müßte im Sinne der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Bettina Mielke – Comic-Mielke – sein), in dem mit einem Satz aber auch ALLES gesagt ist:

    Dank an Horst Seehofer! Ein echter Bayer, der es auf den Punkt bringt!

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    • Helmut Fischer schreibt:

      Die Auseinandersetzung über die Unterbringung von G. Mollath in der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth nimmt an Schärfe anscheinend zu.
      Mollaths Anwalt Gerhard Strate kündigte an, er werde eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragen, sollte die Justiz in Bayern, Franken und der Oberpfalz zu einer Selbsthilfe nicht in der Lage sein“. Hoffentlich dauert es dann hier bis zu einer Entscheidung wegen Überlastung des BVerfG nicht auch wieder über 16 Monate!!! Außerdem ist die Kammer in Regensburg entgegen der Staatsanwaltschaft der Meinung, dass es bei dem Attest aus einer Nürnberger Arztpraxis nicht zwingend um eine falsche Urkunde handelt, ergo auch kein Grund für eine Wiederaufnahme!!???
      Was sind denn das nur wieder für intellektuelle Winkelzüge innerhalb der juristischen Kunst ? Ein Signal? Eine Wiederaufnahme soll es nicht geben?? Auch hier keine Begründung, aber der Vermerk der Vorsitzenden Richter man brauche noch Zeit??
      (drei Volljuristen, können diese 330 Seiten nicht in ein paar Tagen lesen oder soll nur wieder einmal der Status quo gehalten werden??)
      Da Strates Beschwerde gegen die Kammer (drei Volljuristen) das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden muss, bin ich wirklich mal gespannt mit welcher Begründung diese evtl. wieder abgelehnt wird. Hoffentlich ist die Schreibmaschine zwischenzeitlich wieder einsetzbar!! Oder endet alles wieder nur in Arbeitsverweigerung? Es muss doch nun wirklich einen anderen Grund geben, weshalb die Kammer nicht entscheidet, sie entscheidet doch nicht über Schuld oder Unschuld Mollaths, sondern nur über ein Wiederaufnahmeverfahren mit offenem Ausgang. So irgendwie habe ich das Gefühl das RA Strate in Bayern nicht so richtig ernst genommen wird!!! (Satire) Hier schafft es die Justiz doch nun wirklich vorbildlich ihren eigenen Berufsstand ad absurdum zu führen!
      Siehe auch:

      Persilschein aus Augsburg
      Staatsanwaltschaft sieht keine Straftaten in der Causa Mollath

      http://www.sueddeutsche.de/L5338I/1346076/Persilschein-aus-Augsburg.html

      Und trotz allem bin ich überzeugt davon, dass die Wiederaufnahme und die
      Rehabilitierung Mollaths gelingt!

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      • Helmut Mayr schreibt:

        Gemach, Gemach Herr Fischer,

        der Ton ist so scharf, dass die Wortwahl in den letzten zwei Schriftsaetzen der Verteidigung in jedem Fall zu einem Verfahren vor der Anwaltskammer gefuehrt hätte, aber Hamburg ist ja so weit weg von Regensburg, dass dieses Druckmittel ausfällt.

        Auch von der Verfassungsbeschwerde ist die Verteidigung noch weit entfernt.

        Jetzt muss erst einmal das LG Regensburg entscheiden. Nach der medialen Richterschelte ist nicht mehr ohne weiteres davon auszugehen, dass Dr. Mielke kaltlaechelnd die Beschwerde als unzulaessig zurueckweist.

        Und selbst wenn, wird dann zuerst das OLG Nuernberg zuständig, dass dann noch mehr Richterschelte erdulden müsste.

        Das ganze ist ein Psychokrieg mit derzeit leichten Vorteilen für Gustl Mollath.

        Und wenn’s zum vorletzten kommt, kann das Bundesverfassungsgericht auch schnell entscheiden, wie man bei der Vergabe der Presseplätze im NSU Prozess erkennbar war.

        Nicht die Nerven verlieren.

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  20. Heiner schreibt:

    @Fischer
    Justiz ist kein Berufssstand wie Karikaturisten, Perlentaucher, Hebammen, Fahrlehrer, Psychotherapeutinnen, Haschrebellen, Ökobauern, Gewerbeschuldirektoren, Rechtsadvokaten oder staatlich besoldeten DRiG-Berufsrichern — Justiz ist auch in der Bundesrepublik Deutschland Teil des Herrschaftsapparats.

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  21. Helmut Fischer schreibt:

    Guten Morgen Herr Mayr!!! Sie haben gut reden mit Gemach, Gemach.

    Natürlich weiß ich, dass bei der Beantragung einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht durch den Anwalt Gerhard Strate noch einige Zeit ins Land
    gehen würde, ich habe da an sich mehr an die „Verfassungsbeschwerde“ nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V. mit Artikel 94 Abs. 2 Satz 2 GG vor dem BVerfG in Sachen Mollath, eingereicht durch den Anwalt Kleine-Cosack gedacht, der bis heute nach über 16 Monaten immer noch nicht entschieden ist .

    Quelle: http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

    Auch hier wäre es schon wieder an der Zeit bzw. angebracht wegen Verschleppung bzw. Verzögerung des Verfahrens Beschwerde einzulegen.
    Aber es dauert und dauert! Ist also doch die Würde des Menschen antastbar? Oder hat
    man einfach nur vergessen in das Grundgesetz zu schreiben wie lange es dauern darf,
    bis so etwas entschieden werden muss?
    Was hat das alles noch mit dem Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. zu tun!

    Übrigens, über Strates Beschwerde über die Regensburger Kammer muss das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden und nicht das Regensburger Landgericht..

    Ich will jetzt hier nicht ein neues Faß aufmachen, aber ich verfolge eine am 02.07.12 eingereichte Beschwerde gegen Hundesteuer in Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht durch RA DR.Elmar Vitt .
    Hier geht es nun wirklich nicht um Peanuts, es geht in etwa um eine viertel Milliarde €,.
    die in Deutschland von Hundebesitzern als sogenannte Luxussteuer eingefordert wird.
    Und nun stellen sie sich vor Herr Mayr, schier in dem Moment wo diese Beschwerde bearbeitet werden sollte, stellt man fest, dass ausgerechnet von mehreren hundert
    Seiten der Beschwerdeschrift die drei wichtigsten Dokumente im Original und leider
    nur „diese 3“ in den Büros des Eugh verloren gegangen bzw. so einfach unbegreiflicherweise verschwunden sind!???

    Ergebniss:

    Hundesteuerverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird ohne Sachentscheidung beendet, weil bei der Verwaltung des Gerichtes die drei wichtigsten originalen Beschwerdeschriften aus den Akten „so einfach mal verschwunden sind!!!!????

    Original Text Eugh:

    Sehr geehrter Herr Dr. Vitt,
    leider sind aufgrund eines hier nicht mehr nachvollziehbaren Büroversehens Ihre eingereichten Schriftsätze vom 30. Juni 2012 und Ihr Schreiben vom 11. Juli 2012 verloren gegangen.

    Dr.Vitt: So einen Vorgang habe ich in über 20 Jahren Berufspraxis noch nie erlebt:

    Quelle : http://www.sirmonti.de/

    Im wahrsten Sinne des Wortes „alles was Recht ist“ was soll man da noch von der Juristerei halten. So irgendwie habe ich in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen, dass in der forensischen Psychiatrie die falschen sitzen und behandelt werden! Die meisten Psychisch Kranken schaden der Menschheit nicht so viel wie die sogenannten „Normalen“
    ( siehe neueste Geschichte, Hitler, Stalin, Bankenskandal usw.usw. selbst der Kölner Psychiater Manfred Lütz sagt das in seinem Buch „IRRE“ haben vielleicht doch recht! Selbst Mollaths ehemalige Frau reit sich hier als Geistheilerin mit ein, aber vielleicht stützt sich die Nürnberger Justiz gerade deshalb auf die Unfehlbarkeit dieser Zeugin? Oder Braucht doch die Justiz eine Geistheilung? Frau Mollath Maske schreibt auf ihrer Home Page: Die Freude über die gute Wendung in meinem Leben hat in mir den Wunsch geweckt, diese Erfahrung weiterzugeben und anderen Menschen, die das Leben aus der Spur geworfen hat, zu unterstützen, damit auch sie wieder zurück zu ihrer Mitte finden. Sie wird doch nicht Reue empfinden und mit dieser Erkenntnis ihren ehemaligen Mann Beistand leisten wollen????

    Quelle: http://www.petra-maske.de/index.php/ueber-mich.html

    Aber vielleicht haben sie mit ihrem Gemach, Gemach dann doch letztlich recht gehabt und man sollte sich in meinem Alter mit solchen Dingen einfach nicht mehr beschäftigen.

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  22. Peter schreibt:

    In welchem Jahrhundert und in welchem Land leben wir, dessen Gesellschaft sich immer noch eine Rechtsprechung leistet, in welcher aus Sicht des juristischen Laien das sogenannte rechtskräftige Urteil ganz offenbar einen höheren Stellenwert erhält als die Wahrheit und diese auch dann noch überdauert, wenn es sich nicht nur als Irrtum sondern wie im Fall Mollath längst als das Ergebnis von Rechtsbeugungen herausgestellt hat? Es erinnert an die Bismarck-Wilhelminische Rechtssprechung, nach welcher wohl, wenn wir die Todesstrafe noch hätten, selbst nach Bekanntwerden der Wahrheit, aufgrund lediglich rechtsformaler Gründe Unschuldige aufs Schafott geschleift werden durften? Kurzum, warum sitzt im Jahre 2013 Herr Mollath, wenn auch nur lebendig vernichtet, immer noch in Haft, nach einem Prozess, in welchem die Beweislage dem gewünschten Urteil anscheinend einfach angepasst wurde, das sich jetzt als juristische Fratze erweist, geschützt durch die „Unabhängigkeit des Rechts“ absurderweise einschließend die geistige Verfassung des Vorsitzenden Richters, „der keine Zeit hatte die Akten zu lesen“? Wann geht eine mündige Gesellschaft auf die Straße gegenüber einer wahrscheinlich im Jahre 1946 steckengebliebenen Reform der (Groß)deutschen Rechtsprechung?

    Es grüßt ein die bürgerliche Ordnung befürwortender, gleichwohl besorgter juristischer Laie! Wie gefährlich ist es in diesem Land zu leben?!

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  23. mindamino schreibt:

    „Ich glaube auch dass die Mehrheit der Menschen, die Jura studieren, später in der Justiz arbeiten und letzlich als Richter oder Staatsanwälte über Wohl und Wehe von Menschen entscheiden, diesen Weg wählen, weil sie an Recht und Gesetz, an Moral und ehre glauben und dafür auch eintreten wollen.“

    Nein, nicht die Mehrheit. Es sind nur wenige.

    Wesel: … Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchzusetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt.
    Wesel: … Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt. Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen zu haben.
    http://blog.justizfreund.de/?p=3047

    Mehr Informationen findet man auch unter:
    http://blog.justizfreund.de

    Auch eine Internetseite mit vielen Juristenzitaten:
    http://blog.justizfreund.de/?page_id=74

    Etwa 4000 Menschen sitzen in Deutschland zu jeder Zeit unschuldig im Gefängnis.
    Bis zu 25% aller Strafverurteilungen sind falsch und etwa 50% aller psychologischen Gutachten.

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  24. Pingback: Richter J. Bode, warum die Unabhängigkeit des Richters im vorauseilendem Gehorsam verkümmern muss, 30.05.2013 | Justizfreund

  25. mcmurph schreibt:

    Zur Unabhängigkeit/Abhängigkeit von Richtern empfehle ich die (leider kostenpflichtige) Lektüre eines Artikels der FAZ (Sonntagsz.) vom 17.11.1996
    „1,35 Millionen Mark für Gutachten
    FRANKFURT/DRESDEN (AP). Die IG Metall hat dem Gutachter, der umstrittene Grundstücksgeschäfte der Gewerkschaft untersuchen soll, ein Honorar von 1,35 Millionen Mark gezahlt. Eine Sprecherin der Organisation bestätigte am Rande des DGB-Kongresses in Dresden entsprechende Presseberichte über die Honorierung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt, Horst Henrichs. Die von Henrichs geleitete Untersuchungskommission war von der IG Metall eingesetzt worden. Sie sollte den Vorwürfen nachgehen, wonach die IG Metall durch überteuerte Zahlungen für drei Gebäude in Frankfurt – darunter die Gewerkschaftszentrale in …“,

    in der ein Vorsitzender Richterkollege aus dem Nähkästchen plauderte. Darin steht z. B., dass jeder zweite Richter in Deutschland einer Nebenbeschäftigung nachgeht, obwohl die Besoldung (R) nicht gerade zu den mittleren oder unteren Beamtentarifen gehört. Von wegen unabhängig!

    Die Justiz ist m. E. eine der wenigen Gruppen, die bis heute die Aufarbeitung ihres Anteils an dem NS-Terror-Regime standhaft verweigert.

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  26. Menschenrechtsaktivist schreibt:

    Die Justiz kann nicht unabhängig sein, weil auch für sie Naturgesetze (Verhaltensgesetze) gelten. Der Gruppenegoismus ist stärker als die gewünschte Achtung der Menschenrechte.
    Beispiel: Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 ).
    Der Machtapparat richtet sich insgesamt nach Verhaltensgesetzen aus wie Gruppennarzissmus, Gruppenegoismus und Gruppenaggressivität:
    Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge…… Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert…. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. … Die Demokratie sichernden Grundregeln waren und sind unzureichend und haben versagt. Diktatoren, wie Diktatorengemeinschaften, sind, wie die Zeitgeschichte belegt, deshalb auch in solchen angeblichen Demokratien möglich, die ihr wahres Ansinnen jedoch mit einem demokratischen Gewand umgeben. (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
    Den Verhaltensgesetzen sollte durch Störung des Gruppenverhaltens entgegengewirkt werden.

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  27. eschff schreibt:

    Herzlichen Dank für diese zahlreichen zutreffenden Kommentart und den Beitrag! Ich spreche aus Erfahrung. Nicht das Gesetz zählt bei uns sondern wie die Juristen damit umgehen. Rechtsbeugung im Amt ist heutzutage zumindest im Immobilienbereich in den Amtsgerichten etwas ganz Normales! Das ist vieler armer Leute Schicksal, die aus ihrer Wohnung ausziehen mussten wegen Wuchermieten.

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