Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals VII

Die bisherigen Teile dieser Serie:

Teil I : 0 Vorbemerkung, 1 zur Person des Angeklagten, 2 der Unterstützerkreis von Gustl Mollath, 3 die Bank;

Teil II: 4 Kunden- und Kumpelkreis der Ex-Ehefrau;

Teil III: 5 höchst eigenwillige Handhabung des Rechts;

Teil IV: 6 Psychiaterin und Psychiater;

Teil V: 7 Exkurs zum deutschen Vernichtungsidealismus, 8 ein Zwischenergebnis;

Teil VI: 9 Glanz und Elend der Massenmedien;

Hier im Blog gibt es zahlreiche weitere Postings zum Fall Mollath, darunter etliche, die mittels der Wortgruppe „wenig beachtete Details“ leicht gefunden werden können. Jetzt, im Teil VII soll es darum gehen, welche Rolle 10 das Internet im Fall Mollath spielt.

Vielleicht überrascht es, wenn ich mit seiner gravierenden Nicht-Rolle beginne, nämlich mit der Tatsache, daß Gustl Mollath nach wie vor die Nutzung des Internet, ja selbst eines PC (oder gar einer Schreibmaschine!), unmöglich ist. Auf Anordnung des für seine nun siebenjährige Freiheitsberaubung maßgeblich Mitverantwortlichen Dr. Leipziger sind ihm diese Kommunikationsmittel verboten. Vielleicht hat ja der Chefarzt im BKH Bayreuth herausgefunden, daß sie wahnverschlimmernd sind. In den Fall Mollath unmittelbar verstrickte Amtsträger, wie etwa „Ich-werde-gegen-jeden-gerichtlich-vorgehen,-der-behauptet,-ich-hätte-irgend-etwas-mit-dem-Fall-Mollath-zu-tun.“-Beckstein (Vergl. dazu hier), exponierten sich zwar mit dem zynischen Rat, Mollath solle sich doch für die Wiederaufnahme seines Verfahrens einsetzen, sorgten zugleich aber dafür, daß der lebendig Begrabene selbst um Schreibpapier und -stift kämpfen mußte.

Doch um die hervorragende Bedeutung des Internet zu erläutern, muß ich nicht ex negativo argumentieren. Gerade in diesen Tagen liegen Beweise auf dem Tisch – diese Abschweifung sei erlaubt – daß runde 20 % der promovierten Mitglieder des Kabinetts Merkel Betrüger sind/waren. Ohne Internet und Schwarmintelligenz wären diese Nachweise schwerlich (und auch noch öffentlich!) erbracht worden. Wie groß mag der Anteil der Betrüger in den Vorstandsetagen der Bank von Mollaths Ehefrau gewesen sein? Wer positive Rechtstatsachen und nur positive Rechtstatsachen gelten läßt, wird diese Frage spekulativ nennen. Ich biete trotzdem mindestens 40%; um nicht gleich davon auszugehen, daß Betrug von vornherein zum Anforderungsprofil des gehobenen Bank-„Leistungsträgers“ gehört.

Gustl Mollaths Website „gustl-for-help“, die von seinem Unterstützerkreis betreut wird, spielt eine enorme Rolle bei der Aufdeckung des Skandals und der Mobilisierung dagegen. Ich kenne nicht die Zugriffszahlen aber es werden bestimmt hunderte, ja tausende Menschen sein, die dort täglich zugreifen. Diese Webseite sticht unter anderen webbasierten kritischen Initiativen hervor durch ihre Systematik, Chronologie, Anzahl und Qualität der zugänglich gemachten Originaldokumente und Aktualität. Auf Grund dessen kann tatsächlich ein völlig Außenstehender, „ein Wanderer, der des Weges kommt“, einen ersten Eindruck gewinnen, der alarmieren muß, und diesen selbständig vertiefen, so daß er aus eigenem Willen und eigener Entscheidung zu einem aktiven Parteigänger für die Befreiung Gustl Mollaths werden kann.

Das ist ein enormes Ergebnis! Viele gut gemeinte Initiativen erreichen das nicht. Neben den erwähnten Vorzügen sehe ich zwei weitere besonders wichtige Eigenschaften dieser Seite: Sie informiert nicht nur ÜBER etwas, sondern DURCH etwas. Sie informiert authentisch, durch die Videoauftritte von Mollath selbst, durch die Stellungnahme Dr. Wilhelm Schlötterers bereits im März 2011. Und ein zweiter Aspekt: Die Seite dokumentiert über einen langen Zeitraum das Medienecho der vielen Aktivitäten. Daraus entnimmt der interessierte Leser, daß sich hier nicht Eiferer in ein abseitiges Problem verbissen haben, sondern er kann verfolgen, welche gesellschaftliche Resonanz ein offenbar gravierendes Problem erreicht.

Nicht, daß die Seite keinerlei Wünsche offen ließe. Wünschenswert wäre die Veröffentlichung weiterer Dokumente. Die Möglichkeit Kommentare abzugeben oder in irgendeiner Form zu Diskutieren besteht nicht, und auch andere Formen von Interaktivität gab es nur zeitweilig (Petitionsunterstützung). Die Internetnutzer haben aus der Not eine Tugend gemacht. Auf diversen Webseiten, Blogs, auf Twitter und Facebook haben sich Informations- und Analyseräume etabliert (darunter auch hochqualifizierte, wie der hier schon oft erwähnte von Gabriele Wolff), die ihrerseits die öffentliche Wahrnehmung des Falles fördern, zu einer kritischen Sicht beitragen und bemüht sind, den Skandal in seiner ganzen Komplexität und mit seinen Wurzeln aufzudecken.

Dabei werden Grenzen der Wirksamkeit des Internets in seiner gegenwärtigen gesellschaftlichen Einbindung erkennbar. Das betrifft einerseits die Grenzen seiner quantitativen Reichweite. Zwar erlangen brisante (Online-)Artikel von Zeitungen oder Blogeinträge leicht dreistellige Kommentarzahlen, was durchaus auf vierstellige Leserzahlen hinweist. Doch über die Länge der Zeit häufen sich die Vielfachzählungen ein und derselben Person. Ich schätze, daß die Anzahl der Menschen, die sich zum Mollath-Skandal einen qualifizierten eigenen Standpunkt erarbeitet haben bundesweit im niedrigen fünfstelligen Bereich verbleibt.

Das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten des schnellen und auch qualifizierten Meinungsaustauschs – bringt aber im gleichen Maße die Gefahr hervor, im Selbstzweck der Meinungsäußerung zu verharren. Zunächst kann es sich als mächtiges neues Medium der Reflexion erweisen (wobei es aber auch Erscheinungen der unzulässigen Vereinfachung und Destruktion gibt), führt aber letztlich zu tauben Blüten, wenn die ernsthaft Interessierten nicht Wege zur Aktion und Organisierung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit finden. Darauf sind weder „die Zivilgesellschaft“ noch das Internet – also wir selbst – vorbereitet. Ganz neue Formen der unmittelbaren demokratischen Teilhabe werden möglich. Der User bleibt immer gegenwärtig. Er beteiligt sich, redet mit, fragt, schätzt ein, fragt erneut, argumentiert, entscheidet sich, korrigiert sich vielleicht. Aber niemals gibt er seine Stimme ab. Niemals wählt er einen Repräsentanten und sagt: „Rede Du für mich. Tu Du es für mich, vier Jahre lang“. Undenkbar, daß so das Internet funktionieren würde. Munter entwickelt die Bewußtseinsindustrie die dämlichsten Voting-Spiele, mitunter sogar europaweit. Vergleichbares im politischen Raum zu entwickeln, hieße die Machtverteilung zu ändern. Die Gegenwehr ist elastischer als Gummi und massiver als Beton.

Freiheit für Gustl Mollath jetzt!

Fortsetzung folgt 11 Impulse für den Rechtsstaat?

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26 Antworten zu Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals VII

  1. Pingback: Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals VI | opablog

  2. forensikpfleger schreibt:

    Ich glaube eher nicht, daß das Internet die klassischen Herrschaftsstrukturen wirlich ändert. Kommunikativ begabte jüngere Politiker stellen sich durch eigene Aktivitäten ( Seehofers Facebook-Aktion) darauf ein, hier mitzuspielen. Und der Fall Mollath-den ich persönlich schon für eine problematische Persönlichkeit halte- wird halt routiniert ausgesessen durch Delegation an die formell unabhängige Justiz. Frau Merk hat sich mit Initiiering des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft brilliant aus der Schußlinie genommen. Egal, wie der Fall jetzt ausgeht: sie ist immer die Gewinnerin, denn über die Wiederaufnahme entscheidet ein unabhängiges Gericht.

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  3. Deali schreibt:

    „Auf Anordnung des für seine nun siebenjährige Freiheitsberaubung maßgeblich Mitverantwortlichen Dr. Leipziger sind ihm diese Kommunikationsmittel verboten. Vielleicht hat ja der Chefarzt im BKH Bayreuth herausgefunden, daß sie wahnverschlimmernd sind.“

    Alle anderen Insassen im BKH Bayreuth haben selbstverständlich Internet. Nur Herr Mollath nicht? Beabsichtigt der Verfasser das BKH Bayreuth sowie dessen Chefarzt Dr. Leipziger in ein schlechtes Licht zu rücken?

    „sich zwar mit dem zynischen Rat, Mollath solle sich doch für die Wiederaufnahme seines Verfahrens einsetzen, sorgten zugleich aber dafür, daß der lebendig Begrabene selbst um Schreibpapier und -stift kämpfen mußte.“

    Wo sind für diese Aussagen die belastbaren Beweise? Wieso ist das ein „zynischer Rat“?

    „Diese Webseite sticht unter anderen webbasierten kritischen Initiativen hervor durch ihre Systematik, Chronologie, Anzahl und Qualität der zugänglich gemachten Originaldokumente und Aktualität.“

    Auf der Seite http://www.gustl-for-help.de/ wird man sicher nichts negatives über Gustl Mollath einstellen. Insofern kann “ein Wanderer, der des Weges kommt” auch auf einen falschen Weg geführt werden.

    „Zwar erlangen brisante (Online-)Artikel von Zeitungen oder Blogeinträge leicht dreistellige Kommentarzahlen, was durchaus auf vierstellige Leserzahlen hinweist. Doch über die Länge der Zeit häufen sich die Vielfachzählungen ein und derselben Person.“

    Nicht jeder der einen Artikel liest schreibt einen Kommentar. Wenn also Spiegel, SZ, Die Zeit oder Andere einen Bericht zu Mollath veröffentlichen dann informiert das sicher mehr als nur 9999 Leser.

    „Das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten des schnellen und auch qualifizierten Meinungsaustauschs“

    Seine Meinung kann man eigentlich nur über Kommentare auf Artikel oder Blog-Beiträge / Facebook austauschen. Und hier ist die Zensur ein gewaltiges Mittel um die Meinung zu manipulieren.

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    • kranich05 schreibt:

      „Beabsichtigt der Verfasser das BKH Bayreuth sowie dessen Chefarzt Dr. Leipziger in ein schlechtes Licht zu rücken?“
      Zum BKH Bayreuth gebe ich überhaupt keine Wertung ab. Chefarzt Dr. Leipziger rücke ich in das Licht, das er zu Gustl Mollath höchstselbst angezündet und kontinuierlich genährt hat. Dieses ist nicht nur schlecht, sondern miserabel von Anfang an.

      „Wo sind für diese Aussagen die belastbaren Beweise? Wieso ist das ein “zynischer Rat”?“
      Zynisch ist es (und zwar sowohl gegenüber Mollath als auch gegenüber der Öffentlichkeit), der nichtsahnenden Öffentlichkeit den „klugen Hinweis“ auf den ach so humanen Rechtsweg zu geben und zugleich zu verschweigen, daß Mollath (und seine RA und Unterstützer) seit Jahren vergeblich darum kämpfen, daß der Rechtsweg konsequent eingehalten wird. „Belastbar bewiesen“ ist, daß Mollath sich in diesem Bemühen auch direkt an Beckstein gewandt hat.

      „Insofern kann “ein Wanderer, der des Weges kommt” auch auf einen falschen Weg geführt werden.“
      Dem „Wanderer“ Deali empfehle ich, die auf genannter Website eingestellten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, um auf den einen oder anderen „belastbaren Beweis“ zu stoßen oder nachzuweisen (aber bitte „belastbar“), daß er durch die dort ausgebreiteten Informationen auf „einen falschen Weg“ geführt wurde.

      „informiert das sicher mehr als nur 9999 Leser“
      geschenkt

      „Seine Meinung kann man eigentlich nur über Kommentare auf Artikel oder Blog-Beiträge / Facebook austauschen“
      Gerade nicht! Im Repräsentativsystem kann ich nur Kommentare geben und alle vier Jahre meine Stimme ABGEBEN. Im Internet kann ich jederzeit SELBST Artikel, Blogs usw. schreiben, ganze Webseiten betreiben. Mit diesen (gewiß begrenzten) Mitteln kann ich auch gegen die vor allem in den Blödmaschinen gewaltige Zensur angehen.

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      • Heine schreibt:

        Hi Kranich05

        kann ich machen, meine Stimme ABGEBEN. Kann sie aber auch BEHALTEN. Weil alle Staatsgewalt vom Volke, in dessen Namen angeblich berufsrichterlich gerichtert wurde gegen Herrn Mollath und für […], ausgeht und nachhaltig zu fragen ist: WO GEHT SIE HIN, die Staatsgewalt? In den Faschismus mit Herz des Viertens Reichs? In die €urozone? In viele Kleine Kriege anstatt des Dritten Großen? Oder wohin sonst?

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      • Deali schreibt:

        „Zum BKH Bayreuth gebe ich überhaupt keine Wertung ab. Chefarzt Dr. Leipziger rücke ich in das Licht, das er zu Gustl Mollath höchstselbst angezündet und kontinuierlich genährt hat. Dieses ist nicht nur schlecht, sondern miserabel von Anfang an.“

        Da Dr. Leipziger Chefarzt in Klinik für Forensische Psychiatrie am BKH Bayreuth ist und Sie ihn an den Pranger stellen bewerten Sie das BKH mit, das sollte doch klar sein.
        Sie schreiben in Ihrem Beitrag das auf Anordnung von Dr. Leipziger Herrn Mollath das Internet als Kommunikationsmittel verboten wurde, Es verhält sich hingegen so das alle Insassen der Forensische Psychiatrie am BKH Bayreuth keinen Internetzugang haben. Sie behaupten etwas das nicht der Wahrheit entspricht.

        „Zynisch ist es (und zwar sowohl gegenüber Mollath als auch gegenüber der Öffentlichkeit), der nichtsahnenden Öffentlichkeit den “klugen Hinweis” auf den ach so humanen Rechtsweg zu geben…“

        Ich gehe davon aus das Herr Mollath sehr gut durch seine Anwälte vertreten ist.

        „Dem “Wanderer” Deali empfehle ich, die auf genannter Website eingestellten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, um auf den einen oder anderen “belastbaren Beweis” zu stoßen oder nachzuweisen (aber bitte “belastbar”), daß er durch die dort ausgebreiteten Informationen auf “einen falschen Weg” geführt wurde.“

        Wenn Sie meinen Kommentar richtig gelesen hätten dann wäre Ihnen klar das ich das Weglassen von Dokumenten meine um den Weg zu verschönern.

        „geschenkt“

        Der opablog hat sicher weniger Leser, da stimme ich zu.

        „Mit diesen (gewiß begrenzten) Mitteln kann ich auch gegen die vor allem in den Blödmaschinen gewaltige Zensur angehen.“

        Es wird überall zensiert, ob in diesem Blog oder bei Gabriele Wolff, sei es beim BR oder der SZ. Vom Spiegel will ich gar nicht erst reden! Das ist nicht viel anders als bunte Pillen von Dr. Leipziger zu nehmen.

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  4. kranich05 schreibt:

    Ich fürchte sie geht in viele kleine Kriege, die immer größer werden. Ich fürchte auch, daß sie, wenn sie nicht gehindert wird, auch in den Großen geht. Drohnen werden dabei als eine ultimative Waffe angesehen, törichterweise.

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  5. BB7 schreibt:

    Hallo Zusammen,
    seit einiger Zeit habe ich ‚ein Auge‘ auf dem Fall Mollath. Dabei haben mich nun zwei Bemerkungen zu einer Wortmeldung veranlasst. Nachdem ich im meinem Leben auch eine Auseinandersetzung mit ‚Obrigkeit‘ und Behörden durchlebt habe bin ich selbst sensibel geworden für Zusammenhänge die „Fotobiene“ unter dem Begriff Mind-Mapping sucht.

    Im Blog „der wenig beachteten Details“ vom 01.02.2013 fiel mir dann der Hinweis auf Mollath’s Schreiben vom 27.11.2002 ins Auge. Da schrieb er an Herrn Dieter Rampl mit der Bitte:
    “Wie kann ich erreichen, ohne Konsequenzen für Sie, oder sonst jemanden, meine Frau auf den Boden der Legalität, …, zurück zu führen?”
    Ob die Großschreibung des „’Sie’„ nun Absicht oder Fehler war ist sekundär. Bei dem Herrn Rampl hat diese Ansprache in diesem Zusammenhang nur eine mögliche Reaktion ausgelöst !! und darüber gibt es garantiert keine schriftlichen Aufzeichnungen. Die von ihm nach dem 28.11.02 zu dieser Sache geführten Gespräche fanden auf dem Golfplatz oder möglicherweise bei der Jagd statt und die Verständigung erfolgt da über ein Augenzwinkern, ev. ein Fingerschnippen oder allenfalls eine Silbe ohne Papier und ohne Zeugen.
    Die Mindmap erhellen könnte dann Kenntnis darüber, mit wem Herr Rampl zu der Zeit Kontakt pflegte. Dabei geht es nach meiner Überzeugung um Persönlichkeiten im Rang von Herrn Beckstein aufwärts die dann wiederum über subtile Signale „ihr Haus in Ordnung halten“.

    Bei den vielen Menschen die inzwischen hier ‚ein Auge auf Mollath haben‘, – müsste doch auch jemand dabei sein, der die gesellschaftlichen Gepflogenheiten dieser hohen Herrschaften kennt und Hinweise geben kann.

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  6. schweinestaat schreibt:

    Das Internet wird in dem Fall Mollath gar nichts bewegen können, weil den herrschaften da oben scheiß egal ist was ein kleiner Teil des blöden Volkes von ihnen denkt und über sie schreibt, solange die Masse des blöden Volkes im September wieder brav zur Wahl geht und dieses verkommene Gesockse wieder mit 50% wählt. Das Internet kann auch nichts bewirken, wenn die sogenannten freien und von den Staatsmedien unabhängigen Blogbetreiber genauso zensieren wie die Staatsmedien. Da dumme in diesem Schweinestaat und an dem ganzen Wahlsystem ist doch, auch wenn nur 2% zu Wahl gehen und 1% davon die CSU wählt, haben die Verbrecher immer noch 50% gewonnen. Also Leute holt eure 20 Mill. illegalen Waffen unter dem bett hervor und dann räumen wir mal auf.

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    • kranich05 schreibt:

      Ich hab‘ den Kommentar mal zugelassen, weil er klassisch etwas zum Ausdruck bringt, auf das ich im nächsten Posting meiner Folge eingehen werde.

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      • schweinestaat schreibt:

        Danke kranich05, nun etwas sachlicher. Es gibt ja etliche Blogs zum Thema Gustl Mollath in denen sehr detailiert dargelegt wird, was in diesem Fall alles mit höchster, krimineller Energie verbrochen worden ist. Der bay. Richterbund jammert rum man soll zur Sachlichkeit zurück kehren und nicht so bös über die armen Richter herziehen. Die wollen und können anscheinend nicht dazu lernen. Die Anzeige vom Dr. Strate ist nun seit über 1 Monat bei der Justiz. Was ist bis jetzt passiert, nix. Wenn es um andere geht als den Richter Brixner und den Leipziger, dann sitzen die Leute bei solch schweren Vorwürfen ganz schnell in U-Haft, wegen Wiederholungs- oder/und Fluchtgefahr. Der Leipziger darf immer noch sein Unwesen treiben. Also ist doch ganz klar ersichtlich, das immer noch kein ernster Wille besteht, den Mollath frei zu lassen und die Schwerverbrecher einzusperren. Es gibt einen Fall von Freiheitsberaubung, da hat ein Taxifahrer einen Fahrgast für ein paar Stunden in den Kofferraum gesperrt. Der hat dafür 3 Jahre 10 Monate bekommen. Wenn man dieses Strafmaß auf den Brixner und den Leipziger umrechnet, dann müßten die 310 Jahre bekommen, auf jeden Fall das volle Maß von 10 Jahren. Also müßten die, nach den im Internet bekannten Tatsachen, schon längst verhaftet sein, so wie es bei jedem kleinen Eierdieb geschieht.

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  7. F. Fischer schreibt:

    Zum Thema Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten durchs Internet, hier ein Kommentar von mir, den auch bereits auf Frau Gabriele Wolffs Blog gepostet habe:

    Es ist vielleicht etwas off-topic, und ich möchte auch wirklich keine politische Partei direkt unterstützen, aber ich habe heute eine Antwort der „DIE LINKE“ Bundestagsfraktion zu einer Anfrage meinerseits vom 3. Dez. 2012 erhalten. Dies war, als ich mich seit ca. 3 Wochen mit Herrn Mollath beschäftigt hatte. Mir war zufällig aufgefallen, dass Herr Gysi die online Petition bzgl. Herrn Mollath und Frau Merk unterschrieben hatte und im Kommentar kritisch auf den Gesetzesentwurf zum „Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ hinwies. Daraufhin stellt ich an Herrn Gysi über sein Online-Formular eine Anfrage, auf die ich nun eine Antwort erhalten habe. Ich denke, das könnte hier interessant sein.

    Hier zunächst meine Anfrage vom 3.12.2012:

    „Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
    ich wende mich an Sie, da ich mich seit ca. 3 Wochen als Bürger näher
    mit dem „Fall Mollath“ und den damit deutlich werdenden Gefahren der
    Zwangseinweisung/-behandlung befasse.
    Bitte verzeihen Sie, dass ich Ihren Namen im Zusammenhang der online
    Petition bezüglich dieses Falles auf openpetition gelesen habe und den
    Kommentar mit den Verweisen auf die Fragen (Drucksache 17/10576) der
    „DIE LINKE“ auf Sie zurückführe.
    Jedenfalls danke ich für diese Verweise, da ich mich dadurch besser mit
    der aktuellen Lage und den gesetzgebenden Rahmenbedingungen beschäftigen
    konnte.
    Ich befürworte sehr Ihre kritische Beschäftigung mit diesem Thema, die
    Antworten der Bundesregierung auf Ihre Fragen verdeutlichen deren
    Notwendigkeit zudem. Leider wird dennoch das Thema „Zwangsmaßnahmen“ in
    der breiten Öffentlichkeit bzw. den Medien noch nicht ausreichend
    behandelt.
    Betrachtet man die Fakten im Falle des Herrn Gustl Mollath im
    Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf „Regelung der betreuungsrechtlichen
    Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (Drucksache 17/11513), so
    zeigt sich, meines Erachtens, obwohl ich kein jusitischer Fachmann bin,
    eine Gefahr in diesem Gesetzesentwurf.
    In dem Artikel 1 Absatz 3 Nummer 1 des BGB wird (sinngemäß) beschrieben,
    dass ein Patient gegen seinen Willen behandelt werden darf, wenn „der
    Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit … die Notwendigkeit der
    ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht
    handeln kann“.
    Vergleicht man dies mit den Gutachten bzgl. Herrn Mollath bzw. seiner
    Weigerung, die Wahnhaftigkeit seiner „Behauptungen“ einzusehen, wären
    Zwangsmaßnahmen, nach meiner Interpretation dieser Passage, rechtmäßig.
    Da man nun weiß, dass Herr Mollath’s „Behauptungen“ zutreffen, hätte man
    einen gesunden Menschen mit Medikamenten behandelt, mit unabsehbaren,
    aber wahrscheinlich fürchterlichen, Folgen. Herr Mollath wäre damit
    fälschlicherweise seiner höchsten persönlichen Besitze beraubt worden,
    seiner Freiheit und seiner Würde.
    Alleine dieses konkrete und prominente Beispiel sollte Anlass genug
    sein, das Gesetzt nicht zu verabschieden und das Verfahren bzw. die
    Gesetzgebung grundsätzlich neu zu überdenken.
    Ich sehe die Konsequenzen, die aus Fehlurteilen oder sogar kriminellen
    Hintergründen entstehen können, als zu schwerwiegend an, dass immer noch
    zu leichtfertig mit dem Thema „Zwangsmaßnahmen“ umgegangen wird.
    Wenn, und das behaupten sogar Abgeordnete der Grünen (Maria
    Klein-Schmeink), diese Maßnahmen in Extremfällen notwendig sind, was ich
    nicht beurteilen kann, so sehe ich aber die Notwendigkeit einer absolut
    unabhängigen Einrichtung (außerhalb von Politik und Justiz), die jeden
    Fall beurteilen und ggf. bestätigen oder ablehnen können (Geld sollte
    dafür da sein, da der bisherige Gesetzesentwurf ja noch keine
    Zusatzkosten voraussieht ;-)).
    Könnten Sie aus diesem Grund bitte folgende Fragen beantworten:
    Wie steht „DIE LINKE“ zu diesem Gesetzesentwurf?
    Wenn negativ, besteht eine realistische Möglichkeit, dieses Gesetz nicht
    zum Inkrafttreten kommen zu lassen?
    Wenn nicht, planen Sie oder Kollegen, die Öffentlichkeit im Zuge des
    „Fall Mollath“ z.B. durch die Medien weiter für dieses Thema zu
    sensibilisieren und eine breite Diskussion anzuregen?

    Warum ich die Fragen an Sie sende?
    Ich sehe in „DIE LINKE“ aktuell die einzige Bundestagsfraktion, welche
    sich diesem Thema kritisch und ernsthaft annimmt.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen“

    Und nachfolgend die Antwort von heute, den 8.2.2013:
    „Sehr geehrter Herr Fischer,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Dezember 2012 an Herrn Gysi, das mir zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Leider komme ich wegen längerer urlaubsbedingter Abwesenheit und arbeitsintensiven Sitzungswochen erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Ich bitte Sie um Verständnis.

    Dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen „Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (Bundestagsdrucksache 17/11513) steht DIE LINKE im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verbriefte Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht äußerst kritisch gegenüber und hat bei den Beratungen im Bundestag gegen ihn gestimmt.

    Außerdem hat DIE LINKE einen Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 17/12090) in den Bundestag eingebracht, um die öffentliche Debatte über Zwangsbehandlung zu suchen und die Bundesregierung noch zu einem Umdenken zu bewegen. Darin weisen wir auf die schweren Folgen und Traumatisierungen von Betroffenen hin und schlagen alternative Konzepte wie unter anderem sogenannte weiche Räume und den Ausbau ambulanter Hilfesysteme und Home Treatment-Angebote vor.

    Auch im Vorfeld hat sich die Linksfraktion vehement dafür eingesetzt, dass dieses Gesetz zur Zwangsbehandlung nicht im Schnellverfahren durch das Parlament gejagt wird, sondern eine ausführliche Debatte stattfindet. Dazu haben wir bereits vor einiger Zeit eine Kleine Anfrage gestellt (Bundestagsdrucksache 17/10712) und versucht damit die Öffentlichkeit zu erreichen. Darüber hinaus haben Abgeordnete der Fraktion einen offenen Brief geschrieben, in dem sie ein ordentliches Verfahren gefordert und auf die Probleme der Zwangsbehandlung hingewiesen haben.

    Nach Durchführung der öffentlichen Anhörung am 10.12.2012, die als Etappensieg auch durch uns durchgesetzt werden konnte, wurde der Gesetzesentwurf von CDU/CSU und FDP leider gegen unsere Stimme am 17. Januar 2013 in abschließender Lesung mehrheitlich vom Bundestag angenommen. Inzwischen hat auch der Bundesrat am 1. Februar 2013 entschieden keinen Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz noch zu verhindern bzw. abzuändern. Das Gesetz muss nun nur noch gegengezeichnet und ausgefertigt werden und wird voraussichtlich Ende Februar verkündet und dann am Tag nach der Verkündung, also spätestens Anfang März, in Kraft treten.

    Wir werden dieses Thema dennoch weiter auf der Agenda behalten und versuchen die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und auch die Diskussion im Parlament am Leben zu erhalten.

    Den erwähnten Entschließungsantrag sowie die Kleine Anfrage zu der Thematik habe ich Ihnen angehängt. Außerdem hier die von den linken Abgeordneten dazu gehaltenen Reden im Bundestag sowie eine Pressemitteilung:
    http://linksfraktion.de/reden/eilverfahren-hinter-ruecken-oeffentlichkeit/
    http://linksfraktion.de/pressemitteilungen/opposition-stoppt-hau-ruck-verfahren-sachen-zwangsbehandlung/
    http://linksfraktion.de/reden/regierung-will-voraussetzungen-aerztliche-zwangsmassnahmen-verschaerfen/

    Mit freundlichen Grüßen

    Ein Hinweis an Frau Wolff bzw. kranich05 aka Opa: Wenn Sie die Original-E-Mail inkl. Anhänge haben möchten, dann schicken Sie einfach eine Mail an meine bei der Registrierung hinterlegten E-Mail-Adresse und ich leite Ihnen das weiter.

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  8. BB7 schreibt:

    mich interessiert warum mein heute eingestellter Komentar nicht freigeschaltet wird. Ich bitte um konkrtet Auskunft.
    mfg
    BB7

    Hallo BB7,
    ich hatte gesehen, daß Sie zwei identische Kommentare abgegeben haben und dachte dies sei ein technischer Fehler und habe ihn deshalb in den Papierkorb geschoben. Durch Ihre jetzige Frage sehe ich, daß es Ihnen darauf ankam, denselben Kommentar noch in einem zweiten Thread zu platzieren. Die Freischaltung hole ich hiermit nach.
    MfG

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  9. Kurzer Diskussionsbeitrag: PsychiatrieKritik; Stand der Dinge

    -Wie bekannt, liegt nun auch ein erstes justizkritisch-bürgerrechtliches Exposé für weitere Forschungsarbeiten im (verkürzt „Fall Mollath“ genannten) aktuellen bayrischen Justizpsychiatrie-Skandal vor: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/ [050313]. Ausgangspunkt sind vier netzveröffentlichte „Ich-Dokumente“ Mollaths (datiert 120802; 091203; 04080; 101211). Deren inhaltliche Grundaussagen konnten bisher nicht falsifiziert werden und werden vermutlich auch künftig nicht falsifiziert werden können. Die bisher rational unbelegte und vermutlich auch künftig rational nicht belegbare Psychiater-Behauptung, Mollath wär „krank“, kann allein auf die – zugegeben: neo-expressionistische oder bizarre – Form seiner Texte abheben und meint deshalb, vom Inhalt ganz absehen zu können. Damit dominiert nicht nur die Form den Inhalt. Sondern auch der äußere Schein die inhaltliche Wirklichkeit. Das hat mit Wissenschaft welcher Ausprägung auch immer nichts zu tun. Sondern ist schlicht scharlatanisch und wirkt (wie der Hamburger RA Gerhard Strate meint) bis heute freiheitsberaubend.

    -Im oben genannten Exposé sind noch keine sinnhaften „strategischen Hypothesen“ (Richard Albrecht 1995) formuliert. (Das können auch keine Mindmaps oder sonstige Neudeutsch tools genannte Hilfsmittel. Das können nur „lebenden Menschen“ [Paul Feyerabend 1984]).
    -Wie bekannt, war in der späten Weimarer Republik Carl Zuckmayers „Hauptmann von Köpenick“ (1931) die öffentlichkeitswirksamste Kritik des preußisch-deutschen Militarismus. Auch der ganzdeutsche „Fall“ des Schwindlers Postel, der als Dr.med. Dr.phil. Postel 1995/97 Leitenden Oberarztes im Fachkrankenhaus für Psychiatrie Zschadraß bei Leipzig gab und fleißig psychiatrische Gutachten fertigte, gibt zu denken – brachte er doch (wie Ernst Bloch das nannte) zur Kenntlichkeit.

    -Der Große Rest ist eine eminent praktische Frage. Leider liegen bisher weder die „Anklageschrift“ [en vom 230903 Amtsgericht Nürnberg und vom 100605 Landgericht Nürnberg-Fürth] noch der angekündigte zweite Antrag Strates vor. Auch deshalb werde ich mich erstmal nicht mehr öffentlich äußern. Und abschließend nur so viel sagen: FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH JETZT – FREE GUSTL MOLLALTH NOW …

    Richard Albrecht, 080213
    http://eingreifendes-denken.net

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  10. BB7 schreibt:

    Hallo Zusammen,
    also ich versuche es jetzt noch einmal.

    Auch wenn ich mich an Urnengängen beteilige habe ich damit nicht meine Stimme „abgegeben“, ich kann und will sie immer noch nutzen, auch um z B mit meiner Meinungsäußerung anderen Interessierten einen Anstoß zu geben, der sie möglicherweise selbst aktiv werden läßt.
    Seit einiger Zeit habe ich nun ‚ein Auge‘ auf dem Fall Mollath. Nachdem ich im meinem Leben auch eine Auseinandersetzung mit ‚Obrigkeit‘ und Behörden durchlebt habe, bin ich selbst sensibel für Zusammenhänge die „Fotobiene“ unter dem Begriff Mind-Mapping bearbeitet.

    Im Blog der ‚wenig beachteten Details‘ vom 01.02.2013 fiel mir der Hinweis auf Gustel Mollath’s Schreiben vom 27.11.2002 ins Auge. Da schrieb er an Herrn Dieter Rampl mit der Bitte:
    “Wie kann ich erreichen, ohne Konsequenzen für Sie, oder sonst jemanden, meine Frau auf den Boden der Legalität, …, zurück zu führen?”
    Ob die Großschreibung des „’Sie’„ nun Absicht oder Fehler war wird im Blog unterschiedlich gesehen, ist aber nach meiner Überzeugung sekundär. Bei dem Herrn Rampl hat diese Ansprache in diesem Zusammenhang nur eine mögliche Reaktion aus lösen können und auch ausgelöst !! — und darüber gibt es garantiert keine schriftlichen Aufzeichnungen. Die von ihm nach dem 28.11.02 zu dieser Sache geführten Gespräche fanden auf dem Golfplatz oder möglicherweise bei der Jagd statt und die Verständigung erfolgt da über ein Augenzwinkern, ev. ein Fingerschnippen oder allenfalls eine Silbe, — ohne Papier und ohne Zeugen.
    Die Mindmap erhellen könnte nun Kenntnis darüber, mit wem Herr Rampl zu der Zeit Kontakt pflegte. Dabei geht es nach meiner Überzeugung um Treffen mit Persönlichkeiten im Rang von Herrn Beckstein „aufwärts“ die dann wiederum über subtile Signale jeweils „ihr ‚Haus‘ in Ordnung halten“.

    Bei den vielen Menschen die inzwischen hier ‚ein Auge auf Mollath haben‘, – müsste doch auch jemand dabei sein, der die gesellschaftlichen Gepflogenheiten dieser hohen Herrschaften kennt und Hinweise geben kann. In welchem „Club“ ist wer Mitglied? geht gern auf Segeltörn? zum Opernball? oder eben auf die Jagd.
    Ich denke die von mir gestellten Fragen können und müssen in einem Forum wie diesem angesprochen werden (können).

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  11. Josef Eisele schreibt:

    Es ist mittlerweile eine ganze „Betreuunungsindustrie“ entstanden, ausgehend von dem viel gepriesenen Schritt weg von der „Entmündigung“ zur „maßgeschneiderten Betreuung“, zusammen mit dem „Älter werden“ der Bevölkerung, was mit der gleichzeitig einsetzenden zunehmenden Vereinzelung im Alter zu einem starken Anstieg der Anzahl von nicht mehr richtig versorgten Personen geführt hat, Und auch der Kostendruck in der Psychiatrie macht eine partielle Abkehr, ja selbst eine Modifikation der Medikation auch dann unwahrscheinlich, wenn sich die Hinweise auf die stets schlechter als propagierte Relation von Vorteilen zu Nachteilen einer längerfristigen Medikation noch mehren sollten, entgegen dem durch die zunehmende Finanzierung solcher Arbeiten durch die Pharmaindustre zu erwartenden Trend. Das schlechte Gewissen der Bundestagsabgeordneten sollte durch die eilige Verabschiedung nicht noch weiter in Anspruch genommen werden. Unterstützt durch die dringenden ärztlichen Einforderungen nach Wiederherstellung einer gesicherten rechtlichen Basis ist dieses Gesetz im Eilverfahren durchgezogen worden. Es ist mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht einmal nach dem Text verfassungsgemäß, die darauf gestützte Praxis ganz sicher nicht, wie das bisher auch schon der Fall war.

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  12. zu schade für euch schreibt:

    Immerhin wird erkannt, dass das Internet allein Grenzen hat. Damit seid Ihr ja schon aus der Altsteinzeit heraus, in der Jungsteinzeit angekommen. Beachtliche Entwicklungsdynamik.

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  13. herbert kastl schreibt:

    Sauerei was da mit hr. Mollath gemacht wurde u. Gemacht wird. Fordere sofortige freilassung u. Rehabilation !!!

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  14. Menschenrechtler schreibt:

    Bislang wurde über das Amtsgerichtsver-
    fahren kaum Kommentare abgegeben,
    wenn ich deshalb um Aufmerksamkeit
    und Beiträge bitten darf:

    Ein Amtsgerichtsverfahren,
    das über 2 ½ Jahre angedauert hat und
    bei dem die entscheidende Hauptfrage des
    Tatvorwurfs der Körperverletzung nicht
    einmal ansatzweise verhandelt wurde,ist keine
    Rechtssprechung im Sinne des Rechtsstaats-
    charakters nach dem Grundgesetz!
    Nach ehernen Denkgesetzen, der Vernunft,
    der Logik und grundlegendem menschlichen
    Gerechtigkeitsempfinden, muss z u e r s t über eine angebliche T a t verhandelt, ,
    Beweise ermittelt, Zeugen befragt und eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden, b e v o r der Geisteszustand von Herrn Mollath angezweifelt werden kann
    und b e v o r z w e i Unterbringungen
    zur Begutachtung mit Zwang exekutiert
    werden. In zweifacher Hinsicht war Herr
    Mollath V o r u r t e i l e n ausgesetzt: Dass er die Körperverletzung begangen
    hat u n d das er geistesgestört sein könnte.
    Aus diesen Vorurteilen wurde eine Vorverur-
    teilung und im Landgerichtsverfahren eine
    Verurteilung o h n e überhaupt die Täterschaft
    geprüft zu haben. Gleichzeitig wurden vom
    Amtsgericht alle Aktivitäten darauf gerichtet,
    Herrn Mollath durch z w e i Unterbringungen
    mit verfassungswidriger Zwangsbeobachtung
    zu psychiatrisieren. D r e i Beschwerden von Herrn Mollath gegen diese Maßnahmen wurden vom L a n d g e r i c h t abgelehnt!
    Das Amtsgericht hat m.E. 2 ½ Jahre die Rechts-
    findung nicht nur schwerwiegend behindert.
    Es ist zu fragen, ob bewusste Rechtsbeugung
    vorliegt!
    Im Amtsgerichtsverfahren hat der destruktive Weg zur verhängnisvollen Menschenrechts- verletzung an Herrn Gustl begonnen, der nur
    mit einer umgehenden Freilassung und Reha-
    bilitierung beendet werden kann.

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  17. moewe schreibt:

    wieso schreiben sie nicht unter ihrem klarnamen, dr. albrecht, sondern unter kranich05?

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  18. Ruchard Albrecht schreibt:

    @ Moeve

    (1) Dank für die Blumen;-), (2) sind alle ab+an von mir seit 1999 benützten alias-Namen oder Netzpseudonyme „outdated“, und (3) hat „Kranich 05“ zu diesen weißmarx n i e gehört …

    @ Kranich 05

    Test bestanden?

    Gruß, Richard Albrecht, 170313
    http://wissenschaftsakademie.net

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