Da wurde Dr. med. Zinkler – Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Heidenheim – ganz einfach weggeräumt!

Die Überschrift ist eine Provokation. Übertreibung! Nicht der Chefarzt wurde „weggeräumt“, nur seine wohlbegründete Meinung. Und ganz höflich. Keiner hat ihm gesagt, daß er ein Querulant sei.

Darum geht es:

Am 12.11.2012 hatte Chefarzt Dr. Zinkler einen Brief an die Bundesjustizministerin Dr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geschrieben, in dem er von den Erfahrungen der Kliniken des Landkreises Heidenheim, immerhin Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Ulm, berichtete. Diese Erfahrungen belegten, daß eine Neuregelung, sprich: Wiederzulassung, der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie, im Betreuungsrecht, nicht notwendig sei, vielmehr schädlich ist. Der volle Wortlaut des Briefes von Dr. Zinkler ist hier zu finden.

Bekanntlich wurden unpassende Hinweise von Gustl Mollath, dem Querulanten, abgeblockt und ignoriert. Die unpassenden Hinweise von Chefarzt Dr. Zinkler wurden (welch ein Fortschritt!) äußerst höflich… ignoriert und abgeblockt. So antwortete ihm die Bundesjustizministerin:

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Auch die Ministerin in Stuttgart, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Frau Katrin Altpeter, SPD, hat sich die Mühe einer formvollendeten, leider ebenso negativen,  Antwort gemacht.

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Ja, an Höflichkeit mangelt es beiden Damen nicht. Und rhetorisches Süßholz gibt’s reichlich. In der Sache aber sehr nüchtern: Sie, Herr Zinkler, sagen das Eine. (Bessere Arbeitsbedingungen wollen Sie gar auch noch!) Andere sagen das Andere. Danke für Ihre Mühe. Wir machen das Andere. (Wir, viele Maßgebende, fahren nämlich gut mit den Zwangsmethoden. Und Personal sparen wir außerdem.)

Kein Aussetzen der Entscheidung. Keine umfassende Untersuchung der Zustände in der Zwangspsychiatrie. Keine Einbeziehung von Psychiatriekritikern. Keine Entwicklung von Alternativvorschlägen. So funktioniert der Rechtsstaat als Machtstaat. Und Demokratie läuft auf überzuckerte Diktatur hinaus.

Und in Forensiken geschieht weiter ungehindert tausendfaches Unrecht.

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9 Antworten zu Da wurde Dr. med. Zinkler – Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Heidenheim – ganz einfach weggeräumt!

  1. F. Fischer schreibt:

    Die Neuregelung von Zwangsbehandlung/-maßnahmen wurde von allen Parteien, außer DIE LINKE, im Bundestag durchgewunken. So sind auch die Reaktionen durch die großen Parteien zu erklären.

    Wichtig, wie von Dr. Zinkler in seinem Brief erwähnt, ist in diesem Kontext das neue Finanzierungssystem nach DRM (Diagnosis Related Groups), welches über Fallpauschalen und granular dokumentierten Leistungen erfolgt.
    Eingeführt wurde das DRM-Prinzip ab 2003 für Krankenhäuser exkl. der Psychiatrie:

    Klicke, um auf p00-201.pdf zuzugreifen

    Ab 2013 findet auch das Finanzierungs-/Entgeltsystem der Psychiatrischen Krankenhäuser nach dem leistungsbezogenen DRM-System statt.
    Siehe Gesetzesentwurf:

    Klicke, um auf 1610807.pdf zuzugreifen

    Das BKH Bayreuth ist darauf vorbereitet (siehe D-5):

    Klicke, um auf 260940121-00-2010-pdf.pdf zuzugreifen

    Ich sehe ebenso wie Dr. Zinkler eine Gefahr in der Kombination von Zwangsmedikation und einem oktroyierten Leistungs- und Abrechnungssystem.

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  2. einer schreibt:

    […]um Menschen im Falle der Einsichtsunfähigkeit in ihrer Krankheit helfen zu können.
    […]das letzte Mittel sein, das insbesondere in Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung in Betracht kommt.

    Die Frau scheint eines Realitätschecks zu bedürfen.
    Da kann man doch nur noch zynisch lachen und muß ihr nur den Namen dessen um den es in diesem Blog geht („der nicht genannt werden darf“ muß ich denken) nennen um ihre Worte als völlige Realitätsverleugnung begreiflich zu machen.
    Oder sie weiß sehr genau was sie sagt.

    Das Alles führt doch im Grunde in letzter Konsequenz zu folgender Mollathisierung:

    Jemand moniert die Abwesenheit der Achtung von Rechtstaatlichkeit und Demokratie wie auch von grundlegenden Menschen- und Bürgerrechten in weiten Teilen staatlicher und privater Institutionen. Es kann auf Grund der Häufung der „Bedauerlichen Einzelfälle“ nur mehr von systematischem Versagen bzw. Vorsatz gesprochen werden. Diese Äußerungen finden nicht nur im privaten und quasi öffentlichem Raum eines Blogs o.ä. statt sondern in den etablierten Massenmedien. Diese Anschuldigungen sind nicht primär personeller sondern eher institutioneller Art und führen damit sowohl zur Frage nach der Weite der Grenzen institutioneller Macht als auch zur Frage der persönlichen Eignung zum verantwortungsvollen Umgang mit institutioneller Macht im Sinne eingangs erwähnter Achtung. Diese Anschuldigungen lassen sich belegen.
    Eine harmlose Variante davon hat Jacob Augstein einen Platz auf der „Most Wanted“ Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums eingebracht. Was bringt einem eine harte Variante ein, in einem Land in dem DIE LINKE zumindest in der einzigen ihr erlaubten Rolle der Opposition, die Mitte der Gesellschaft wiederspiegelt und Stoiber sagt „rechts der CSU ist kein Platz mehr“? Also abgesehen von Kopfschütteln, mitleidigem Lächeln und blinden Anfeindungen von Allem was Massenmedial so wahrgenommen wird. Ernsthafte Außeinandersetzungen dürften auf Grund oben genannter mangelnder Achtung wenn vorhanden, ungehört verhallen. Wenn man, medienwirksam oder nicht, mit diesen Gedanken und Äußerungen, eine Möglichkeit findet wahrgenommen zu werden bedeutet das man ist jemand wie Gustl Mollath. Man macht sich bemerkbar, man sticht und die Personen/Institutionen kratzen sich. Träge zwar, man will ja nicht, dass dem ganzen zu viel Bedeutung beigemessen wird aber doch spürbar.
    Wäre eine solche Person, selbst wenn es die Möglichkeit des Wegsperrens auf Grund von Fremdgefährdung nicht gäbe wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger suggeriert, nicht spätestens mit den Konsequenzen die solch „fortdauernde Renitenz“ ganz allgemein lebensqualitativ mit sich bringt, reif für „Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung“? Denn es ist ja nicht so, dass Menschen wie Herr Mollath das aus „reiner Freude am rumnörgeln“ machen sondern aus einem beachtens- und schützenswerten Rechts- und Gerechtigkeitsbewußtsein heraus. Oder glaubt jemand ernsthaft das ein Mensch gerne in der Geschlossenen Vorwürfe handfester, belegbarer, Kriminalität aufrecht erhält wenn er stattdessen frei sein und seine aufgebaute Existenz, sein Leben genießen kann?
    Wenn Gewalt für einen solchen Menschen als Lösung ausscheidet und alles Andere nur in Resignation mündet, ist es da nicht begreiflich und bei Menschen die, in unser Aller Sinne, so von der Richtigkeit ihres Beharrens auf oben genannte Achtung überzeugt sind, irgendwann vielleicht auch wahrscheinlich, dass sich ganz persönliche, körperliche, gesundheitlich Folgen einstellen? Das einem all das so „auf den Magen schlägt“ das es einem auf den Magen schlägt?
    Die „Experten“ der hier zur genüge erwähnten Institutionen würden mir wohl recht geben.
    Vielleicht würden sie einen Kuraufenthalt unbestimmter Dauer in einer Institution ihrer Wahl vorschlagen bis man von diesen Wahnvorstellungen die Andere Realität nennen und die Teilweilse nur Wahnvorstellungen entsprungen sein kann – endlich – geheilt ist.

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  3. Horst Pachulke schreibt:

    Hoffentlich nimmt diese Unkenntnisbekundung der Damen niemand zum Anlass, sie bei einem öffentlichen Anlass mal ultima rationell zwangszubehandeln. Drei Maximaltagesdosen Haldol in’s Getränk -dann vergeht diesen Ahnungslosen das Geschwurbel. Sie wissen dann immerhin, wovon sie sprechen.

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  5. Susanne Stetter schreibt:

    Angesichts der Vielschichtigkeit des Themas „ärztliche Zwangsmaßnahmen“ und bei Würdigung von Vorkommnissen in der Praxis muss man zum Schluß kommen, dass an der Notwendigkeit einer gesetzliche Grundlage kein Zweifel bestehen konnte. Nur, für was ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich gewesen? Für die Neuroleptika-Zwangsbehandlung? Für das „Fixierung“ genannte Anbinden am Bett? Für die Isolierung fern ab der anderen Patienten? Für das Vorenthalten von Post und Besuchen? usw. Oder eben, damit der praktizierten Zwangsbehandlung ohne verfassungskonforme Rechtfertigungsgrundlage endlich die Grenzen aufgezeigt werden?

    Der Bundesgesetzgeber ist den Weg gegangen mit der Neufassung des § 1906 BGB, „der betreuungsrichterlich zu genehmigenden Einwilligung eines Betreuers oder Bevollmächtigten mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung in eine ärztlich-angeordnete Zwangsmaßnahme“ bei Beachtung der Vorschriften des Patientenverfügungsgesetzes. (Seit einiger Zeit in Kraft.)

    Die Bundesjustizministerin schreibt im Brief vom 28.11.2012 an den Heidenheimer Chefarzt, der Deutsche Bundestag werde sich damit befassen, welche Regelungen erforderlich seien, „um Menschen im Falle der Einsichtsunfähigkeit in ihrer Krankheit helfen zu können.“ (Der Brief stammt aus der Zeit vor dem nun gültigen § 1906 BGB.)

    Das in Kraft getretene Gesetz ist einerseits zu sehen im Zusammenhang mit dem endlich im BGB kodifizierten Teil des Patientenrechtegesetzes, des Behandlungsvertrags und mit den rechtstaatlichen Grundsätzen von Garantenstellung des Arztes, Garantenstellung des Betreuers, Garantenstellung von familiärem Umfeld und Bedürfnissen von Rechtssicherheit, staatlichem „Wächteramt“ usw. Es ist über Jahrhunderte gewachsene Erkenntnis, dass es Menschen gibt, die – aus welchen Ursachen immer – auf eine stärkere Hilfe von außen angewiesen sind als andere. Es ist zum Allgemeinwissen geworden, dass „Kranke“ in diesem Sinne mehr oder wenig „bedürftig“ sind gegenüber von „Nicht-Kranken“. Wer nicht in der Lage ist „Hilfe“ anzufordern, der soll unterstützt werden, die benötigte und gewünschte Hilfe anzufordern. Soweit so gut.
    (Wo beim Gesunden Einhalt geboten ist, kann ein staatlicher Eingriff beim Kranken geboten sein, bei beachten des Grundrechts der Freiheit zur Krankheit. Problem, es gibt keine Legal-Definition, wer im Sinne der Rechtsordnung „krank“ ist. Sozialrechtlich ist „krank“, der der entweder arbeitsunfähig oder behandlungsbedürftig ist. Ein sozialrechtlich Kranker hat Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkassen „notwendiger, zweckmäßiger, ausreichender“ Behandlungsmaßnahmen. Hier liegt auch der Knackpunkt mit dem überall genannten „Anspruch des Psychisch-Kranken auf Behandlung“. Ansprüche muss man aber eben nicht auch tatsächlich wahrnehmen. Hartz IV könnten mehr Menschen beantragen als es tatsächliche Anträge gibt. Vor dem Hintergrund ist auch zu diskutieren, inwieweit die gemeindenahe (Zwangs-)Sozialpsychiatrie, die „Pillenkomandos“ nicht mehr Selbstbedienungsinstrument, denn HILFE ist.)

    Nun ist es so, dass die Rechtsprechung in immerwiederkehrender Weise „sich nicht selbst helfen zu können“ an der (legal undefinierten) Einsichtsunfähigkeit der betroffenen Person festmacht. In der Praxis ist so gut wie jeder, der per Polizei im Unterbringungskrankenhaus abgegeben wird „zur Begutachtung“ per Selbstschutzgebärde des Klinikums „einsichtsunfähig“.
    Wer mehr erfahren möchte kann meine Ausführungen im blog nachlesen (es ist bewußt nicht „ausformuliert“, daran darf man sich bitte nicht stören).

    Die Bundesministerin der Justiz jedenfalls bringt Sachkenntnis zum Ausdruck, die baden-württembergische Sozialministerin ist von vorne bis hinten eine Fehlbesetzung (was kann man von einer Altenpflegerin mit Kompetenz, Alte mit Neuroleptika zu spritzen, anderes erwarten?)

    Der neue § 8 UBG in BW, wie er die erste Lesung passiert hat ist, ist ein Armutszeugnis sondergleichen. Auf andere Länderinitiativen sind kaum besser. Es ist derzeit jedem anzuraten, sich mit anwaltlicher Hilfe per Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Es gilt die unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit und die Argumentation muss erkennen lassen, dass es um eine „neue Rechtsfrage“ handelt. (Nicht für andere handeln, nicht etwas, das zurückliegt usw. )

    Festzuhalten ist, dass es derzeit keine verfassungskonforme Rechtfertigungsgrundlage für eine Zwangsbehandlung mit Medikamenten gibt, weder für den Maßregelvollzug (kranke Straftäter) noch für die öffentlichrechtliche Unterbringung (Gefahrenabwehr, in der Hauptsache „Fremdgefährdung“ einschließlich die dem staatlichen Wächteramt unterliegende „Selbstgefährdung“)

    Auch ist anzumerken, dass Betreuer/Bevollmächtigte keine „Einwilligungs-Heinis“ sind. Nur, wird die Klinik mit Druck letztlich die Unterschrift unter die ärztliche Anordnung aufgrund von Indikation subtil wie bisher „erzwingen“. Wenn ein Gesundheitsschaden eintritt, dann bist du Betreuer SCHULD!!! Es ist derzeit ein echt fatales Gesetz, der neue § 1906 BGB. Ich unterstütze die Strafanzeige gegen die Initiatoren d. G. („Täter hinter den Tätern“), im Falle L.-S. ist es bestimmt kein „persönl. Versagen“.

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    • kranich05 schreibt:

      Sehr geehrte Frau Stetter,
      da Ihr bemerkenswerter Kommentar Gefahr läuft, in einem entfernt liegendem Posting begraben und übersehen zu werden, würde ich ihn gern prominenter positionieren. Eine Möglichkeit: Ich nehme ihn, wie er ist und mache ein selbständiges Posting daraus mit Verweis auf Ihr Blog.
      Andere Möglichkeit: Sie selbst schicken mir ihn als selbständígen Beitrag (überarbeitet, wenn Sie wollen, mit Bezug zu Mollath, wenn Sie wollen), den ich als Gastbeitrag veröffentliche. Meine Email: kpkurch@web.de.

      Freundliche Grüße
      Klaus-Peter Kurch

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      • Susanne Stetter schreibt:

        Ja, es gibt Tippfehler, fehlende/falsche Wörter und keinen Bezug zu Mollath.
        Mein Einzel-Aktionismus gerät immer wieder unter die Räder der „Sachaufklärer“, siehe zu meinem Kommentar bei dem bloggenden Psychiater Jan Dreher.

        Mir fehlen die Gutachten (Causa Mollath), ich kenne nur Auszüge; den Fall verfolge ich seit Herbst 2011 und ich bin über die Ereignisse vor dem öffentlichen Interesse detailiert informiert, aktuelle Entwicklungen sind schwer zu verfolgen, weil man nicht mehr echt zwischen ollen Kamelen und Neuem unterscheiden kann bei den vielen Haltungen und Meinungen.

        Sie können das gerne zu einem eigenen Beitrag machen, wie Sie anregen. Anhand der Reaktionen und unter Berücksichtigung eines Informationsbedürfnisses kann ich dann vielleicht eine Übersicht schreiben später.

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