Gustl und Diehl (1)

Gustl Mollath hat sich zeitlebens für Frieden und gegen Krieg und Gewalt eingesetzt. Bekannt ist, daß er gegen den Irakkrieg der USA demonstrierte, und viele werden das Video mit seinem Redebeitrag im Kommentargottesdienst in der St. Lorenzkirche in Nürnberg vom 16. 3. 2003 kennen (Videos auf „gustl-for-help“), wo er das „Schwänzen für den Frieden“ der Schüler gutheißt.

Mit Sicherheit hat er zu der Nürnberger Rüstungsfirma Diehl eine kritische Meinung, auch wenn mir nicht bekannt ist, ob er sich gründlich und im Detail mit Geschichte, Produktionsprofil, Rüstungskooperationen und -forschungen dieses Kriegsprofiteurs beschäftigt hat.

Daß er auch Personen aus dem Umfeld Diehl zu den Schwarzgeldschiebern zählte, ist sicher (trotz aller Namensschwärzungen in den Hauptdokumenten). Jederzeit nachlesbar ist z. B. in Mollaths Schreiben an Amtsgerichtspräsident Nerlich und Richter Eberl vom 23.9.2004 eine Passage, in der Familie Diehl erwähnt wird: „Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei (…) meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“ (Quelle hier, scrollen).

Welchen „Leu“ Gustl Mollath mit dem Diehl-Clan gereizt hat, ist zu wenig bekannt oder wird ausgeblendet. Doch auch in dieser Frage sollten einige Informationen für mehr  Transparenz sorgen und die Wahrheitsfindung unterstützen. Wer als „naiver Endnutzer“ im Internet nach Karl Diehl sucht, findet den überaus „erfolgreichen Mittelständler“ und den hochgeehrten Wohltäter Nürnbergs und der ganzen Region. SPDler in politischer Verantwortung bringen es ja oft besonders schön auf den Punkt, so auch Dr. Maly, Oberbürgermeister von Nürnberg. „Danke für alles!“ ruft er 2008 ein letztes Mal zu Karl Diehl; ins Grab hinunter.

Opa-Blogger, freilich, muß an dieser Stelle ein Geständnis machen – vielleicht zum Ärger der PR-Leute des Großmäzens. Opa war immer schlechter Christ (wenn überhaupt) und immer, wenn er in Demut und Dankbarkeit gegenüber Reiche und Mächtige versetzt wird, schleicht ihm der Mißmut aus einem dunklen Winkel seiner Seele. Ja, je überbordender sich Dank und Liebe gebärden, umso ungezügelter erhebt der sein Schlangenhaupt. Der Opa kann sich dann nur helfen, durch 1. Verschluß seiner Ohren, 2. Abwendung des Blicks vom Lobemund, 3. Einschaltung des Gehirns und 4. sorgfältige Betrachtung der Mäzenatenfinger. Letzteres stößt leider oft auf Schwierigkeiten, da selbige meist unter Handschuhen, Soutanen, kunstvoll beschrifteten Papierstapeln oder auch Karnevalskostümen versteckt sind. Ende des Geständnisses.

In der Tat, nüchtern nach Vergangenem befragt, wird Diehl äußerst schmallippig. Betrachten wir den sensiblen Zeitabschnitt von etwa 1930 bis 1960 – was finden wir? Fast nichts. Aussagen über Karl Diehl, soweit nicht Mäzen, sind zwar nicht selten aber meist irritierend knapp. Ein- und dieselben Fakten werden immer wieder, oft mit denselben, gleichsam vorgestanzten, Worten und Wendungen mitgeteilt. Sein Betrieb wurde als „kriegswichtig eingestuft“. Um sich, Familie und Unternehmen „nicht zu gefährden“, wurden Vater und Sohn frühzeitig NSDAP-Mitglieder „Wie die meisten Unternehmer in seiner Situation handelte er pragmatisch.“ „Die Beschäftigung von ausländischen Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen haben staatliche Stellen erzwungen„. Dem mußte man sich als Unternehmer stellen. Mit Zwangsarbeiterinnen habe er den Dialog gesucht und freiwillig Entschädigungen gezahlt. Der Philologe Victor  Klemperer, LTI, hätte seine Freude gehabt. In einem LPTI („lingua post tertium imperium“) der nachfaschistischen Wirtschaftswundersprache hätte das Reden über Diehl genug Stoff für ein eigenes Kapitel geliefert:

Wenige Fakten sind verfügbar, die hier zusammengetragen wurden oder mühsam genug aus weiteren Webseiten zusammenzuklauben sind: 1930 führte Vater Heinrich Diehl ein Unternehmen von 300 Beschäftigten. 1933 beeilen sich der Vater und Sohn Karl, Pg zu werden. 1938 übernimmt Karl das Unternehmen, das jetzt 2800 Beschäftigte zählt. In demselben Jahr wird er Wehrwirtschaftsführer. Wenn ich unterstelle, daß das Unternehmen in der Weltwirtschaftskrise seine Beschäftigtenzahl gehalten hat, so ist es also in fünf Jahren Nazi-Herrschaft/Kriegsvorbereitung auf annähernd das Zehnfache gewachsen. Eine einzige Badekur! Die Badekur war 1938 nicht zu Ende. In den folgenden fünf Jahren verdreifachte sich die Zahl der Beschäftigten noch einmal auf etwa 9000, und jetzt sind vermutlich auch die Gewinne explodiert. Zu Tausenden werden ZwangsarbeiterInnen und KZ-Häftlinge beschäftigt (annähernd 50% der Belegschaft), in Produktionsstätten in oder bei den Konzentrationslagern Stutthof, Flossenbürg und Groß-Rosen, Quelle auch hier. (Die Angaben zu Groß Rosen-Peterswaldau fand ich nach (vielleicht all zu) kurzer Internetrecherche bestätigt, die zu den anderen KZ nicht.) Diese Arbeitskräfte schuften 12 Stunden und kosten einen Bruchteil regulärer deutscher Arbeiter. Und obwohl auch die SS ihren Teil der Beute verlangt, verbucht Kriegsprofiteur Diehl Extraprofite. Der „Kriegsmusterbetrieb“ wird mehrfach ausgezeichnet, Karl Diehl mit Orden dekoriert, Ergebenheitsadressen an Hitler seien dokumentiert.

Auf Grund dieser wenigen aber unbestrittenen Fakten halte ich die folgende Einschätzung fest: Diehl ist ein Familienunternehmen, das in und durch Faschismus und Krieg groß und reich wurde und zwar mit musterhafter kriegswichtiger Produktion. Die Diehl-Unterstützer-Szene präsentiert immer wieder Persilscheine, um zu beweisen, daß Karl Diehl stets ein Herz für die Armen und Beladenen hatte. Mich interessiert das nicht. Diehl hatte sicher ein robustes Herz, sonst wäre er nicht Methusalem geworden. Und daß er persönlich einer Zwangsarbeiterin in den Allerwertesten getreten habe zwecks Leistungssteigerung für den Endsieg – das ist nicht die Ebene meiner Kritik. Bedeutet das, mit obiger prinzipieller Feststellung sei jedes weitere Erkenntnisinteresse befriedigt? Natürlich überhaupt nicht. Jede Menge höchst wichtiger konkreter Fragen harrt der Antwort. Ist die exorbitante Entwicklung des Konzerns den Diehls wegen des arischen Aussehens von Mutter Diehl in den Schoß gefallen? Oder weil Vater und Sohn täglich 120 Stunden gearbeitet haben? Doch wohl kaum. Was haben die Diehl Betriebsführer unternommen, daß sie derart gefördert wurden? Waren sie unersetzlich geworden? Warum? Welche Energie haben sie aufgebracht? Auch kriminelle? Welche Partner haben sie gewonnen, welche Förderer? Welche Bank finanzierte? Spielte Arisierung eine Rolle? Haben sie von der „Hauptstadt der Bewegung“ profitiert? Welche Netze wurden geknüpft? Spielten alte Kontakte aus der schlagenden Verbindung „Cisaria“ eine Rolle? Ungezählte Forschungsfagen, um sich Verdienste zu erwerben, wissenschaftliche. Und politische auch.

Diehl hat angesichts besonderer Interessenlagen (Ehrenbürgerschaft) wiederholt den Spagat versucht, die Tatsachen geheim zu halten und sich dennoch den Nichtfaschismus wissenschaftlich bestätigen zu lassen. Das ist mißlungen. Ein Versuch wurde mit dem Historiker Wolfgang Benz unternommen. (Wenn von Wolfgang Benz die Rede ist, wird gern das Epitheton „renommiert“ verwendet. Als müßte so bezeichnete Kunst nicht auch nach Brot gehen.) Der forschende Benz kreißte. Ich seh‘ kein Mäuslein, das er gebar. Der Historiker jedenfalls hat sich kein geistiges Eigentum erarbeitet, das er in den freien wissenschaftlichen Austausch gegeben hätte. Und Diehl? Mag sein 350-Seiten-Privatgutachten im Panzerschrank haben. Doch keines, das ihm zur Veröffentlichung taugt. Im übrigen werden von Benz in dieser Sache zwei sybillinische Sätze kolportiert. Doch das gehört in die oben schon erwähnte Rubrik LPTI oder gar LPTI de Luxe.

Ein zweiter Berg, der zum Kreißen gebracht wurde, heißt Schöllgen. Schon wieder jemand aus Erlangen. Er hat umfangreiche Recherchen angestellt und kein Mäuslein, sondern ein Opus geboren. Es ist immerhin 336 Seiten dick und kostet 35 € oder weniger. (Kunden, die dieses Werk bei amazon kauften, interessierten sich auch für „Freispruch für Deutschland“. Die Leser des Blogs mögen mir verzeihen, daß ich diesen Gag nicht für mich behalten wollte.) In einer Besprechung des Werks in der FAZ findet sich dieser Satz über Schöllgen: „Obwohl – von drei seiner Mitarbeiter mühsam erschlossen – ein eindrucksvolles Firmenarchiv entstanden ist, bleibt er dem Leser Belege und Referenzen für nahezu alle seine Aussagen und Informationen schuldig.“ Daraufhin fand ich es interessanter, ein wenig über Schöllgen zu recherchieren als meine Zeit bei seiner Diehl-Apologie zu verbringen. Das hat sich gelohnt. Ich stieß nicht nur auf diesen erfrischenden Beitrag zu Schöllgens „Apologetik-Agentur“ (weiter auch hier), sondern auch noch auf einen grundsätzlichen Beitrag zur Unternehmensgeschichtsforschung (mit vielen Bezugnahmen auf Schöllgens „Diehl“).

Noch ein Letztes zur quasi-wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Diehl-Konzern zur Nazizeit. Sucht man nach „Zwangsarbeit in Nürnberg“ findet man erfreulich viele Webseiten, mehrere verlinkte pdf-Dokumente, auf denen erfahrungsgemäß oft etwas dichtere Informationen zu finden sind. Leider funktionieren die meisten Links nicht mehr. Der offizielle Nürnberg-Link „Zwangsarbeit in Nürnberg“ aber funktioniert. Schön aber leider nicht informativ. Den Namen „Diehl“ kennt diese Webseite nicht, den Namen des Nürnberger Vororts „Roethenbach“ ebenfalls nicht. Panorama im Ersten hatte freilich 1997 herausgefunden, daß die Baracken des dortigen Diehl-Zwangsarbeitslagers Brunnenstraße 9, heute Karl-Diehl-Straße, noch existierten – genutzt als Museum – für Panzer und Raketen aus dem 2. Weltkrieg!

Die ZwangsarbeiterInnen waren 1997 offensichtlich bereits durch Diehls Sieb der Erinnerung gefallen. Heute ist anscheinend das ganze Roethenbacher Lager durchs Nürnberger Sieb der Erinnerung gefallen. Gesiebte Erinnerung wird mich wohl auch im zweiten Teil dieser Folge noch beschäftigen. Bevor ich dann endlich dazu komme, die modernen, intelligenten, menschenfreundlichen und immer profitablen Höhen der Diehlschen Wertarbeit für Freiheit und Sicherheit, Rüstung für die Kriege von heute und morgen zu würdigen.

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65 Antworten zu Gustl und Diehl (1)

  1. Dian schreibt:

    Opa(blog) ist der Beste!

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  2. Klaus G. Stölzel schreibt:

    Die „Diehl`s,
    von Hitler zur Angelsäschsischen „Machtmaschine“
    oder
    wie britisch-amerikanische Finanzeliten dem Dritten
    Reich den Weg bereiteten.
    oder
    wie aus einem Karl Diehl, also aus einem strammen
    Gefolgsmann Hitler`s gleich ein Rotarier der 1. Stunde
    wurde.

    Hitler`s Weg nach Nürnberg, ein Buch von Egon Fein,
    zeigt die „Angelsäschsische Verbindung“, also wie
    „Hitler“ von der gebürtigen Angelsächsin „Winifred
    Wagner“, geb. Williams und Schwiegertochter von
    Richard Wagner ab 1908, als der „Retter“ Deutsch-
    lands ausgesucht wurde. Das gleiche gilt für den
    Schwiegersohn Richard Wagner`s, namens Chamber-
    lain, auch einen gebürtigen Angelsachsen ab 1908.

    Erschienen ist das Buch im Verlag Nürnberger Presse.

    Warum wurde „Hitler“ bereits schon 1908 von den
    „Angelsachsen“ als ein mögl. Kandidat ausgesucht ?
    Antwort: Weil die „Angelsachsen“ einen Jahrhundert-
    plan gegen Deutschland im Jahre 1900 endgültig aus-
    geheckt hatten. (Der Plan zur Einbindung der
    Deutschen in deren „Westreich-Imperium mit einer
    Vasallen-Deutschen-Regierungkonzept, die Konrad
    Adenauer begründet hat.)

    Ich gehe davon aus, dass viele Blogger die „Angel-
    sächsische Machtmaschine“ im „Fall Mollath“ er-
    kannt haben (Rotarier und Lions-Clubs-Verbindungen)
    und als Unterwerfungs-Instrument, die „Hupfla“ dazu.

    Die Darstellung, also die „Chronologie der Zerstörung
    Deutschland`s“ von 1900 – 1945, hat der Italo-Ameri-
    kanische Wirtschaftprofessor „Guido Preparata“ in
    seinen Buch: „Wer Hitler mächtig machte“, vorgenommen.

    Die „Angelsachsen“ sprechen deshalb vom 2. Dreissig-
    jährigen Krieg der Deutschen, also damit ist die Zeit von
    1914-1945 gemeint. Im ersten „Dreissiger“ wurden grosse
    Teile von Deutschland zerstört, gerade auch Franken.

    Meine Vorfahren sind damals als protestantische Religions-
    flüchtlinge, also nach dem „1. Dreissiger“ in das fast
    menschenleer gewordene Franken, vom Salzburgischen her,
    eingewandert.

    Weiteres zur Zerstörung „D“ von 1914- 1945,
    siehe hierzu:

    http://www.guidopreparata.com

    Ausschnitte aus dem Buch sind dort, auch in Deutsch auf-
    rufbar.

    Für mich ist „Adolf Hitler“ eine Installation der Angelsachsen
    gewesen und deren Nachfolger heißen: Adenauer, Erhard,
    Kissinger, Brandt, Schmidt, Kohl, Schröder, Merkel. Nach der
    Phase von 1945 – 1990, also als die Deutschen für das „West-
    System“ angefüttert wurden bzw. dann waren, werden die
    Deutschen seit 1990, bis heute, wieder „ausgeplündert“.

    Mit freundlichen Grüssen

    Klaus G. Stölzel

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  3. Horst Pachulke schreibt:

    „SPDler in politischer Verantwortung bringen es ja oft besonders schön auf den Punkt, so auch Dr. Maly, Oberbürgermeister von Nürnberg. “Danke für alles!”“

    Das erklärt dann die Haken, die ein gewisser Herr Schindler schlägt.

    „Der Sozialstaat und der Sozialismus, die sind beide tot.
    Was übrig ist, sind hohle Phrasen und literweise rot…
    Wer hat uns verraten? Sozialdemoraten“

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  4. wolfgang oedingen schreibt:

    ich bitte vielmals um Verzeihung, aber nach post muß der Akkusativ folgen: ergo post tertium
    imperium. Diese Flüchtigkeit beeinträchtigt die Auslassung zum Fall Mollath allerdings in keiner Weise. Möchte vielmehr meinen Respekt vor der Beharrlichkeit von Opa-Blogger in diesem Fall ausdrücken.

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  5. Gast schreibt:

    Um doch noch einmal Mollath persönlich über die Familie Diehl zu Wort kommen zu lassen:

    Meine Frau und ihre Kollegen bedienten „die höchsten Kreise Mittelfrankens. Z.B. Familie D***, bekannt mit A***, Familie Sch*** (*** ***), Familie Diehl, einer der Größten der deutschen Rüstung. Als rauskam, dass sogar die Haushälterin des alten Karl Diehl (letztes Jahr verstorben) über ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz verfügt und die Familie Diehl nicht „nur“ Minen und andere Waffen baut, nein, sogar Streubomben in einer Tochterfirma in Saarbrücken, war bei mir endgültig Schluss! Ich untersagte meiner Frau die Schwarzgeldgeschäfte; war jetzt der lächerliche „Weltverbesserer“, der keine Ahnung hat, wie man’s machen muss. Es kam zur Trennung und zu einem regelrechten „Rosenkrieg“.

    http://www.gustl-for-help.de/download/2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Straubing.pdf (Seite 2)

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  6. Brian schreibt:

    @ Stölzel, Pachulke etc.

    „Warum müssen Rentner nach 1990 nun im Schnitt mit 900.- Euro/Monat auskommen ? Warum liegen die “Pensionen” im Schnitt bei ca. 2. 700.- Euro/Monat ?“

    Das ist richtig gefragt. Der Rest ist idelogischer Qualm – rubbish talk. Rechte Kapitalismuskritik ist Widerspruch in sich. Das Volk ist weder völkisch noch tümelts.

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    • Horst Pachulke schreibt:

      Aber Kaptialisten sind hin und wieder völkisch & tümmeln oftmals ganz schön. Ferner versuchen sie sich gerne in „divide et impera“ – am liebsten werden Bruchlinien aufgestellt, die einen selbst nicht betreffen.

      Nationalismen sind da ganz weit vorne.

      Deshalb *kann* man *einige* Vorkommnisse unter einem anderen Blickwinkel auf eine Art „verstehen“, die den Ansinnen eines Teils der Täter relativ nahe kommt, der sonst völlig außen vor bleibt. Eine Kritik ohne Verständnis möglichst vieler Facetten ist zwar nicht unmöglich, dafür aber unnötig unzutreffend.

      Es geht mir nicht um ein „Die Angelsachsen sind Schuld & alles Unbill ist über die armen Teutonen quasi hereingebrochen“, sondern um ein „nicht nur Teutonen hatten ein Interesse an manchen sich entfaltenden Ereignissen der Vergangenheit, zogen ideologisch, strategisch sowie materiell Profit daraus – und trugen ihr Scherflein dazu bei, dass die Ereignisse sich so entfalteten“.

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    • Klaus G. Stölzel schreibt:

      Dear „Brian“,

      also bei Herrn Pachulke vermute ich einen Ex-SPDler,
      der aus bekannten „Schröder“-Gründen zu den „Linken“
      abgewandert ist, weil gerade der „Lower Sax“ Gerhard
      Schröder, in seinen „Angelsax“-Kumpel „Tony Blair“,
      sein „Bürger-Ausplünderungs-Vorbild“ sah.

      Schröder hat dann diesen „Scheißdreck“, Agenda 2010
      genannt.

      Warum Sie mich in die „Rechte“ Ecke schieben, ist für
      mich nicht nachvollziehbar. Dann, werden Sie sicher auch
      „Egon Bahr“ in die „Rechte“ Ecke“ stecken, wenn Sie
      folgendes in der „Die Zeit“ von Bahr lesen:

      …….“Mein Deutschland (Teil 9) Drei Briefe und ein
      Staatsgeheimnis“……

      unter:

      http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet

      Denn hier erzählt Egon Bahr eine Geschichte mit Willy
      Brandt aus dem Jahre 1969, als Brandt gezwungen wurde,
      die sogen. „Unterwerfungsbriefe“ gegenüber den West-
      allierten zu unterschreiben.

      Frage an Sie:
      Kann die „Bundesrepublik“, vom Grundsatz und Prinzip
      überhaupt her, nach dem 2 + 4 Vertrag vom 12. 09. 1990
      das „Vereinte Deutschland“ sein ?

      Mit freundlichen Grüssen

      Klaus G. Stölzel

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      • kranich05 schreibt:

        @alle
        Mir geht es immer noch und vor allem um die Befreiung Gustl Mollaths. Das ist ein Kampf, in dem es auch (und mir hier im Blog besonders) darum geht, das ganze Geflecht der Kräfte und Beziehungen, dessen Opfer er wurde, erkennbar zu machen. Deshalb ist auch Diehl ein Thema.
        Es ist verständlich, sogar unvermeidlich, daß damit alle großen Fragen unserer Zeit, also der Macht in unserer Zeit, berührt sind. Eine dieser großen Fragen (aber keineswegs die einzige) ist für mich die Formierung eines modernen Faschismus. Dazu gehört auch, daß die Vergangenheit umgeschrieben wird. Hitler sei eine „Installation der Angelsachsen gewesen“ ist ein Beispiel einer solchen Geschichtsumschreibung,.
        Mir ist bewußt, daß die in Rede stehenden Probleme äußerst komplex sind und in heftiger Entwicklung begriffen, daß es also schwierig ist, allseitig abgewognene „richtige“ Antworten zu geben. In mehr oder weniger kurzen Blogkommentaren ist das ohnehin nicht möglich.
        Ich werde auf das Thema „völkische (und rechtspopulistische) versus konkret-historische Positionierung und Argumentation“ in einem eigenen Posting zurückkommen. Zugleich wünsche ich mir, daß in Postings, die vordergründig für die Befreiung Mollaths wirken sollen (wie dieses hier) die Diskussion nicht allzu sehr ausufert, indem en passant die ganze Neue Weltordnung geklärt wird..
        Danke.

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      • Klaus G. Stölzel schreibt:

        Sehr geehrter Opa,

        zu Ihren Kommentar vom 19. März 2013:

        Der „Fall Mollath“ zeigt doch auf, dass in diesem Land,
        auch „RECHTSSTAAT“ genannt, etwas von Grund auf
        nicht stimmt !

        Die Fragen dazu:
        Handelt es sich beim Fall Mollath um einen traurigen
        Einzelfall, also um einen Justizirrtum oder steckt da-
        hinter ein verdecktes Unrechtssystem ?

        Also, wo müssen wir bohren um dahinter zu kommen ?

        Wenn Sie mich vor 10 Jahren gefragt hätten, ob wir in
        einen Rechtsstaat leben, dann hätte ich zu 100 % ge-
        sagt: „Ja“.

        Grundbuchfälschungen hielt ich für unmöglich. Einen
        Fall Mollath hielt ich für unmöglich, usw. Heute bin ich
        soweit und sage: „Ich halte für nichts mehr unmöglich.“

        Ich hielt es auch für unmöglich, dass Bundeskanzler
        einen „Unterwerfungsbrief“ gegenüber den wahren
        Herren von Deutschland unterschreiben mussten, bis
        Egon Bahr im Jahre 2009 in der „Die Zeit“ auspackte.

        Gerade bei Gustl Mollath, der eine Rudolf Steiner Schule
        besuchte, kennt den Geist eines Rudolf Steiner gegen-
        über der Angelsäschischen Machtelite und was hier mög-
        lich ist.

        Ein möglicher weiterer Grund, warum Gustl Mollath quasi
        vernichtet werden sollte. Ich bitte Sie dies in Ihre überleg-
        ungen mit einzubinden.

        Mit freundlichen Grüssen

        Klaus G. Stölzel

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      • Horst Pachulke schreibt:

        Ich verwahre mich auf’s Schärfste gegen den Vorwurf, ein ehemaliger SPDler zu sein…

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  7. Harry Heine schreibt:

    @ Stölzel

    Herr Stölzel, Sie mögen Ihre Verdienst haben in Sachen Aufklärung der Mollathcause – aber Ihr
    Rumgeraune à la „wahre Herren von Deutschland“ ist, politisch bewertet, rechtsextremer Müll, mit dem ich nichts zu tun haben möchte.

    Compris?

    Heine, 19. März 2013

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    • Klaus G. Stölzel schreibt:

      @harry heine
      Compris ?

      Tja, gerade wegen „Gustl Mollath“ bin ich auf die „Angelsachsen-
      Schiene“ gekommen. Dazu versuchte ich mir auch ein Bild über
      Gustl Mollath`s Weltanschauung zu machen und weshalb Eltern
      ihre Kinder auf eine „Rudolf Steiner Schule“ schicken. Also, was
      steckt hinter einen Rudolf Steiner ?

      Einen „Knackpunkt“ gab es bei mir, als ich die Angaben von Gustl
      Mollath über die HVB und einem Rotary Club, also vor Ort, über-
      prüfte.
      Also, ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein Rotary Club, mitten
      in den Geschäftsräumen einer HVB, also ein Teil des Geschäftsbe-
      triebes einer Bank, sein konnte.

      Ich hatte die naive Vorstellung, dass dieser „Rotary Club“ zwar im
      gleichen Gebäude mit der HVB residieren könnte, also erschlossen
      über ein Treppenhaus, aber dennoch abgeschlossen gegenüber
      der HVB. Aber ein Teil der HVB ? Als ich die Angaben vor Ort
      von Gustl Mollath überprüfte traf mich fast der „Schlag“.

      Die für mich unglaublichen Angaben von Gustl Mollath stimmten !

      Mollath aus seinem Schr. v. 17. 4. 2008, wörtlich:

      …….“Nicht zu vergessen, Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann der
      OBERROTARIER in Nürnberg. 2004 war er der BOSS aller
      Rotarierclubs in Nürnberg“…..(…..)… „Die Sekretärin des Rotary
      Clubs ist angestellt von der HypoVereinsbank“………..

      Die erste o. g. zitierte Angabe habe ich aus anderen zugäng-
      lichen Schreiben von Mollath, als Ausgangspunkt meiner Über-
      prüfung, gefunden gehabt. Auch wurde mir zum Zeitpunkt der
      Überprüfung vor Ort, im Frühjahr 2012, sofort ein
      Gespräch mit dieser „Sekretärin“ angeboten.

      Mir fiel auf, welch ein Getue Gustl Mollath um die „Rotarier“,
      insbesondere um einen der 1. Stunde hatte, also um Karl
      Diehl. Also, welch eine negative Einstellung hier Gustl
      Mollath hier hatte.

      Ich konnte dann einen Bezug zu dem sogen. „Späten Steiner“
      finden, der den „Angelsachsen“ und seinen verschwörerischen
      Club`s, also die „Steiner“ die entscheidene Mitschuld am 1. Wk
      gab.

      Alles „rechte“ Spinnerei eines Rudolf Steiner`s ? Dazu kommt,
      dass Rudolf Steiner der Begründer der Anthroposohie ist,
      also einer sogen. eher esoterischen Weltanschauung.

      Ich erinnere daran, wie mit Gustl Mollath umgegangen wurde !
      Ein Querulant, ein Weltverbesserer, ein Wahnsinniger, usw.

      Und nun ? Alles was Gustl Mollath vorgetragen hat, stimmte.
      Dies hat der HVB-Revi-2003 bereits 2003 bestätigt.

      Über eine dieser „Anthroposophischen Gesellschaften“, bin
      ich auf das Buch: „Wer Hitler mächtig machte“, gestossen,
      also auf den Perseus Verlag der in diesem „Steiner-Geist“
      Bücher publiziert und Vorträge organisiert.

      Alles Spinnerei, wie bei einem Gustl Mollath oder was ?

      Als ich dann noch die „Offenbarung“ von Egon Bahr mit
      Willy Brandt aus dem Jahre 1969 gelesen hatte, rundete
      für mich sich das Bild ab. Gerade das „Bild“ warum Gustl
      Mollath so vom „System“ behandelt wurde, also vernichtet
      werden sollte.

      Ob es sich dabei um einen „Rechtsextremen Müll“ handelt,
      wie Sie mir vorwerfen, wird sich zeigen, insbesondere dann,
      wenn Sie mir die „Rechtsfrage“ beantwortet haben könnten,
      die ich bereits gestellt habe:

      „Kann die „Bundesrepublik“ das „Vereinte Deutschland“ in
      den Grenzen von BRD & DDR sein ?

      Oder anders gefragt:

      „Wem oder was, hat sich der Einzelne auf dem Boden des
      Vereinten Deutschland rechtmässig zu unterwerfen ?“

      Mit freundlichen Grüssen

      Klaus G. Stölzel

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  8. Fragender schreibt:

    Hat eigendlich mal einer Überprüft ob die in der ganzen Angelegenheit negativ Aufgefallenen einer bestimmten Glaubensrichtung angehören. (Ich will mal nicht deutlicher werden)

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  9. BB7 schreibt:

    Hallo Herr Stölzel, Kranich usw.

    vor einiger Zeit habe ich an anderer Stell in diesem Blog geäußert, dass ich nach meinen persönlichen Erlebnissen in der Folge der ‚Brüskierung‘ eines Rotary-Clubs, in diesem Lande NICHTS mehr für Unmöglich halte. Diese Einschätzung sehe ich durch sämtliche Schilderungen und Beiträge hier im Umfeld der Causa Mollath (leider) bestätigt. Es handelt sich hier offenbar nach altem Verständnis um eine „Bananenrepublik“.

    Allerdings sind diese Missachtungen und Unterminierungen unseres Rechtssystems weder Angelsächsisch noch Rechts … – oder Links …– sondern einfach nur Kriminell. Die im Hintergrund tätigen sind einfach nur Kriminelle, ob es sich um „Politiker“ im alten ‚Ostblock‘ oder einige ‚Pappnasen‘ heutiger Parlamente, moderne heutige ‚Bänkster‘ oder in deren Verbund stehende Rüstungskonzerne handelt. (auch Monsanto ist nach Ursprung und Struktur ein Rüstungskonzern!!!) Es sind schlicht Kriminelle und so müssen diese behandelt und bekämpft werden.

    Ob es uns heute mit EU, Nato, WTO und UNO besser oder schlechter geht als mit früherer Kleinstaaterei hilft Gustel Mollath keinen Millimeter weiter!!!

    Glücklicherweise scheint die beharrliche Arbeit von Juristen wie u a Dr. Strate ja langsam doch Früchte zu tragen. Diese Arbeit weiter zu unterstützen sehe ich als den Zweck von Blogs wie diesem und dabei wünsche ich uns allen und besonders Gustl Mollath endlich Erfolg.

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  10. Klaus G. Stölzel schreibt:

    @BB7,
    @fragender,

    Zur Klarstellung:

    Sie werdem mich in keinem „Links“ oder „Rechts“ oder sonstigen
    ideologischen oder religiösen Lager finden. Nur weil ich eine ent-
    scheidene „Rechtsfrage“ stelle, wird es für gewisse Leute sehr un-
    gemüdlich.

    Ich kenne den Fall Mollath seit fast 4 Jahren und setze mich hier
    mit dem Warum ? auseinander.

    Ich habe mich im „Opa-Blog“ klar zu dem „Demokratischen Prinzip“
    der „Direkten Demokratie“ bekannt und habe dafür die wesentliche
    Entmachtung der „Parlamentarischen Demokratie“ zugunsten uns
    Bürger, also dem „Souverän“ gefordert.

    Damit bin ich für ein „System“, das direkte „Fremdeinflüsse“ von
    Lobbygruppen oder anderen Einflussträgern zulasten des Bürger`s
    entscheidend schwächt.

    Warum haben wir noch keine „Selbstbestimmte Verfassung“, wie es
    der 2 + 4 Vertrag bestimmt, also um damit die „Direkte Demokratie“ in
    Deutschland (und auch in Europa) einführen zu können ?

    Welche Kräfte haben dies nach dem 3. 10. 1990 erfolgreich verhindert ?
    Warum werden Menschen, vom Typ Mollath, einfach in die Hupfla
    verräumt ? Warum ?

    Und jetzt kommt es ! Eine Verfassung bestimmt ein echtes „Rechts-
    system“ mit entsprechender Aussen-Kontrolle. Das jetzige Rechts-
    system ist doch ein einziger Inzuchtbetrieb. D. h., ein Verbrecher hackt
    doch dem anderen Verbrecher kein Auge aus, sondern verschließt
    die Augen nicht nur davor, sondern hilft bei diesen Verbrechen noch
    mit.

    Also, wie wollen Sie BB7, dieses System in Zukunft in den Griff be-
    kommen ?

    Mit freundlichen Grüssen

    Klaus G. Stölzel

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  11. BB7 schreibt:

    @Harry Heine und auch alle Anderen.

    Möglicherweise ist das was Sie „Rumgeraune“ nennen ja brisanter als manch einem lieb/bewusst ist? Wir erleben zur Zeit, dass dieser Staat (Bananenrepublik?) Deutschland sich nicht traut d i e NPD zu verbieten, die er über ‚verd(r)eckte‘ Ermittler und offene Patreienfinanzierung seit Jahren sponsert. Woher kommt diese Rückhalt/Rücksicht/Vorsicht/Angst gegenüber einem vorgestrigen Haufen? Mit der Begründung ‚pure Dummheit‘ tue ich mich sehr schwer.

    Die Aussage, dass man Dummheit nicht verbieten kann, – kann auch zugunsten (oder zum Schutz) eines Herrn Rösler verwendet werden!

    Aber wenn Menschen ihre Motivationen nicht aus nüchternen Intellekt sonder aus ‚dem Bauch‘ oder einem ‚Gefühl‘ beziehen, sind diese Beweggründe noch nicht zwingend schlecht. Möglicherweise ’spüren‘ da eher ‚einfach gestrickte‘ Menschen, dass in den Grundlagen dieses Staates etwas im wörtlichen Sinne nicht stimmt. Garde dann täte/tut Hinschauen und Aufklären wirklich Not, – dann wäre genau dass unsere erste Bürgerpflicht.

    Mit der Freiheit für Gustl Mollath hat es möglicherweise jetzt nur indirekt zu tun, aber der Gedanke erschien mir erwähnenswert.

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  12. BB7 schreibt:

    @Sehr geehrter Herr Klaus G. Stölzel,

    eine schlüssige Antwort auf Ihre Frage von heute 14:53 werde ich Ihnen wohl schuldig bleiben.

    Die Erfahrungen mit konstitutionellen Monarchie und/oder anderen Regierungsformen sind nach meiner Kenntnis nicht wesentlich besser, als die Erinnerung die ich an unsere Bundesrepublik vor 1990 habe. Will sagen; – die begrenzte Souveränität dieser Zeit und die Einbindung in übernationale Organisationen ist uns meiner Meinung nach damals und auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte ganz gut bekommen.
    Ein konstituionalisiertes oder institutionalisiertes Plebiszitrecht, ähnlich dem in der Schweiz praktizierten, halte ich für ein sehr interessantes Ziel, – habe aber erhebliche Zweifel das es hier in Deutschland funktionieren würde. Ganz abgesehen davon, dass uns die ‚Obrigkeit‘ ein solches Recht sicher nicht einräumen wird.

    An der Herausforderung Lügner, Betrüger, Attestfälscher, Urkundenfälscher, Steuerhinterzieher Bestecher, Bestechliche usw. ob sie sich nun Richter, Staatsanwalt, Generaldirektor, Clubpräsident, Ministerpräsident, Kanzler oder was-auch-immer nennen, – wie gewöhnliche Kriminelle zu verfolgen, zu überführen und abzustrafen führt aber kein Weg vorbei! !!
    Sie selbst lieber Herr Stölzel haben mich schon auf genau diese Vorgehensweise hingewiesen und so ist es eben auch.

    Leider bin ich der Meinung, dass wir eine bessere ‚Staatsform‘ als die zur Zeit gegebene wohl nicht bekommen werden, – aber grade deswegen müssen wir auch hier im Blog darum Kämpfen, dass die Normen der Grundgesetzt zumindest von ALLEN eingehalten werden. So ist zumindest meine Meinung.

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    • Klaus G. Stölzel schreibt:

      @BB7

      Also, dann lassen Sie uns im „Fall Mollath“ streng nach
      den „Rechtsfakten“ vorgehen, damit meine ich, woher
      nahm Richter Brixner das „Recht“ her, um Gustl Mollath
      verurteilen zu dürfen, also „Zwang“ gegen ihn anwenden
      zu dürfen.

      2 Dinge werden dazu gebraucht:

      1. Hoheitsgewalt
      2. Gesetze

      D. h.,
      zu Pkt. 1.
      Keine Hoheitsgewalt ohne Hoheitsrechte
      oder
      Ohne Hoheitsrechte keine Hoheitsgewalt
      also
      Hoheitsgewalt bedingt Hoheitsrechte
      und
      Hoheitsrechte werden ausschließlich aus
      einer „Verfassung“ bezogen.

      Fazit:
      Es können Gesetze existieren, aber diese Gesetze
      dürfen nur dann rechtmässig angewendet werden,
      wenn es dazu eine Hoheitsgewalt gibt.
      Also, Hoheitsgewalt vor Gesetze.

      Im Fall Mollath sieht die Sache so aus:
      Herr Richter Brixner war ein Mitarbeiter des Landes
      Bayern. Das Land Bayern hat zwar eine eigene Ver-
      fassung, aber nur eine Landesverfassung, also
      ohne eigene „Vollsouveränitätsansprüche“ um da-
      raus eine Hoheitsgewalt begründen zu können.

      Also, woher nahm das Land Bayern die dafür not-
      wendige Hoheitsgewalt her, also damit Herr Brixner
      im Fall Mollath handeln durfte ?

      Hier hilft ein Blick in das Grundgesetz (GG) zu dem
      dafür entscheidenten Artikel 30 GG „Hoheitsrechte
      der Länder“, wörtlich:

      „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die
      Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der
      Länder, soweit dieses GG keine andere Regelung
      trifft oder zulässt“.

      „Ausübung der staatlichen Befugnisse“ heißt im
      Klartext: „Hoheitsgewalt“, also dafür wurde dem Land
      Bayern, Hoheitsrechte über das GG übertragen.

      Mit dem Artikel 30 GG korrespondierte zwingend der
      Artikel 23 GG, „Geltungsbereich des GG“, Satz 1,
      wörtlich:

      „Dieses GG gilt zunächst im Gebiete der Länder
      Baden, Bayern, …..(….).

      Also, damit wurde bestimmt, dass das GG in Bayern
      gilt.

      Jetzt kommt es darauf an, aus welcher Zeit Ihnen ein
      GG-Exemplar vorliegt, also vor dem Jahre 1990 oder
      danach. Danach heißt, dass es den ursprüngl. Art. 23
      nicht mehr gibt, also Sie ihn nicht mehr finden werden.

      Der urspr. Art 23 GG wurde im Jahre 1992 einfach mit
      dem EU-Artikel, als neuer Art. 23 überblendet.

      Also, was ist mit dem urspr. Art 23 GG passiert ?

      Jetzt kommt es !
      Der Art. 23 GG, Satz 1 und Satz 2 wurden am 29. 9. 90
      komplett rechtskräftig aufgehoben, also rund 4 Tage vor
      dem berühmten 3. 10. 1990.
      Damit ist juristisch bestimmt worden, also mit der Aufheb-
      ung des Art. 23 GG, dass das GG vom 23. 5. 1949 nicht
      mehr in BAYERN gilt.

      Damit ist nicht nur dem Land Bayern das „Ausübungs-
      recht von staatlicher Befugnisse“ nach Art. 30 GG ent-
      zogen, sondern die „Bundesrepublik“ auch aufgelöst
      worden.

      Damit sind dem Land Bayern alle staatlichen Titeln ent-
      zogen worden. Damit steht das Land Bayern seit dem
      29. 9. 1990 ohne Hoheitsgewalt da.

      Warum ?

      Weil nach dem 2 + 4 Vertrag vom 12. 9. 1990, weder die
      „Bundesrepublik, noch die „DDR“, noch die Republik
      Deutsches Reich mit der Weimarer Verfassung vom 11.
      August 1919 das „Vereinte Deutschland“ in den Grenzen
      von BRD & DDR sein kann.

      Ein „HAMMER“ oder ?

      Nach dem 3. 10. 1990 hätte zwingend ein neuer „Dt. Ver-
      fassungsstaat“ über einen Volksentscheid konstituiert werden
      müssen, also z. B. namens Republik Vereintes Deutschland.

      Das ist ein „Rechtsfaktum“. Darum spreche ich gerne
      von „Verbrechern“, wenn es um die Mitarbeiter des Landes
      Bayern geht, die müssen einfach wissen, dass sie keine Ho-
      heitsgewalt mehr haben.

      Ich mache für heute Feierabend.

      Mit freundlichen Grüssen

      Klaus G. Stölzel

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  13. BB7 schreibt:

    Tja sehr geehrter Herr Stölzel,

    zunächst gönne ich Ihnen Ihren Feierabend und möchte Ihnen ebenso wie „Opa“ hier nochmals ausdrücklich für Ihre Aufklärungsarbeit in diesem Blog danken. Speziell Ihre Beiträge haben diesen ‚Bayern-Teil‘ diverser und multinationaler Netzwerke für mich Nachvollziehbar und Verständlich gemacht.

    Dann muss ich Ihrer Entrüstung über das ‚Loch‘ Geltungsbereich im GG voll und ganz Recht geben – und wissen Sie, – es gibt noch mehr solcher ‚Löcher‘ im GG – und wenn man ein Auge darauf richtet wer diese ‚Löcher‘ erwirkt und gestaltet hat, dann kann einem Gruselig werden, – dann kann man einen Schreikrampf kriegen, – oder noch was ganz anderes!! aber die Option mit der „Pumpgun“, die mag ich nicht, – wirklich nicht, denn die hat noch nie wirkliche Besserung bewirkt!

    Leider ist es wohl so, dass Brixner und „Konsorten“ besondere Beziehungen haben, zu Leuten die an den Löchern im GG mitgewirkt haben, – und daraus für sich und ihre jeweiligen „Konsorten“ besondere „Rechte“ ableiten wollen. Dazu kommt dann noch, dass mit dem Beitritt der DDR (nach Wegfall des Geltungsbereichs im GG) unserem Land auch etliche Staatsdiener zugefallen sind, – und wiederum einige von denen waren wohl speziell Saats(sicherheits)diener mit besonderer Qualifikation für spezielle Netzwerke. Diese Leute wurden dann über das Land verteilt und knüpften scheinbar wiederum ‚Kontakte‘. Solche Leute waren, wie ich heute weiß, an meinen speziellen Erfahrungen nach dem Abweisen der ‚Rotarier‘ beteiligt.

    Aber das was von diesen „Konsorten“ da getan wird ist und bleibt doch einfach Kriminell! !!

    Genau das haben Dr. Strate und andere ‚rechtschaffene recht schaffende‘ Juristen in dieser Causa Mollath ja eben herausgearbeitet. Zehn ‚Rechtsbeugungen‘ allein durch Brixner. … usw. usw. …

    Ob es denn gelingt die vielen ‚Schlipsentäter‘ in diesem Fall tatsächlich zu bestrafen weiß keiner, – aber inzwischen habe ich Hoffnung auf zumindest einen Teilerfolg. Ob dieser Teilerfolg, wenn er denn wirklich eintritt, geeignet ist ein Signal zu setzen für (noch) mehr Rechtschaffenheit in öffentlichen Ämtern, bleibt auf jeden Fall abzuwarten!
    Andererseits dürfen auch hier im Blog nicht die Augen verschlossen werden vor der Tatsache, dass es viele, sehr viele rechtschaffene Beamte, Richter, Staatsanwälte und (sogar) Politiker gibt.

    Die Täter zu bestrafen ist dann auch Schutz für die Rechtschaffenen!

    schönen Abend an alle …

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  14. Klaus G. Stölzel schreibt:

    @BB7,
    Hallo BB7,

    aber trotzdem, dürfen auch die „Good Girls and Boys“ des „System“,
    also die rechtschaffenden Richter, Staatsanwälte, usw.,wie sie diese
    Personen nennen, sich NICHT so nennen, bzw. müssen ihren Dienst
    einstellen, weil auch diesem Personenkreis das „Recht zur Ausübung
    von Staatlicher Befugnisse, auch „HOHEITSGEWALT“ genannt, weiter
    fehlt.

    Das ist das entscheidente Kriterium für einen „RECHTSSTAAT“, eben
    das Recht zur Ausübung von staatlicher Gewalt zu haben.

    Dieses „Ausübungsrecht“ fehlt seit 1990 für die Mitarbeiter des Landes
    Bayern und der „Bund“ ist aufgelöst. Also, diese „Personen“ täuschen
    eine staatliche Funktion vor. Also, begeben sich auf das Niveau von
    Betrügern. Diese Leute handeln als Privatpersonen und haften dafür
    vollumfanglich persönlich.

    Zurück zum Fall Mollath:

    Die gute Nachricht ist, dass aufgrund des Wiederaufnahmeantrag
    der (Staats)anwaltschaft Regensburg, Gustl Mollath als bald, lt.
    Dr. Strate`s Einschätzung vom 18. 3. 2013 gerechnet, schon bis
    zum 1. April 2013 frei kommen könnte. Schau mer mal, ob es klappt.
    Ich wünsche es Gustl Mollath sehr.

    Unabhängig von dem v. g. „Rechtsstaat-Spielchen“, sehen die
    Rechtsfakten, wie folgt aus:

    1.
    Alle Urteile gegen Herrn Mollath sind NICHTIG !
    Also so, als wären sie nie geschehen.
    Keine rechtskräftigen Urteile ohne das „RECHT“, wie vor beschrieben,
    dazu zu haben.
    2.
    Wiedergutmachung:
    Herr Mollath ist materiell so zustellen, als wäre dieses Verbrechen
    an ihm nie geschehen, also ihm ist sofort vollumfänglich „Schadens-
    ersatz“ zu gewähren.
    Persönlich und materiell, müssen Personen, wie Brixner, Eberl, Dr.
    Leipziger, Dr. Wörthmüller, usw., haften
    (Dr. Strate ist mit seiner (offiziellen) Strafanzeige gegen Eberl und
    Dr. Leipziger deswegen am Inzuchtbetrieb, Augsburger (Staats-)
    anwaltschaft, schon gescheitert).

    Faktum ersetzt kein Rechtsfaktum !
    Ein Beispiel:
    Sie fahren ohne Führerschein ein Auto seit 1990. Im Jahre 2013
    werden Sie dabei erwischt, also beim schwarzfahren, also ohne das
    Recht/die Befugnis dazu zu haben.
    Frage:
    Haben Sie nun das Recht auf eine Führerschein-Erlaubnis oder
    das im Nachhinein diese „Schwarzfahrer-Zeit“, als rechtmässig an-
    erkannt wird, weil Sie niemand, z. B. ein Schaden zugefügt haben ?

    Nein !

    Weil aus Unrecht nie „RECHT“ werden kann ! Nie !

    Mit freundlichen Grüssen

    Klaus G. Stölzel

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  15. Harry Heine schreibt:

    @Kranich05 @BB7

    Vor Ausklinken auch aus dieser Debatte mal bündig zusammen gefaßt und unabhängig von irgendwelchen Spekulationen ( http://www.youtube.com/watch?v=GUapM_dl3Uc&feature=youtu.be ):

    Erstens. Das Landgerichtsverfahren mit dem fingierten „Freispruch“ 8. 8. 2006 war wegen fehlender Kammerkonstitution nicht nur rechtsirrig. Sondern rechtsnichtig. Es war ohne Rechtsnatur überhaupt.
    Zweitens gibt es jetzt erstmalig in der bayr.-freistaatlichen Rechtsgeschichte z w e i parallele Wiederaufnahmeanträge von privater Strafverteidigung und öffentlicher Anklage.
    Drittens sind rechtsbindende verfassungsrichterliche Entscheide zuletzt von 4. Okt. 2012 immer noch nicht praktisch „umgesetzt“: Herr Mollath ist jetzt im achten Jahr (wieder im BKK Bayreuth) weggesperrt oder „verräumlicht“.
    Viertens gilt das „Verhältnismäßigkeitsgebot“, welches nach Meinung von Prof. Henning Müller Verfassungsrang hat.

    Daraus folgt: selbst wenn aus welchen Gründen auch immer kein Antrag auf Freilassung von Herrn Mollath (ggf. unter Auflagen) gestellt wurde – die sog. Strafvollstreckungskammer hätte doch schon vor Wochen „von Amts wegen“ tätig werden und die Freisetzung von Herrn Mollath verfügen müssen. (Dieses Unterlassen wird je länger es andauert zum staatkriminellen Handeln.)

    Im Übrigen gilt FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH JETZT. Und dann rechtliche Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung.

    Heine, 21. März 2013

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  16. Pingback: Völkisch zum Wohle Mollaths und aller Deutschen? – gegen einen wiederbelebten Irrweg | opablog

  17. BB7 schreibt:

    Ja Herr Stölzel, dass stimmt, wir leben hier und heute nicht in einem „Rechts“staat! !! und aus Unrecht kann im Nachhinein Niemals Recht werden Nie !! das stimmt.

    Aber was machen wir nun mit der Erkenntnis dieser Tatsache. Zunächst möchte ich feststellen, dass nach meiner Kenntnis weder das Deutsche Kaiserreich noch z. B. die völkerrechtlich korrekten heutigen Demokratien des Westens den Menschen im allgemeinen besser bekommen (sind) als es bei uns heute der Fall ist. Im Allgemeinen!! aber einen Michael Kohlhaas hat es möglicherweise ja früher doch gegeben.

    Das ist ja ein schönes Beispiel, was Sie da mit dem mit dem Führerschein anführen. Aber wenn nun Führerschein und Gewerbeanmeldung und Grundsteuerbescheid und was-auch-immer keine Rechtskraft mehr haben, ?? was machen wir denn mit dieser Erkenntnis? – fahren an der roten Ampel vorbei? Mit dem LKW ohne entsprechenden Schein? missachten Tempolimits? zahlen keine Abgaben mehr? usw. … usw. das hilft doch nicht!

    Wir sollten die Rechtsnormen die wir haben nutzen, – aber ALLE !!!

    das heißt, wenn es sich beweisen lässt, dass Brixner und „Konsorten“ gegen die für dieses Land geschriebenen Gesetze verstoßen haben, dann müssen sie bestraft werden !!! und zwar auch zu Schadenersatz. Wenn es sich beweisen lässt, dann war das was er gemacht hat kein Irrtum und keine Fehleinschätzung sondern vorsätzliche Rechtsbeugung, – – dann muss er für den ganzen
    g e s a m t e n – v o l l u m f ä n g l i c h e n Schaden HAFTEN !! dann kommt was auf ihn zu,

    dass würde seine „Konsorten“, „Logenbrüder“ und potentielle Nachahmer abschrecken – –

    und zwar nach den Rechtsnormen dieses unseres Landes.

    Wie gesagt finde ich das Recht auf Volksabstimmungen wie es in der Schweiz angewendet wird sehr reizvoll und ich würde es unserem Land wirklich wünschen, – aber ich glaube nun mal nicht daran es zu bekommen.

    Aber was ich inzwischen für möglich halte ist
    FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH JETZT !!!

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    • Klaus G. Stölzel schreibt:

      @BB7
      Hallo BB7,

      Sie sprechen hier Fakten, also z. B. Gewerbesteuer, usw.,
      hinsichtlich deren Rechtskraft an.

      Rechtsfaktisch sind alle diese Rechtsvorgänge nach dem
      3. Oktober 1990, die vom „System“ auf der Basis des GG
      vom 23. 5. 1949 ausgehen, nichtig !

      Haften hierfür, müssen die Personen, die für das „System“
      gearbeitet haben. Denn trotzdem, leben wir seit 1990, auf
      dem Boden des Vereinten Deutschland“, NICHT in einem
      „RECHTSFREIEN“ Raum.

      Deswegen gibt es die „MENSCHENRECHTE“ und nicht
      „Menschengesetze“. Warum ? Weil das „Recht“ über dem
      Gesetz steht. Denn Gesetze sollen grundsätzlich recht-
      mässig sein, müssen aber nicht.

      Ein extremes Beispiel:
      Die „Nürnberger Rassengesetze“ der Nazi, ein offizieller
      Name dazu: „Gesetz zum Schutze des deutschen Blut
      und Ehre“ war so ein Gesetz, das Deutsche Juristen eis-
      kalt, also als „SCHREIBTISCHTÄTER“, dann umsetzt
      haben.
      Obwohl es offensichtlich unrechtmässig war, weil es kein
      Schutzgesetz war, sondern zum Nachteil von Menschen,
      insbesondere von Menschen mit jüdischen Glauben.

      Diese „Gesetze“ verstossten schon seinerzeit gegen den
      „Rechtspositivismus“, also waren nichtig ! Also, kein
      Jurist im Staatsdienst der Weimarer Verfassung, gerade
      in den Jahren von 1933 – 1945, hätte diese „Schutzge-
      setze“ anwenden dürfen.

      „OPA“ hat im Blog schon den Begriff: „Die furchtbaren
      Juristen“ verwendet, also auf die furchtbare deutsche
      Geschichte, in der braunen Zeit, zu Recht hingewiesen.

      Und deswegen erwarte ich von einem heutigen Juristen,
      dass sie/er nicht nur „WIDERSTAND“ leistet, sondern auf
      eine „VERFASSUNG“ gemäss 2 + 4 Vertrag pocht, um / und
      dann erst seine Arbeit fortsetzt.

      Aber das „System“ hat sich nicht umsonst, also für sich,
      diese Juristen ausgesucht, sondern das „System“ hat ge-
      wusst, dass diese „Juristen“ beim neuen „UNRECHT“ auf
      DEUTSCHEN BODEN, bedingungslos, wieder mitmachen
      werden.

      M. E. hat „OPA“ den Begriff, von den „Furchtbaren Juristen“,
      in seinem Blog zu Recht genannt, also latent auf die
      heutigen Juristen quasi schon gezielt.

      Mit freundlichen Grüssen

      Klaus G. Stölzel

      P.S.: Die gute Nachricht ist dabei, dass z. B. Frau Merkel
      und Konsorten für den ESM-Vertrag, usw. haften und nicht
      der Bürger.
      Denn:
      Europa muss m. E. von unten, also von uns Bürgern, also
      aller Bürgern der europäischen Länder gebaut und dann
      getragen werden, also über entsprechende „Volksentscheide“,
      besser „Souveränentscheide“ des Souverän.

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      • F. Fischer schreibt:

        @Klaus G. Stölzel

        Ich finde Ihre Darlegung von „Recht“ und „Gesetz“ sehr gut. Sie gibt mir gute Denkanstöße in der Beurteilung der Rolle und des Verhaltens der Justiz im Fall Mollath.

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  18. Legis schreibt:

    Na, dann passt es ja, dass Karl Diehl den Wilhelm Schelsky bestens kannte, dessen Vater der Freund von Hanns-Martin Schleyer und Gustav Adolf Scheel war…. alle bei Wikipedia recherchieren…. und der Wilhelm Schelsky gründete bekanntlich die AUB…. und dessen Freund war Dr. Martin Bellmann, (Bellmann-Senior: Blutrichter von Prag) … Dr. Martin Bellmann war, bevor er zu Karstadt-Quelle wechselte bei Siemens. Bei Arcandor soll er heute noch Personalchef sein. Sein Sohn und er sind beim Bund der Vertriebenen… , Erika Steinbach…sehr engagiert….!

    Wenn man in einer Ecke der Republik wühlt, erscheint sofort die nächste braune Ecke. Schleyer, Gustav Adolf Scheel und Diehl kannten sich und letzterer war auch der Freund von Heinrich von Pierer, welcher auf dem Golfplatz… und rund um Erlangener Maske, dem 2. Ehemann von Frau Mollath…. und im Sportsponsoring… auch mit Schelsky und Thomas Bach… Olympia… bestens vernetzt ist..
    http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-582150.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Adam

    Ein einziger Sumpf…

    Von wegen Verschwörungstheorie…. das ist Verschwörungspraxis…!

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    • Fotobiene schreibt:

      @ Legis

      Sehr gute Recherche, finde ich!
      In genau diesen Kreisen ist dieser „Fall Mollath“ ganz sicher angesiedelt.
      Das Problem – auch für mich – ist doch, wo man die Grenze zieht zwischen den „alltäglichen“ Verschwörungen dieser Kreise und denen, die dann wirklich einen konkreten und direkten Zusammenhang haben mit dem „Fall Mollath“.
      Eine (notwendige!) Erweiterung des Blicks auf mögliche Beteiligte verlangt aus meiner Sicht immer im zweiten Schritt eine Reduktion auf möglichst beweisbare direkte Verbindungen zu „unserem Fall“. Denn sonst enden wir in einer VerschwörungsTHEORIE, während es mir gerade hier möglich erscheint, eine solche wirklich aufzudecken.

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  19. Heinz schreibt:

    Oben wird mal die Staatsanwältin (und Richterin) Martina Müller im Zusammenhang mit den Diehl-Ermittlungen erwähnt. Zu dieser berichtete die Nürnberger Zeitung 2007 in einem Artikel zu Juristenehepaaren:

    „Thomas Dolmany, Anwalt in Nürnberg, Spezialist für Strafrecht, verheiratet mit Staatsanwältin Martina Müller: «In den über 15 Jahren, in denen ich mit meiner Frau zusammen bin, hat sie in verschiedenen Positionen bei der Justiz gearbeitet. Für uns war immer klar: Wenn ich als Anwalt angezeigt bin, gibt sie den Fall ab. Bei der Staatsanwaltschaft geht das problemlos. Meine Frau unterschreibt nichts, an dem ich als Anwalt beteiligt bin. Wenn es gar nicht anders ginge, müsste ich das Mandat dann eben abgeben. Wir wollten von Anfang an verhindern, dass uns jemand etwas nachsagen kann. In größeren Fällen schließt diese Regelung meinen Kollegen in der Kanzlei mit ein.»“

    http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geruchten-vorbeugen-1.807650?searched=true

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    • Rueckgrat schreibt:

      jetzt wundert mich auch nicht mehr, warum RA Dolmany bei bestimmten Fällen (u.a. Mollath / Peggy) als Pflichtverteidiger zum Einsatz kommt.

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      • annie b. schreibt:

        Thomas Dolmany kommt so oft als Pflichtverteidiger zum Einsatz, das kann man auch unabhängig von der Ehefrau sehen. Aber natürlich ist die Konstellation heikel, sonst bestünde ja kein Interesse an so einem Artikel.

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        • Rueckgrat schreibt:

          @annie b.
          Frage 1) Warum kommt Dolmany so oft als Pflichtverteidger zum Einsatz?
          Vielleicht weil Pflichtverteidiger von diesen Beiordnungen wirtschaftlich abhängig sind, so daß sie aus Rücksicht auf das gute Verhältnis zum Richter die Rechte ihrer Mandanten unter den Tisch fallen lassen und zu Schmusetigern mutieren. Meine These, je öfter sich ein Richter mit einem widerspenstigen Pflichtverteidiger herumschlagen muß desto weniger wird er ihn bei zukünftigen Beiordnungen berücksichtigen, weil er mit den zu verhandelnden Fällen eh schon überlastet ist und sich nicht auch noch (unnötige) Mehrarbeit ans Bein binden möchte?!
          Frage 2) Warum kommt Dolmany anscheinend bei ganz bestimmten Fällen zum Einsatz?
          Vielleicht weil man durch die private Konstellation gewissen Einfluss nehmen kann?!

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  20. annie b. schreibt:

    @ Rueckgrat
    @ F.Fischer

    Großes Kompliment für die interessante Recherche, die ich erst jetzt lesen konnte.

    Ich bin neulich darüber gestolpert, dass Thomas Dolmany mit Martina Müller verheiratet ist, die 2007 Staatsanwältin war:

    http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geruchten-vorbeugen-1.807650?searched=true

    Ihre Karriere finde ich etwas unübersichtlich, mal ist sie Staatsanwältin, dann wieder Richterin usw.

    Martina Müller (geb. zensiert durch Anordnung des „Berliner Beauftragten für Datenschutz“ 1963) – Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ab 01.02.2010, …, 2012) – im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1994 als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.2004 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt.

    http://www.vaeternotruf.de/landgericht-nuernberg-fuerth.htm

    In einem Zeitungsbericht vom 15.05.12 begegnet sie wieder als Richterin am LG Nürnberg-Fürth.

    http://www.yasni.de/ext.php?url=http%3A%2F%2Fn-land.de%2Flokales%2Flok-detail%2Fkategorie%2Flokales-pz%2Fdatum%2F2012%2F05%2F15%2Fkeine-chance-gegen-polizei.html&name=Martina+M%C3%BCller&cat=filter&showads=1

    Dies alles eher am Rande, mir scheint es aber doch interessant, weil über Thomas Dolmany noch so wenig bekannt ist. Er scheint als Strafverteidiger jedenfalls gut ausgelastet zu sein, allein bei nordbayern.de finden sich 56 Treffer für ihn.

    Besonders bemerkenswert fand ich bei Ihrer Recherche auch die Namensliste der Förderer des HC Erlangen, die liest sich wie ein „Who is who“ einer bestimmten Gesellschaft. Es scheint auch einen Staatsanwalt „Schorr“ zu geben bzw. gegeben zu haben, jedenfalls steht der auf dem Urteil vom 08.08.06

    http://www.wirtschaftsrat-erlangen.de/cms/front_content.php?idcat=18

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  21. annie b. schreibt:

    Oh, ich sehe gerade, jetzt gibt es Überschneidungen …

    Ich bin jedenfalls bei meiner „Wörthmüller-Presseschau“, inspiriert durch Oliver Garcías letzten Artikel, immer wieder auch auf Dolmany gestoßen.

    annie b. sagte am 8. April 2013 um 01:42 :
    In der Tagespresse (NN, Donaukurier, Abendzeitung, SZ) wird immer wieder über Fälle berichtet, bei denen Dr. Wörthmüller als Gutachter tätig wurde, der aktuellste ist der eines psychisch kranken Randalierers:
    http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/freispruch-fur-psychisch-kranken-randalierer-1.2782701?searched=true
    Natürlich sind alle Fälle, bei denen Unterbringung nach §63 StGB im Raum steht, nur bedingt vergleichbar und natürlich gibt es auch echte psychisch Kranke (mit oder ohne Krankheitseinsicht). Bemerkenswert scheint mir an dem Fall, dass, anders als bei Mollath, Vorgeschichte und Gesamtsituation gewürdigt wurden, insbesondere die Tatsache, dass der junge Mann eineinhalb Jahre nicht auffällig wurde. Außerdem wurde nicht reflexartig auf das gestiegene Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft reagiert (siehe Kommentare).
    In der Tat scheint der Ausgang solcher Fälle manchmal für alle Beteiligten akzeptabel zu sein, so auch hier:
    http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/mutter-muss-in-psychiatrie-1.970286?searched=true
    Von Dr. Wörthmüller habe ich den Eindruck gewonnen, dass er kein besonders „harter“ Gutachter ist und in Stellungnahmen bzw. Gutachten NORMALERWEISE durchaus seine ÄRZTLICHEN ÜBERZEUGUNGEN (die man nicht teilen muss) vertritt, wozu er durch die Berufsordnung für Ärzte auch verpflichtet ist.
    Anhaltspunkte für evtl. „Deals“ kann man bei der alleinigen Betrachtung der Tagespresse natürlich nicht finden.
    Aber es ist bei der „Presseschau“ noch einmal klar geworden, dass Dr. W. im LG Nürnberg-Fürth als Chef der zuständigen Forensik ein- und ausgeht. Er hatte auch schon öfter mit RA Dolmany zu tun. Dieser ist übrigens mit einer Staatsanwältin verheiratet:
    http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geruchten-vorbeugen-1.807650?searched=true
    Da die Rolle von Dr. W. nach wie vor unklar ist und im Raum steht, dass es nicht mir rechten Dingen zugegangen sein könnte, halte ich es für schwierig, verallgemeinernd über den „psychiatrischen Deal“ nachzudenken. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Falschgutachten wie in der Mollath- Affäre oder der Affäre der Hessischen Steuerfahnder die Beliebigkeit psychiatrischer Gutachten tatsächlich illustrieren oder ob nicht vielmehr damit gerechnet wurde, dass vorsätzlich falsche Gutachten angesichts der bekannten Beliebigkeit psychiatrischer Gutachten nicht auffallen.

    Sowohl Wörthmüller als auch Dolmany sind Schlüsselfiguren in der Affäre, beide gehen am LG Nürnberg-Fürth ein und aus, beide sind schwer zu fassen – Dolmany wahrscheinlich noch schwerer, weil er keine schriftlichen Spuren hinterlassen hat.

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