„Weiß nicht wo dieser Kommentar im Blog richtig zu placieren
ist. Bitte evtl. umplacieren. Danke!
DAS VERHÄNGNISVOLLE ATTEST:
Das gefälschte A T T E S T aus der Praxis Reichel
war der Anfang des unmenschlichen Vorgehens gegen
Herrn Gustl Mollath und könnte möglicherweise zu
dem Ende dieses Justizversagens und einem
NEUBEGINN DER JUSTIZ + zur FREIHEIT
UND REHABILITATION VON GUSTL
MOLLATH führen.
Der Verdacht der Fälschung, wurde durch das „Stern-Interwiew“ mit Frau Dr. Reichel
angestoßen, bei dem sie vorgab, den Namen Mollath nicht zu kennen…. Dies noch im November 2012 zu behaupten, stellt eine Schutzbehauptung dar, um
die Fälschung bzw. Versagen der Praxis nicht eingestehen zu müssen, ihren Sohn und die Praxis zu schützen.
Es kann jedoch durchaus sein, dass Frau Dr. Reichel
2006 nicht mit bekam, dass dieses Attest dem Land-
gericht vorgelegt wurde und diese menschenverachtende
schwer destruktive Wirkung haben würde.
Das Attest könnte
dadurch zustande gekommen sein, dass lediglich
die Befunderhebung in die EDV illegal eingebracht
wurde und der Sohn naiv und unkritisch das
Attest ausgestellt hat. Wahrscheinlicher ist jedoch
dass das Attest gefälscht wurde.
Da der Sohn das Attest, die Befunde bestätigt und
die „Praxis“ verteidigt, würde dies bedeuten, dass
er die Fälschung deckt.
Für eine Fälschung spricht:
Die Unleserlichkeit der Unterschrift, zahlreiche
Rechtschreibfehler, nichtärztliche Formulierung.
Und insbes. die Tatsache, dass eine Fälschung ohne
weiteres aufgrund der Beziehung der Ex-Frau zur Arztpraxis möglich gewesen ist….
Ein gefälschtes Attest konnte auch sicher vor
Gericht durchgehen, da anzunehmen ist, dass für Richter Brixner im vornherein feststand, Frau Dr. Reichel n i c h t zur Hauptverhandlung einzuladen.
Die z w e i t e Variante ist, dass sich die Exfrau
ein „erschlichenes Attest“ erschwindelt hat, bei
der n u r die Befunderhebung manipulativ
„erschlichen“ wurde:
1) Die Ex-Frau provoziert Herrn Mollath,
2) Herr Mollath wehrt sich,
3) es kommt zu kleineren Verletzungen,
4) die Ex-Frau geht erst 2 Tage später zum Arzt!
5) nur noch harmlose Blutergüsse sind zu sehen,
6) die „impulsive“Ex-Frau dramatisiert …..
7) die Ex-Frau will kein Attest, weil sie sich noch
nicht zur Scheidung entschieden hat,
tatsächlich weil das Attest nicht viel hergegeben hätte
die Scheidung sehr viel später beantragt wurde,
8)der e r s t e Arzttermin wurde z i e l gerichtet
wahrgenommen, um später zeitnah ein Attest
abrufen zu können, um Herrn Mollath fertigmachen
zu können!(Erklärung von Herrn Braun)
9)Dies erklärt auch, dass die Ex-Frau erst neun Monate
später zur Attest-Ausstellung erschienen ist.
Die Erklärung, das Attest wäre verloren gegangen
und sie jetzt das Attest für die Scheidung braucht,
sind unwahre Schutzbehauptungen.
10) Wie bei Ehekonflikten üblich, sind die komplexen
Befunde und die Dokumentation dürftig, zumal
bei dem 1. Arztbesuch kein Attest gefordert wurde.
11)Die Ex-Frau erscheint nach 8 ½ Monaten zum 2.
Arztbesuch und dringt auf ein Attest, da ja alles
von acht Monaten festgestellt wurde. Was tatsächlich
festgestellt wurde, lässt sich verlässlich nicht/nur
begrenzt rekonstruieren und der Arzt-Sohn Reichel
stellt das verhängnisvolle Attest allerdings mit der Formulierung aus, die Angaben wären„glaubhaft“
Es ist unwahrscheinlich, dass Frau Dr. Reichel diesen
außergewöhnlichen Fall nicht mitbekam….
12) Die Ex-Frau lebt monatelang weiter mit Herrn
Mollath zusammen, macht erst 19 Monate! nach der
angeblichen Körperverletzung eine Anzeige!
13)Aus dem Gesamtgeschehen ist überdeutlich zu erkennen,
dass die Ex-Frau systematisch, vorausschauend geplant,
gezielt, raffiniert und manipulativ vorgegangen ist.
Dies wurde kann durch die Anzeige wegen Waffenbesitz,
das Attest von Dr. Krach, Zeugenaussage bezüglich
der Reifenzerstechereien und das Drohfax mit dem Attest
belegt werden.
Die eidestattliche Zeugenaussage von Herrn Braun
hat dieses menschenverachtende Vorgehen bestätigt!
Die Variante 2 erschlichene Befunderhebung, erschwindeltes
Attest entspricht dem raffinierten manipulativen Vorgehen
der Ex-Frau.
Diese Gesamtumstände belegen einen Anfangsverdacht
auf Urkundenfälschung.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme
des Verfahrens wird zeigen, ob die bayerische Justiz sich
durch diese Manipulationen einer fristlos entlassenen
Bankfrau nicht weiterhin an der Nase herum führen lässt
und entsprechende Ermittlungen einleitet.
Wenn ich um zahlreiche Beiträge bitten darf, auch wie
dieser Hintergrund öffentlich gemacht werden kann,
zumal das Verhalten der Ex-Frau nicht diskutiert wurde.“
Ich halte es für wahrscheinlich, dass das Rezept gefälscht wurde. In vielen Praxen war es zu dieser Zeit üblich, dass sich die Sprechstundenhilfen von den Ärzten für bestimmte Zwecke vorab (Blanko-)Unterschriften auf Rezeptformularen geben ließen, die sie dann erst nach der Unterzeichnung ausfüllten.
Übrigens hatte Frau Petra Mollath auch ein quasi „höchstpersönliches“ Interesse, ihren Mann aus dem Verkehr zu ziehen. Herr Mollath teilt auf Seite 3 seiner Straubinger Schrift vom 17.04.2008 folgendes mit:
„Zusätzlich gab sie [Herrn Mollaths Ex-Frau Petra Mollath) im Scheidungsprozess eine falsche eidesstattliche Versicherung ab. Ihr immenses Schwarzgeldvermögen in der Schweiz hat sie unterschlagen. So gab es ein Missverhältnis im Zugewinnausgleich.“
Klicke, um auf 2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Straubing.pdf zuzugreifen
„Ihr immenses Schwarzgeldvermögen in der Schweiz“, wenn das kein Grund ist, den Ehemann in die Pfanne zu hauen … Vielleicht ist die ehemalige Frau Herrn Mollaths jetzt bei denjenigen, die Selbstanzeige erstatten mussten, um einer Bestrafung zu entgehen.
Außerdem hat sie ihren Mann beim Zugewinnausgleich übervorteilt. Sie hat ihr immenses Schwarzgeldvermögen in der Schweiz bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verschwiegen. Herr Mollath hat seine Frau damals anscheinend noch geschont; jedenfalls gab er sich offensichtlich mit einem reduzierten Zugewinnausgleich zufrieden.
Hat Herr Mollath deswegen sogar noch einen Ergänzungsanspruch gegen seine Ex-Frau? Und wo ist der ausgezahlte Zugewinnausgleich geblieben?
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