Beschwerde gegen den „Zeit“-Artikel „Ein Kranker wird Held“

Liebe Leserinnen und Leser des opablogs!

Die Berichterstattung einiger Presseorgane, namentlich „Zeit“, „SPON“ und „Tagesspiegel“, zum „Fall Mollath“ Mitte Dezember 2012 hat Unverständnis und Unmut bei Vielen ausgelöst, die dieser Skandal nicht gleichgültig läßt und die an sachlichen Informationen interessiert sind. Besonders in Blogs wurde diskutiert und schnell war man sich einig, daß diese Medien journalistische Maßstäbe verletzt haben. Andreas Wittmann hat die Initiative ergriffen und sich schon im Januar 2013 mit einer Beschwerde über den „Zeit“-Artikel an den deutschen Presserat gewandt. Danach folgte ein Mailwechsel hin und her, Ergänzungen der Begründung wurden verlangt, Andreas reichte diese nach, doch sie „verschwanden zeitweilig“ auf ungeklärte Weise, später wurde aber von einem Mitarbeiter des Presserats ernstes Interesse geäußert, und wir, namentlich Andi Wittmann, F.Fischer, Erwin Bixler und ich, K-P Kurch, sind entschlossen, die Beschwerde, nachdem sie mit den Mitteln der „Schwarmintelligenz“ überarbeitet und konkretisiert wurde, erneut vorzubringen.

Zu diesem Zweck veröffentlichen wir hier einen vorläufigen Textentwurf und laden zu Diskussion und Verbesserungsvorschlägen ein. Die Beschwerde sollte sich selbstverständlich auf den Kodex des Presserats beziehen. Dieser ist hier im Blog auf der neu eingerichteten Seite „Dokumente des Mollathskandals“ (Link in der Kopfleiste des Blogs) als pdf-Datei verfügbar.  Gleich zu Beginn des unten folgenden Textes sind die Ziffern des Kodex aufgeführt, die nach unserer Meinung verletzt wurden. Es wäre hilfreich, wenn Ihr Eure Beiträge/Vorschläge/Argumente ebenfalls diesen Ziffern zuordnet und nach Möglichkeit Angaben macht, an welche Stellen des Entwurfs sie eingeordnet werden sollen. Die Absätze des Entwurfs sind zur besseren Bearbeitung durchnumeriert (fliegen natürlich aus der endgültigen Fassung heraus).

***** Bearbeitungsstand 4.4.2013, 19:00 Uhr (d.h. Einarbeitung der bis zu diesem Zeitpunkt in den Kommentaren (oder anderweitig) angeregten Veränderungsvorschläge ist erfolgt.) *****

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An den Deutschen Presserat, Fritschestraße 27-28, 10585 Berlin

Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Artikel „Ein Kranker wird Held“ in DIE ZEIT, 13.12.2012 Nr. 51 (Online auf www.zeit.de am 14.12) der Autorinnen Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg, Sabine Rückert legen wir Beschwerde ein.

Es liegen Verstöße gegen den Kodex des Presserates vor, insbesondere gegen

  • Ziffer 1  –  Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
  • Ziffer 2  –  Sorgfalt
  • Ziffer 3  –  Richtigstellung
  • Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit
  • Ziffer 9  –  Schutz der Ehre
  • Ziffer 13  –  Unschuldsvermutung

die wir im Folgenden begründen. Der kursiv gesetzte Text gibt dabei jeweils den Wortlaut des Artikels der ZEIT wieder, Quellen und Belege für die Unrichtigkeit werden stets in eckigen Klammern [ ] angegeben. Hervorhebungen durch die Verfasser der Beschwerde erfolgen durch Fettschrift und/oder Unterstreichen.

1. Verstöße  gegen Ziffer 1 der Charta (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und gegen Ziffer 2 (Sorgfalt)

Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.

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Die ZEIT schreibt: “Schon Mollaths Zwangseinweisung war laut Polizeibericht auffällig verlaufen. Als die Beamten klingelten, waren die Rollos heruntergelassen, niemand öffnete. Die Polizei drang ein und fand hinter der versperrten Dachbodentür den Gesuchten Mollath, der sich in einem Zwischenboden hinter einer Kiste versteckt hatte.”

Herrn Erwin Bixler liegt die Kopie des maschinenschriftlichen Vermerkes eines Polizeibeamten vom 13.2.2005 vor, in dem die Umstände einer Verhaftung genau so beschrieben sind, wie es die ZEIT in ihrem Artikel erwähnt. Allerdings geht es in diesem Vermerk um die angeblichen Umstände der Festnahme Mollaths am 13.2.2005 – und nicht um die von der ZEIT beschriebene Festnahme am 27.2.2006. Zwischen dem erwähnten Vermerk und der Darstellung im Urteil gibt es nämlich einen eklatanten Widerspruch. [Quelle: Whistleblower Netzwerk e.V.]

In Wirklichkeit hat sich Herr Mollath am 27.02.2006 im Rahmen einer Friedensdemonstration selbst dadurch gestellt, dass er seine Personalien durch die Polizei überprüfen ließ. Auf Grund des der Polizei vorliegenden Einweisungsbeschlusses wurde Herr Mollath verhaftet und in die Forensik des Bezirksklinikums Bayreuth verbracht, so das Polizeiprotokoll vom 27.02.2006. [Quelle: Webseite gustl-for-help]

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Zu den angeblichen Sachbeschädigungen Mollaths schreibt die ZEIT u.a. folgendes: “Die meisten der Betroffenen waren jedoch in den hässlichen Scheidungskrieg der Mollaths verwickelt: vor allem Rechtsanwälte und ein Gerichtsvollzieher, der bei ihm im Namen der Gattin zwangsvollstreckte. Auch die Reifen eines Psychiaters, der Mollath begutachten sollte, wurden zerstochen.

Richtig ist dagegen: Die angebliche „Serientat“ umfasste laut Urteil 20 Fälle, von denen nur ein Teil angeklagt wurde (Urteil vom 8.8.2006 Seite 15 Ziffer 4). Bei diesen 20 Fällen gab es 14 Geschädigte. Eine „Verwicklung in den Scheidungskrieg“ der Mollaths lässt sich lediglich bei 4 Geschädigten herstellen. [Quelle: Whistleblower Netzwerk e.V.]

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Ferner schreibt die ZEIT: „Mit Ausnahme dieses Psychiaters zählte Mollath sämtliche Geschädigten in einem anklagenden Brief an einen der Rechtsanwälte auf.”

Richtig ist folgendes: In dem genannten Fax-Schreiben Mollaths vom 4.8.2004 an einen der Geschädigten [Fax-Schreiben vom 4.8.2004 ] werden mehr oder weniger beiläufig die Namen von 19 Personen genannt. Davon wurden einige Monate später 5 die Reifen zerstochen. D.h. 9 >Serientats-Geschädigte< werden in dem Schreiben nicht erwähnt. [Quelle: Whistleblower Netzwerk e.V.]

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Außerdem schreibt die ZEIT: “Das Schreiben liest sich wie ein Kommentar zu den Taten.”

Der Öffentlichkeit liegt mittlerweile das vollständige Schreiben vor. Es enthält keinerlei Drohungen – gegen nichts und niemand. Mollath verwahrt sich in diesem Schreiben lediglich gegen die fragwürdigen Methoden eines Rechtsanwaltes und erteilt ihm zum wiederholten Male Hausverbot [s.a. gustl-for-help/chronologie Ziffer 51 und Fax-Schreiben vom 4.8.2004].

Die Aussage “Kommentar zu den Taten” ist durch den Zusatz “liest sich” offensichtlich eine eigene Meinung der Autorinnen und nicht ein Zitat aus dem Urteil gegen Gustl Mollath vom 8.8.2006.
[Siehe Urteilsbegründung, Nummer 3 b):
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf ]
Das Gericht begründet, ebenfalls faktisch falsch, nur in der Form, dass das Schreiben fast alle Geschädigten auf “negative Weise” benenne, die Auslegung der Autorinnen geht folglich in Bezug auf die Beweiswürdigung sogar über die Urteilsbegründung hinaus, da “negative Weise” im Urteil nur ein Indiz beschreibt, während der Ausdruck “Kommentar zu den Taten” dem Leser eine Art Beschreibung oder Ankündigung der Taten von Seiten Gustl Mollaths suggeriert.
Somit kann angenommen werden, dass nach Lektüre des Schreibens eine eigene Interpretation desselben dargestellt wird, welche faktisch, wie oben beschrieben, falsch ist. Diese Aussage ist somit eine eigene unerlaubte Art von “Beweiswürdigung”, die darlegen soll, dass auch nach Bewertung der Autorinnen dieses Schreiben die Täterschaft von Gustl Mollath belegt, was nicht der Fall ist, sondern bei objektiver Betrachtung sogar die Auslegung im Urteil in Frage stellt. Es ist dabei unerheblich, ob diese Interpretation wider besseres Wissen oder fahrlässig entstanden ist. Da die Fakten dieser Interpretation der Autorinnen widersprechen und auch das Gericht nicht in dieser scharfen Form begründet, muss diese als Verstoß gegen den Pressecodex gewertet und korrigiert oder entfernt werden.

Wie man dieses Schreiben als einen „Kommentar zu den Taten“ würdigen kann, bleibt wohl ein Geheimnis der ZEIT.

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Die ZEIT schreibt weiter: “Außerdem hatte die Polizei festgestellt, dass alle Stiche in die Reifen mit einem sehr dünnen Werkzeug vorgenommen worden waren, sodass die Luft manchmal erst auf der Fahrt entwich, was die Anschläge besonders gefährlich machte. Auch diese Spur führte zu Mollath, dem Auto-Fachmann.”

Richtig ist, dass lediglich zwei Geschädigte behaupteten, ihre Reifen seien in dieser diffizilen Weise beschädigt worden. Dazu wurden jedoch keine polizeilichen Feststellungen getroffen, es existiert auch keine fotografische Dokumentation dieser angeblichen Reifenschäden.
Eine konkrete Gefährdung behauptete übrigens nur ein einziger Geschädigter.

Für derartige Beschädigungen bedurfte es keines „Auto-Fachmanns“. In den Unterlagen ist hier von 1,5 bis 20 cm langen bzw. breiten Einstichen („evtl. mit Messer“) die Rede. Nicht ausgeschlossen werden sollte, dass es bei den vielen Zerstochenen Reifen bei zwei Reifen zu Problemen gekommen ist („Nicht richtig zugestochen“) Dafür braucht man wahrlich keinen Experten.

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Darüber hinaus hat Herr Bixler festgestellt, dass die Ermittlungen mit einem alles überragenden Belastungseifer geführt wurden. Im Ermittlungsvorgang finden sich – vorsichtig ausgedrückt – eine Vielzahl nicht plausibler und widersprüchlicher Einträge. Entlastende Indizien wurden kategorisch ignoriert und negiert. Bei Mollath fand am 4.2.2005 sogar – ohne richterliche Genehmigung und ohne Gefahr in Verzug – eine schriftlich dokumentierte Hausdurchsuchung statt, ohne dass man irgendwelcher Beweise bzw. des Tatwerkzeugs habhaft wurde. Bei dieser Hausdurchsuchung wurde in Mollaths Haus eingebrochen. [Quelle: Nr. 57 http://www.gustl-for-help.de/chronos.html]

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Unbedingt bemerkenswert ist ferner: Die Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren wegen Sachbeschädigung bereits eingestellt (11.8.2005) und die Akten ohne Anklage der Sachbeschädigungen an das Amtsgericht weitergegeben. Dagegen beschwerte sich ein Geschädigter. Daraufhin wurde die Akte vom zuständigen Richter an die Staatsanwalt zurückgegeben, und zwar mit der Bitte um weitere Veranlassung hinsichtlich der eingelegten Beschwerde.
Flugs bastelte der Staatsanwalt sodann aus den 20 Sachbeschädigungen eine auf Mollath zugeschnittene Anklage, indem er nur die 9 Fälle anklagte, bei denen die Geschädigten angeblich „in irgendeiner Weise“ mit Mollath in Verbindung gebracht worden waren. Der Vorschlag, den so genannten Tatnachweis mittels des der Polizei von einem der Geschädigten übermittelten Fax-Schreibens vom 4.8.2004 (s.o.) zu führen, stammte sogar von dem Beschwerdeführer (s.o.).

Richter Brixner war geneigt, sich von dieser perfiden „Tatnachweisführung“ überzeugen zu lassen. So kam es, dass Mollath – bar jeglichen Beweises – angeblich „überführt“ wurde, die angeklagten Sachbeschädigungen begangen zu haben [s. Urteil vom 8.8.2006 Seite 18f. Ziffer 3].

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Was die psychiatrischen Aspekte der ZEIT-Berichterstattung angeht, weisen wir auf folgendes hin: Die zum Zeitpunkt der Begutachtung durch Dr. Leipziger noch gar nicht angeklagten, geschweige denn gerichtlich beurteilten Sachbeschädigungen mussten im Gutachten Dr. Leipzigers als Argument für die „Allgemeingefährlichkeitserklärung“ Mollaths herhalten. Denn zum Begutachtungszeitpunkt (25.7.2005) waren seit der angeblichen schweren Körperverletzung am 12.8.2001 schon fast vier Jahre vergangen. Die angebliche Freiheitsberaubung mit erneuter Körperverletzung am 31.5.2002 lag auch schon drei Jahre zurück. In dieser Zeit hatte sich Mollath ausschließlich für Menschen als „gefährlich“ erwiesen, die in die „Nebengeldgeschäfte“ seiner Ex-Gattin involviert waren. Aber diese Art seiner Gefährlichkeit konnte man schwerlich als Argument für seine Allgemeingefährlichkeit verwerten. Deshalb waren die angeblichen Sachbeschädigungen so „wichtig und wertvoll“.

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Die angeblichen Sachbeschädigungen Mollaths stellen übrigens eine wesentliche „Tatsachengrundlage“ für das Gutachten Dr. Leipzigers dar. Wenn – was hoffentlich bald der Fall sein wird – endlich festgestellt wird, dass Mollath überhaupt keine Sachbeschädigungen begangen hat, ist das Gutachten Dr. Leipzigers insoweit obsolet und Gustl Mollath endlich frei und voll rehabilitiert. Dass er seine Frau in einem „Wahnanfall“ plötzlich und völlig unerwartet angegriffen und dabei mit Fäusten und Füßen traktiert und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, meinen ohnehin fast nur noch drei Damen von der ZEIT und eine vom SPIEGEL.

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Zu den Nebengeldgeschäften der Ex-Frau von Mollath schreibt die ZEIT: “Ein durchaus legales Geschäft, solange die Kunden ihre Schweizer Anlagen auch weiter in Deutschland versteuerten. Dass das nicht geschehen ist, dafür gibt es keine Anhaltspunkte.”

Hierzu lese man beispielsweise die Seite 7 des HVB-Sonder-Revisionsberichtes („…Herr D. erklärte hierzu, dass es sich dabei um einen ‚Gefallen‘ für eine Kundin (allgemein bekannte Persönlichkeit) gehandelt habe, die beim Umtausch nicht persönlich in Erscheinung treten wollte, zumal es sich um Schwarzgeld handelte…“)
Die Verfasser sehen in freudiger Erwartung einem „ZEIT-Dossier“ entgegen, in dem der ZEIT-Leserschaft fundiert dargelegt wird, was man unter „legalem versteuertem Schwarzgeld“ zu verstehen hat. Mittlerweile gab es in Folge der Berichterstattung über den Fall Mollath mindestens 19 Selbstanzeigen und es wurden 2 Steuerstrafverfahren eingeleitet [Quelle: BR]

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Schließlich schreibt die ZEIT: “Noch während der Revision im Februar 2003 kündigt sie Petra Mollath: außerordentlich und fristlos. Die erste Runde im Rosenkrieg hat Gustl Mollath gewonnen. Es wird auch die letzte sein. Drei Monate später stellt Petra Mollath Strafanzeige gegen ihren Mann, was schließlich zu dessen Verurteilung führt.”

Auch die Angabe zum Zeitpunkt der Anzeige ist falsch: Die Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung und angeblicher Freiheitsberaubung und angeblichem Besitz unerlaubter Schusswaffen erfolgte am 15.1.2003 in Nürnberg. Die ZEIT verwechselt hier das Datum der Vernehmung Frau Mollaths durch einen Ermittlungsrichter in Berlin (15.5.2003) mit dem Datum der Anzeige bei der Nürnberger  Polizei.

[ Nr. 21 http://www.gustl-for-help.de/chronos.html gibt den Zeitpunkt der Anzeige wieder (15.01.2003) Nr. 26 gibt für den 15.05.2003 an: Petra Mollath sagt vor dem Ermittlungsrichter in Berlin-Tiergarten u. a. über die „Bisswunde“ aus: sie „glaube nicht, dass es geblutet habe“, vor dem Würgen und Beißen sei sie bestimmt 20 mal mit den Fäusten geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden, sie habe ihn gepackt, „wo es wehtut“.] In der Berliner Vernehmung bringt Frau Mollath übrigens erstmals vor, Herr Mollath habe sie in der körperlichen Auseinandersetzung von 2001 mit Faustschlägen (nicht mit der flachen Hand) traktiert.

11a

In dieser Passage wird deutlich, dass der Artikel gezielt zwei Sichtweisen auf Gustl Mollath vermischt, um der Intention des Artikels, die Darstellung von Herrn Mollath als gewalttätigen und kranken Menschen, gegenüber dem Leser zu dienen.
Je nach Kontext der Passagen innerhalb des Artikels wird Herr Mollath entweder als böswilliger, aber psychisch “normaler” Mensch vorausgesetzt, an anderen Stellen als psychisch “kranker” Mensch (wie der Titel des Artikels auch vorgibt).
In der vorliegenden Passage wird behauptet, die “erste Runde” innerhalb eines Rosenkrieges sei an Herrn Mollath gegangen. Dies suggeriert einen mit boshaften Mitteln bewusst geführten Streit zwischen Herrn Mollath und seiner damaligen Ehefrau und zudem, dass Herr Mollath diesen ersten Schritt (die “erste Runde”) begonnen habe.
Aus dem Verlauf der Geschehnisse (Siehe: Mollath Briefverkehr Bank und besonders Braun-Eidesstattliche-Versicherung) lässt sich erkennen, dass Herr Mollath bereits 2002 auf die ihm möglichen Wege versucht hatte, die vermeintlich illegalen Tätigkeiten seiner damaligen Ehefrau zu beenden, bevor er sich an die Bank wendete, und, dass ebenfalls im Jahr 2002 von Frau Mollath gegenüber Herrn Braun angekündigt worden war: “Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig.”.
In diesem Kontext davon zu sprechen, dass die “erste Runde” innerhalb eines “Rosenkrieges” an Herrn Mollath gegangen sei, ist irreführend und verharmlost die illegalen Tätigkeiten seiner ehem. Frau zu seinen Lasten. Außer Frage sollte stehen, dass Frau Mollath aufgrund ihres Fehlverhaltens und nicht aufgrund des Verhaltens von Herrn Mollath gekündigt worden war (Quelle: Sonderrevisionsbericht der HVB).
Würden sich die Autorinnen in dieser Passage zudem an ihre eigene Behauptung bzgl. der “Krankheit” von Herrn Mollath orientieren, so wäre dies keine “erste Runde” in einem “Rosenkrieg” sondern ein Resultat von Herr Mollaths “Krankheit”.
Somit wird die tendenziöse Grundhaltung des Artikels deutlich, indem die Chronologie und die Kausalzusammenhänge auf eine vermeintlich durch Herrn Mollath provozierte Kündigung reduziert werden, die Fehlverhalten der ehem. Frau Mollath verharmlost werden und Herr Mollath in diesem Kontext nicht als durch seine Krankheit schuldunfähig sondern als böswillig dargestellt wird.

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Übrigens – die juristisch kaum angreifbare „Insinuierung“ unerlaubten Waffenbesitzes brachte Mollath am 19.2.2003 den – aus seiner Sicht – urplötzlichen Besuch von 12 (in Worten: zwölf) Polizisten ein, die ihm das Haus nach allen Regeln der Kunst auf den Kopf stellten. Gefunden wurde ein altes Luftgewehr, das Mollath von seinen Eltern geerbt hatte. Er durfte es behalten. [Nr. 22 http://www.gustl-for-help.de/chronos.html und Beschluss zur Hausdurchsuchung unter http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdurchsuchung.pdf ]

Danach wusste Gustl Mollath gar nicht, wie ihm geschehen war. Lange Zeit brachte er diese arg verstörende Heimsuchung der exekutiven Staatsgewalt gar nicht mit seiner Frau in Verbindung. In einem Schreiben vom 22.2.2003 erkundigt er sich beim Gericht, ob Mitarbeiter der HVB oder Credit Suisse etwas mit der Hausdurchsuchung zu tun hätten. – Nun, so ganz falsch war diese Vermutung ja nicht. Als Frau Mollath ihrem Noch-Gatten bei der Polizei den Besitz unerlaubter Waffen andichtete und die Befürchtung äußerte, dass er sein mutmaßliches Waffenarsenal gegen sie und ihre Familie richten könnte, war sie ja noch einige wenige Wochen Mitarbeiterin der HVB.

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Im letzten Absatz des Artikels schreiben die Autorinnen: „Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei – Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?

Wie Herr RA Strate klarstellt „Der Hinweis von Frau Rückert auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.“ [Quelle: Ursula Prem]

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Und die Süddeutsche Zeitung vom 20.12.2012 berichtet über den eigentlichen Ablauf wie folgt: „Alles Unsinn, erwidern nun sowohl Mollath als auch Strate – und wundern sich über Die Zeit, denn die Vollmacht wurde bereits Tage vor der Veröffentlichung erteilt. Mollath sagte der SZ, er habe nach einem Besuch Strates im Bezirkskrankenhaus Bayreuth lediglich zunächst mit seiner Anwältin – einer Münchnerin, die Mollath seit Monaten vertritt – über einen zusätzlichen Anwalt sprechen wollen. „So etwas gebietet, finde ich, der Anstand“, sagte Mollath, denn die Anwältin habe sehr viel Arbeit in seinen Fall investiert; und das zu einer Zeit, in der ein Wiederaufnahmeverfahren nahezu unmöglich erschienen sei.“ [Quelle: Süddeutsche Zeitung]

Anmerkung: Auch hier wurde massiv gegen die Wahrhaftigkeit und gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Die falsch dargestellten Tatsachen zur Erteilung des Mandats an Herrn RA Strate sind deshalb so skandalös, weil diese den Autorinnen des Artikels bekannt sein mussten. Frau Rückert hätte die Chance gehabt, noch vor Drucklegung des Artikels eklatante Fehler zu vermeiden.

 

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2. Verstoß gegen die Ziffern 8 (Schutz der Persönlichkeit) und Ziffer 9 (Schutz der Ehre)

Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz. Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

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Die ZEIT schreibt: “Am 8. August 2006 ordnete das Landgericht Nürnberg seine Unterbringung an. Der Angeklagte galt als nicht schuldfähig. Die Richter stützten ihre Anordnung auf das psychiatrische Gutachten des Bayreuther Sachverständigen Klaus Leipziger. Mollath war für die Begutachtung einen guten Monat in dessen forensischer Abteilung untergebracht gewesen. Dort erschien das Verhalten des Patienten dem Personal bizarr: Mollath weigerte sich zu essen und sich zu waschen oder seine Schuhe anzuziehen. Manchmal lief er nur in Unterhosen herum. Wenn die Mitpatienten die Fenster aufrissen, weil der ungewaschene Neuankömmling bestialisch roch, begann er lauthals zu schreien und fühlte sich in seinen Menschenrechten verletzt. Pausenlos soll er auf Steuerhinterzieher zu sprechen gekommen sein. So steht es im Unterbringungsgutachten, das der ZEIT vorliegt.”

Die Frage stellt sich, ob es gegen das Persönlichkeitsrecht von Herrn Mollath verstößt, wenn DIE ZEIT aus den Gutachten zitiert. Auf diese Art wird Ziffer 1 des Pressecodex “Achtung der Menschenwürde” verletzt. Das Zitieren der Gutachten verletzt zudem Ziffer 9 “Schutz der Ehre” und Ziffer 8 “Persönlichkeitsrechte” (genauer Richtlinie 8.4 “Erkrankungen”), zu denen diese gehören.

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Ein Berufen auf öffentliches Interesse kann man verneinen, da diese genannten Details nicht für die ausreichende Darlegung der Kernaussage der Artikel notwendig ist, da die Gutachten an sich zu dem Urteil kommen, dass Herr Mollath sinngemäß einen Wahn habe. Damit wäre ausreichend dargelegt, dass der “Held” “krank” sei. Diese privaten und diffamierenden Details verstoßen somit auch gegen Ziffer 11 “Sensationsberichterstattung, Jugendschutz”. Dies bezieht sich besonders auf den folgenden Satz der Ziffer 11:

“Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.”

Die angeführten Details des Gutachten in der ZEIT implizieren zudem, dass Herr Mollath ein kranker, leidender Mensch ist, somit ist dort sogar besondere Zurückhaltung in der Berichterstattung geboten.

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3. Verstoß gegen Ziffer 3 (Richtigstellung)

Im Pressekodex heißt es: „Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.“
Dass Journalisten irren können steht außer Frage. Wir erwarten dann aber eine formelle Eigenkorrektur innerhalb eines akzeptablen Zeitraums.

Dies ist aber bislang (03.04.2013, also über 3 Monate nach Erscheinen des Artikels) nicht erfolgt, so dass sich bis heute viele Personen auf den nachweislich falschen Artikel berufen (können). Eine unverzügliche Richtigstellung hat also  nicht stattgefunden.

Mit freundlichen Grüßen

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19 Antworten zu Beschwerde gegen den „Zeit“-Artikel „Ein Kranker wird Held“

  1. F. Fischer schreibt:

    Danke Andi und K-P!

    Hier ein paar erste Gedanken/Meinungen zur Optimierung, werde ich später weiter ausführen:
    – möglichst rein sachlich argumentieren
    – Für die Fakten Verweise auf Dokumente/Quellen
    – Hinweise, welche Quellen auch den Autorinnen vorgelegen haben müssen (gustl-for-help o.ä.)
    – bzgl. Persönlichkeitsrechte: Verweise auf Artikel, die auch Bezug auf Gutachtenergebnisse nahmen, prüfen (hat jemand anderes schon auf die Aussagen zitiert), das Thema „Kernseife“ wurde auch woanders besprochen. Man sollte noch klarstellen, dass es für dieses Beispiel keine direkten Zitate (jedenfalls nicht in dieser Form) gab und dass „Kernseife“ auch faktisch klar gestellt wurde, somit müsste diese Passage auch inhaltlich richtig gestellt werden (Allergie ist der Grund, nicht psychische Krankheit)

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    • F. Fischer schreibt:

      Gut wären Ziffern zu den Passagen des Artikels, damit man sich hier in den Kommentaren besser darauf beziehen kann.

      Hier ein erster Vorschlag zu „sachlich argumentieren“:
      Aussage:

      „Wie man dieses Schreiben als einen „Kommentar zu den Taten“ würdigen kann, bleibt wohl ein Geheimnis der ZEIT.“

      Dies ist eine offene Aussage. Man sollte an der Stelle genauer argumentieren.
      bspw.:
      „Die Aussage „Kommentar zu den Taten“ ist durch den Zusatz „liest sich“ offensichtlich eine eigene Meinung der Autorinnen und nicht ein Zitat des Urteils gegen Gustl Mollath vom 8.8.2006.
      Siehe Urteilsbegründung, Nummer 3 b):

      Klicke, um auf 2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf zuzugreifen

      Das Gericht begründet, ebenfalls faktisch falsch, nur in der Form, dass das Schreiben fast alle Geschädigten auf „negative Weise“ benenne, die Auslegung der Autorinnen geht folglich in Bezug auf die Beweiswürdigung sogar über die Urteilsbegründung hinaus, da „negative Weise“ im Urteil nur ein Indiz beschreibt, während der Ausdruck „Kommentar zu den Taten“ dem Leser eine Art Beschreibung oder Ankündigung der Taten von Seiten Gustl Mollaths suggeriert.
      Somit kann angenommen werden, dass nach Lektüre des Schreibens eine eigene Interpretation desselben dargestellt wird, welche faktisch, wie oben beschrieben, falsch ist. Diese Aussage ist somit eine eigene unerlaubte Art von „Beweiswürdigung“, die darlegen soll, dass auch nach Bewertung der Autorinnen dieses Schreiben die Täterschaft von Gustl Mollath belegt, was nicht der Fall ist, sondern bei objektiver Betrachtung sogar die Auslegung im Urteil in Frage stellt. Es ist dabei unerheblich, ob diese Interpretation wider besseres Wissen oder fahrlässig entstanden ist. Da die Fakten dieser Interpretation der Autorinnen widersprechen und auch das Gericht nicht in dieser scharfen Form begründet, muss diese als Verstoß gegen den Pressecodex gewertet und korrigiert oder entfernt werden.“

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      • Andreas Wittmann schreibt:

        Lieber F.
        wenn Du mir Deine Mailadresse zukommen lässt, würde ich Dir regelmäßig das von mir durch die Kommentare abgeänderte „Originaldokument“ zusenden. Mich findest Du über die Uni Wuppertal. Deinen ersten Kommentar arbeite ich gerade schon ein.

        Andi

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      • F. Fischer schreibt:

        Hallo Andi,
        in den Blogs heiße ich F. 😉
        Das mit der Mail geht natürlich klar. K-P kann sie Dir geben.

        Viele Grüße,
        F.

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  2. Andreas Wittmann schreibt:

    Liebe „Schwarmintelligenz“,

    in der Beschwerde hatten wir auch Beschwerde gegen Ziffer 13 – Unschuldsvermutung bereits angeführt, hierzu jedoch noch nichts in der Beschwerde. Im Kodex des Presserats heißt es:
    „Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.“
    Nun ist GM zwar zu Unrecht, aber dennoch verurteilt. Allerdings freigesprochen, aber psychiatrisiert. Wie sieht es da mit der Unschuldsvermutung aus? Kann jemand hierzu helfen?
    Ich stimme F.Fischer zu, dass alle Fakten, die wir aufnehmen gut belegt sein müssen (Es wird genug eindeutig Belegbares geben, die anderen Indizien müssen also gar nicht in die Beschwerde eingang finden). Daher wäre es schön, jeweils auf die zugänglichen Originalquellen zu verweisen (z.B. auf gustl-for-help).
    Um Frau Lakotta nicht aus den Augen zu verlieren: Auch hier sitze ich gerade an einer Beschwerde und wäre auch zu diesem Artikel über belastbares Material, insbesondere gegen den SPON Beitrag dankbar.
    Der in der Printausgabe erschienene Artikel „Schitzo Protestbürger“ ist als Kommentar eindeutig zu erkennen, gibt also die Meinung von Frau Lakotta wieder. Ob wir ihre Meinung teilen oder nicht bleibt dahingestellt, aber dennoch plädiere ich hier für die Konzentration auf den Artikel hier:
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html
    Evtl. hat auch jemand Lust, sich auch mit dem Tagesspiegelartikel ( http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/verschwoerungstheorien-gustl-mollath-der-falsche-held/7524760.html ) auseinanderzusetzen.

    Liebe Grüße und eine erfolgreiche Diskussion

    Andi

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  3. Legis schreibt:

    Hallo Andi,
    vielen Dank für Eure Beschwerde, die ich sehr gut finde.

    Zusätzlich muss man „Die Zeit“ und den Presserat mit dem Vorwurf konfrontieren, dass Frau Lakotta schon allein mit der Überschrift: “Schitzo Protestbürger” grundsätzlich alle Bürger, die sich gegen geplante Vorhaben oder Beschlüsse der Regierungen, Länder und Gemeinden sind, in die psychisch kranke Ecke stellt. Damit verstößt sie gegen die demokratischen Grundsätze unserer Republik und zudem „stigmatisiert“ sie unbescholtene Bürger.

    Ich halte diese Strategie sogar für ganz gezielt eingesetzt. Denn der Satz: „Wir brauchen Mutbürger statt Wutbürger“ wurde von der Politik gezielt gegen den Protestbürger verwendet. Dass der Mutbürger hierbei der Protestierende ist, wird von den politischen Treibern (auch Lobbyisten) nicht vermittelt.

    Diese Offenlegung der politischen Strategie, sollte Aufgabe der Presse sein. Wieso müssen wir uns Bürger immer darum kümmern? Weil die Presse hier ihrer eigentlichen Aufgabe nicht nachkommt oder nicht nachkommen will.

    Nochmals Danke an Dich.
    Ich hoffe sehr, dass die Beschwerde ankommt und Berücksichtigung findet.

    Mit den besten Grüßen
    Legis

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  4. F. Fischer schreibt:

    Zu 11:
    „Das ist bezeichnenderweise derselbe Tag, an dem die HVB-Innenrevision ihre Sonderprüfung startete.“ würde ich entfernen (Verschwörungstheorie ;-))

    Ich würde an dieser Stelle einen weiteren Aspekt ergänzen (Wobei ich nicht genau sagen kann, auf welche Ziffer des Kodex man diese Ausführung beziehen soll/kann):
    In dieser Passage wird deutlich, dass der Artikel gezielt zwei Sichtweisen auf Gustl Mollath vermischt, um der Intention des Artikels, die Darstellung von Herrn Mollath als gewalttätigen und kranken Menschen, gegenüber dem Leser zu dienen.
    Je nach Kontext der Passagen innerhalb des Artikels wird Herr Mollath entweder als böswilliger, aber psychisch „normaler“ Mensch vorausgesetzt, an anderen Stellen als psychisch „kranker“ Mensch (wie der Titel des Artikels auch vorgibt).
    In der vorliegenden Passage wird behauptet, die „erste Runde“ innerhalb eines Rosenkrieges sei an Herrn Mollath gegangen. Dies suggeriert einen mit boshaften Mitteln bewusst geführten Streit zwischen Herrn Mollath und seiner damaligen Ehefrau und zudem, dass Herr Mollath diesen ersten Schritt (die „erste Runde“) begonnen habe.
    Aus dem Verlauf der Geschehnisse (http://www.gustl-for-help.de/download/2002-Mollath-Briefverkehr-Bank.pdf und besonders http://www.gustl-for-help.de/download/2011-08-2011-11-Braun-Eidesstattliche-Versicherung-Briefe-Merk.pdf) lässt sich erkennen, dass Herr Mollath bereits 2002 auf die ihm möglichen Wege versucht hatte, die vermeintlich illegalen Tätigkeiten seiner damaligen Ehefrau zu beenden, bevor er sich an die Bank wendete, und, dass ebenfalls im Jahr 2002 von Frau Mollath gegenüber Herrn Braun angekündigt worden war: „Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig.“.
    In diesem Kontext davon zu sprechen, dass die „erste Runde“ innerhalb eines „Rosenkrieges“ an Herrn Mollath gegangen sei, ist irreführend und verharmlost die illegalen Tätigkeiten seiner ehem. Frau zu seinen Lasten. Außer Frage sollte stehen, dass Frau Mollath aufgrund ihres Fehlverhaltens und nicht aufgrund des Verhaltens von Herrn Mollath gekündigt worden war (siehe http://www.gustl-for-help.de/download/2003-03-17-Revisionsbericht-HypoVereinsbank.pdf).
    Würden sich die Autorinnen in dieser Passage zudem an ihre eigene Behauptung bzgl. der „Krankheit“ von Herrn Mollath orientieren, so wäre dies keine „erste Runde“ in einem „Rosenkrieg“ sondern ein Resultat von Herr Mollaths „Krankheit“.
    Somit wird die tendenziöse Grundhaltung des Artikels deutlich, indem die Chronologie und die Kausalzusammenhänge auf eine vermeintlich durch Herrn Mollath provozierte Kündigung reduziert werden, die Fehlverhalten der ehem. Frau Mollath verharmlost werden und Herr Mollath in diesem Kontext nicht als durch seine Krankheit schuldunfähig sondern als böswillig dargestellt wird.

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  5. Dian schreibt:

    Mir scheint in diesem Zusammenhang der Beitrag von einem Michael Bach lesenswert:

    Der Fall Gustl Mollath: Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg

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  6. richard albrecht schreibt:

    @ F. Fischer u.a.

    Soweit ich weiß gibt es ein handlungswissenschaftliches Konzepot, das auch im „Fall Mollath“ etwas erklären helfen kann: MALAVOLENT HOSTILITY, größtmögliche Feindschädigung bis zu dessen Vernichtung. (Das sollte die Haager Landkriegsordnung [1907] verhindern. Dem letzten deutschen Reichskanzler ging´s eh am Arsch vorbei von Beginn – Polen sollte zunächst 26. Aug. 1939 angegriffen werden – bis zum Ende des zweiten „großen Weltfest des Todes“ (Thomas Mann) 1939-1945. Mit diesem Konzept wurde [2007] Hitlers Handeln veranschaulicht
    -> http://www.h-net.org/announce/show.cgi?ID=160809 ).

    Hier ist das Posting zum Zusammenhang mit der Vernichtung der bürgerlichen Existenz des Herrn Mollath aus diesem Blog:

    „Richard Albrecht schreibt: 30. Januar 2013 um 09:27
    @ Fischer @Fofobiene @Opa Kranich

    […] skizziere ich im Anschluß an Opa Kranichs politikhistorische Hinweise in diesem Blog und im Sinne „theoretischer Praxis“ (Luis Althusser) eine These zur Besonderheit im hier diskutierten sogenannten „Fall Mollath“:

    Diese könnte darin bestehen, daß die allgemein-abstrakt verpönte und auch geächtete militärische Vernichtungspraxis von Angriffskrieg bis größtmöglicher Feindvernichtung („malavolent hostility“) des destruktiv-faschistischen „koste es was es wolle“ jeder ideologischer Politik (im Sinne Hannah Arendts) hier, im Justizapparat der ganzdeutschen Nullerjahre bajuwarischer Provenience, unkontrolliert, ungebrochen und zügellos wirkt/e. Die beanspruchte „Zivilisierungsfunktion des Rechts“ wurde nicht nur nachhaltig konterkariert, sondern zur personalen Ausschaltung u n d Vernichtung der bürgerlichen Existenz von Herrn Mollath im Sinne wirksamer „normativer Kraft des Faktischen“ inszeniert: Es ging um machtbezogene Interessenspolitik.

    Diesen (Macht-) Komplex jenseits allen Verschwörungsgeraunes durch gründliche Recherchen empirisch konkret aufzudecken steht an …

    Freiheit für Gustl Mollath jetzt — Free Gustl Mollath Now“

    Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals IV

    Mit freundlichem Gruß
    Richard Albrecht, 040413
    http://eingreifendes-denken.net

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  7. Pingback: April-Scherze und Bacon-Kondome - die Links der Woche vom 29.3. bis zum 4.4. | Männer unter sich

  8. F. Fischer schreibt:

    Hier die Ziffer bezüglich der Zitate aus den Gutachten:
    Richtlinie 8.6 – Erkrankungen
    Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden gehören zur Privatsphäre. In der Regel soll über sie nicht ohne Zustimmung des Betroffenen berichtet werden.

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  9. Anna P. schreibt:

    Zu Nummer 8, den psychiatrischen Aspekten der Zeit-Berichterstattung, würde ich gerne folgendes ergänzen:

    „Sollten sämtliche – auch später – mit Mollath befasste Sachverständigen irren oder aus bösem Willen zu ihren Ergebnissen gekommen sein? (…) Sein Gutachten (Leipzigers, die Verf.) beschreibt einen geistig schwer Gestörten, der unzählige Schriftsätze in alle Welt verschickt.“

    Im 16. Tätigkeitsbericht, 1994, des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz; Stand: 07.02.1995, einsehbar unter http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb16/k5.htm#K5A4B3, unter der Ziffer 5.4.3. ist zu lesen, dass
    1. das „Beschäftigen“ von Behörden (z. B. durch sog. Vielbriefschreiber) oder
    2. ein „psychisch gestörtes Erscheinungsbild“
    nicht ausreichen, um im Sinne der Errichtungsanordnung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festzustellen.

    Was also nicht ausreichend für einen Eintrag in die Psychisch Kranken Datei der Polizei ist, wird von der Zeit, weil in einer Und und nicht Oder Konstellation, als derart gewichtig bewertet, dass es eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung begründet.

    Erstaunlich.
    Abgesehen von den Anlasstaten hatte Herr Mollath sich nie etwas zuschulden kommen lassen, es kam wohl auch in der Unterbringung nicht zu Gewalttaten, genausowenig wie zur willkürlichen Beschuldigung weiterer Personen außer des befangenen Psychiaters.

    Zudem sind eben nicht alle Gutachten zum gleichen Ergebnis gekommen, diejenigen, die Mollath für gesund oder zumindest nicht schwer geistig gestört halten, werden im Artikel lediglich nicht erwähnt.

    Somit ist die zitierte Frage eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, denn die Gutachten kommen durchaus zu verschiedenen Ergebnissen, zumindest wenn von „sämtlichen“ und nicht ausschließlich von den gefährlichkeitsprognostischen die Rede ist, wahr ist die Aussage, „sämtliche“ Gutachter kamen zum gleichen Ergebnis, auch nicht.

    Der zitierte Satz beschreibt die Einschätzung der Autorinnen, die wohl psychiatrische Laien sind, liefert aber keine brauchbare Begründung dieser Einschätzung, dabei wurde an anderer Stelle die Frage gestellt, ob Laien denn so etwas beurteilen können. Während die Autorinnen also der interessierten Öffentlichkeit die Urteilsfähigkeit absprechen, beanspruchen sie die Berechtigung zur Beurteilung der Gefährlichkeit für sich selbst, obschon auch Laien.

    Ich finde auch den Vergleich mit dem Sexualstraftäter missglückt, dazu habe ich bereits in den Kommentaren 314 und 605 auf Zeit-online gepostet, und mir die Freiheit genommen, selbst Vergleichsfälle hinzuzuziehen.
    Außerdem gibt es noch einige Textstellen, die zumindest aus psychotraumatologischer Sicht, also Schutz der Persönlichkeit betreffend, fragwürdig sind, dazu später mehr.

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  10. Pingback: Beschwerde beim Presserat (Artikel der “Zeit”) | opablog

  11. Anna P. schreibt:

    „Mollath bleibt ruhig, aber auf jede noch so harmlose Frage antwortet er mit einem Verdacht.
    >>Ich habe Dinge erlebt, die überschreiten die Grenzen der folterähnlichen Zustände.<<Die meiste Zeit halte er sich in seinem Einzelzimmer auf, denn »die anderen wissen, mich können sie ungestraft fertigmachen«. Man habe ihm immer wieder was anhängen wollen, ständig müsse er aufpassen. Wer eine knappe Stunde mit Mollath geredet hat, merkt, dass das Schwarzgeld sein Anker ist, um den er unentwegt kreist, von dem er nicht mehr loskommt."

    Hier wird eine Aussage des Mollath zitiert und ihr Gehalt interpretiert.

    Der erste Satz ist wohl die psychopathologische Einschätzung der Autorinnen. "Bleibt ruhig", ist also kein völlig abgedrehter, man kann sogar zusammenhängend mit ihm reden, davon wird ja berichtet, es gibt aber natürlich ein Aber. "Er antwortet auf jede Frage mit einem Verdacht", das passt natürlich sehr gut zum angenommenen Krankheitsbild Wahn bzw. super zur Paranoia/paranoiden Schizophrenie, der Mann verdächtigt alles und jeden…..so kommt es beim Leser an.
    Hier begehen die Autorinnen den Fehler, beispielhaft für den gesamten Artikel, den schon Richter mit ihrer "kritischen Würdigung" begangen haben. Sie benutzen die Aussagen Mollaths um die Feststellungen der Ärzte zu bekräftigen.
    Herr Mollath wird mit seiner Aussage zu "folterähnlichen Umständen" einfach nicht wahrgenommen. Zwar zitiert, aber inhaltlich nicht aufgegriffen.
    Nach den UN (1984) ist Folter "jede Handlung, bei der eine in amtlicher Eigenschaft handelnde Person einer anderen Person (..) Körperliche oder seelische Schmerzen zufügt". Also im Fall Mollath nicht ganz abwegig. In "Psychotrauma" kann man weiterhin lesen:" (…) beginnt (..) oft damit, dass das Opfer überraschend überfallen und gefangen genommen wird" was im Fall Mollath wohl mit der Verhaftung vom 13.02. auch geschah. Und weiter "Folterüberlebende erfahren selten öffentlich Gerechtigkeit und Würdigung des ihnen zugefügten Unrechts, da dieses (…) im Allgemeinen nicht anerkannt wird", das soll wohl nach Meinung der Autorinnen auch so bleiben, denn die Sicht Mollaths wird im Artikel nicht weiter aufgegriffen, statt dessen folgt die Beschreibung der Beobachtungsdokumentation des Psychiatrieaufenhalts, die angeblich bizarres Verhalten schildert und die Bestätigung des Kernelements der psychischen Erkrankung, der Schwarzgeldvorwürfe.

    Sorgfältige, wahrheitsverpflichtete Journalisten hätten hier auf die in einschlägiger Fachliteratur zahlreich dokumentierte Möglichkeit einer Fehldiagnose hinweisen müssen, denn gerade Paranoide Schizophrenie (Wahn) wird häufig anstelle einer tatsächlich bestehenden, prognostisch wesentlich günstigeren, Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert. Damit wäre auch "antwortet auf jede Frage mit einem Verdacht" in ein anderes Licht gerückt, denn gestörte Bindungsfähigkeit bzw. totaler Vertauensverlust sind für traumatisierte, hier Folterüberlebende, typisch.
    Das Weglassen einer wirklich kritischen Auseinandersetzung mit den Gutachtenergebnissen, wie ich sie oben verkürzt vorgenommen habe, verletzt nicht nur die Sorgfalts- und Wahrheitspflicht, es läuft darauf hinaus, Herrn Mollath durch eine unangemessene ( da indifferente) Darstellung in seiner Ehre/Menschenwürde zu verletzen und den Leser in eine bestimmte Richtung zu lenken, statt zu informieren.

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  12. Anna P. schreibt:

    Vorübergehend sind die Kommentare zum Artikel nicht online zugänglich. Die oben erwähnten Vergleichsfälle lassen sich derweil hier nachschauen:

    http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/fulda-frankfurt-lange-haft-fuer-brutalen-obdachlosen-mord-11943035.html

    http://www.hersfelder-zeitung.de/nachrichten/kreis-hersfeld-rotenburg/bad-hersfeld/vater-schlief-tochter-1708346.html

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  13. Anna P. schreibt:

    Allerdings weiß jeder, der sich mit Familiengewalt auskennt, dass einer Anzeige gegen den eigenen Ehemann häufig lange Phasen der Unentschiedenheit vorausgehen.“

    Dies mag wohl sein. Allerdings machen sich JournalistInnen unglaubwürdig, wenn sie gerade in diesem Bereich, der besondere Sorgfalt erfordert, in erster Linie hinsichtlich der Parteilichkeit, von Fall zu Fall ihre Einstellung ändern. Und zwar grundsätzlich zugunsten der jeweils wirtschaftlich besser gestellten Partei. So verteidigte Frau Rückert seinerzeit Herrn Kachelmann gegen Anschuldigungen seiner Freundin, nun verteidigt sie Frau M., die ähnliche Vorwürfe erhebt.

    Im Fall Kachelmann diskreditierte sie die Psychotraumatologie, im Falle Mollath hält sie deren Theorien hoch, und geht bei alledem entschieden zu weit. In beiden Fällen fällt ihre Prozessberichterstattung parteilich aus. Sie bedient sich häufig emotional negativ besetzter Wörter, zu Ausdrücken und Sätzen, bestehend aus unterschiedlichen Sprachmittelkonstrukten, zusammengefügt, die den Leser mehr oder weniger bewusst in eine bestimmte Richtung lenken, ja geradezu dazu einladen, Frau Rückerts Meinung zu übernehmen.

    Sie begeht daher m. E. eine Grenzüberschreitung. An Gerichtsberichterstattung bzw. die Lösung juristischer oder psychiatrischer Fragestellungen stelle ich als LeserIn hohe Ansprüche. An erster Stelle wünsche ich mir Neutralität statt Parteilichkeit. Auch wenn dies zugegebermaßen nicht sehr leicht ist, wünsche ich mir, dass jeder, der darüber professionell berichtet, diesen Kunstgriff als Grundlage begreift und beherrscht. Das gebietet nicht zuletzt auch der Pressekodex. Und schließlich möchte ich mir als LeserIn auch ein eigenes Urteil bilden können, wenn Gerichtsverfahren öffentlich diskutiert werden.

    Möglicherweise würden auch Richter, Staatsanwälte und Verteidiger es begrüßen, wenn es zunächst ihnen überlassen bliebe, einen Prozessgegenstand zu beschreiben, zu diskutieren und zu beurteilen, im Zweifel bis zur letztinstanzlichen Entscheidung. (Stichwort richterliche Unabhängigkeit) Sich danach bei abweichender Ansicht mit dem Urteil – auch dann noch – argumentativ, und nicht agitativ auf der einen und beleidigend gegenüber der jeweils gegnerischen Partei auf der anderen Seite, auseinanderzusetzen, würde ich durchaus begrüßen, wenn nötig auch eine sachliche (!) Diskussion/Bewertung der Leistung der prozessbeteiligten Profis. Diese Faktenbasis vermisse ich im Artikel. Zwar begrüße ich es, wenn Frauen sich eine eigene fundierte Meinung bilden. Im Fall des kritisierten Artikels aber finde ich die Meinungsbildung zu stark beeinflussend und zu offensiv dargestellt. Ich fühle mich in meinem Spielraum, den mir die Veröffentlichung dieses mutmaßlichen, möglichen oder zumidest denkbaren Justitzskandals zunächst eröffnete durch den Artikel vom 14.12.2012. stark eingeschränkt.

    Wer Sätze wie den Eingangs zitierten formuliert, dem sollte nicht unbekannt sein, dass, für den Fall dass das traumatische Ereignis Ergebnis menschlichen Handelns ist, gilt, dass der Berichterstatter im Konflikt zwischen Opfer und Täter gefangen ist. Es ist moralisch unmöglich, in diesem Konflikt neutral zu bleiben. Mit der Gerichtsbarkeit hat die Menscheit irgendwann ein breit akzeptiertes Mittel gefunden, Gerechtigkeit weitestgehend herzustellen indem mithilfe eines durchdachten Konzepts beide Standpunkte angehört, weitere Informationen eingeholt werden und daraus ein der so ermittelten Realität entsprechendes Urteil mit durch das Vergehen definierten, allgemeingültigen Wirkungen erfolgt. Dieses Konzept hält sich einige Wege offen, die gefällten Urteile zu prüfen und zu revidieren.

    Die Medienberichterstattung unterliegt ebenfalls bestimmten Regularien. Gründliche Recherche gehört dazu. Daher hätte ich von einem renommierten Blatt wie der Zeit erwartet, zu berücksichtigen, dass es nicht überzeugend ist, Zitate aus schweigepflichtsgebundenen Dokumenten dazu zu benutzen, die darin in intimer Weise beschriebene Person in einer derart schutzlosen Situation der Öffentlichkeit preiszugeben, wie es mit der Kernseifen-Geschichte geschah. Zumal, wenn man die doch durchaus gründliche Recherche anderer Magazine völlig in Zweifel zieht, ja, gar negiert.

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  14. D7 schreibt:

    @ Prof. A. Wittmann
    Sie wiesen hier auf Ihre pro-Mollath-Presseratsbeschwerde vom Jänner 2013 hin. Auch Telepolis berichtete inzwischen http://www.heise.de/tp/druck/mb/artikel/39/39880/1.html
    Der Presserat behauptete nachdem er Ihre beiden zusätzlichen Schriftsätze nicht zur Kenntnis nahm: Ihre Beschwerde wäre „offensichtlich unbegründet“.
    Das finde ich anmaßend, grad so als wären diese Presseratsleute Richter. Sowas Ähnliches gibt es auch bei der Anwaltskammer: auch diese Leute da tun so als hätten sie zu richtern.

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  15. tokchii schreibt:

    Ist die Beschwerde nun endgültig bearbeitet worden?
    Falls ja, und falls das Ergebnis „offensichtlich unbegründet“ lauten sollte, hätte ich gerne eine Erklärung vom Presserat dazu.
    Wenn solche Artikel der Intellektuelle Gipfel Deutschlands sein sollen, dann braucht Deutschland sich nicht zu beschweren, im Ausland nicht (mehr?!?) als Land der Dichter und Denker sondern als ein Land der Nazis wahrgenommen zu werden. Aus psychiatrisch-psychologischer Sicht ist er schlicht katastrophal. Aktuelle Entwichlungen der Psychiatrie (DSM5 etwa) sind den Autorinnen offensichtlich nicht geläufig. An sich kein Problem, aber dann doch bitte einfach die pseudowissenschaftliche Schreiberei ins Tagebuch kritzeln und nicht in einem nationalen Wochenblatt veröffentlichen.

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