Fall Mollath – weitere wenig beachtete Details

Ja wenig beachtet, ganz wörtlich gemeint, die folgenden Details sind keineswegs geheim. Sie sind teils in Zeitungen, teils im Internet publiziert, und selbst ich hatte bereits im ersten Posting der inzwischen auf fünf Beiträge angewachsenen Reihe geschrieben: „Denn in den meisten Diskussionen spielt das schändliche Treiben der Bank als die kriminelle “Grundsuppe” des ganzen Skandals eine recht geringe Rolle.“ 

Wenig beachtet werden Details entweder, weil sie belanglos sind oder weil Sensibilität, Wissen, Phantasie, was auch immer, des Publikums nicht ausreichen, ihre Brisanz zu erkennen.

Die Namen der Banken und Bankster sind bekannt. Am 12.8.2002 schrieb Mollath an Lukas Mühlemann, Credit Suisse Group, am 27.11.2002 an Dieter Rampl (hier in voller Schönheit, auch hier), Bayrische Hypo-Vereinsbank – beide damals große Chefs, speziell Rampl mit exzellenten Verbindungen zur Münchner (und Bundes-) Politik.

Mollath drückt seine Sorgen aus und bittet „um Hilfe und Rat“: „Wie kann ich erreichen, ohne Konsequenzen für Sie, oder sonst jemanden, meine Frau auf den Boden der Legalität, …, zurück zu führen?“ (Deutsche Sprache, schwere Sprache – Mollath schreibt „Sie“, was die „großen Tiere“ als gegen sie gerichtet hätten verstehen können. Er meint natürlich „sie“, seine Frau.) Es berührt schon merkwürdig, mitanzusehen, in welche Kloake da der ahnungslose Gustl greift. Auch wir kennen weniger als die Spitze des Eisbergs, wobei wir nicht vergessen, daß auch der sattsam bekannte Georg Funke denselben Rattenkäfig bewohnte.

Wer bei der „Süddeutschen“ „Rampl“ googelt, mag fast endlos lesen. Zumindest diesen schönen Sreenshot möcht‘ ich zur Erinnerung aufheben,… ScreenHunter_03 Feb. 01 13.44

…sowie diese kleine Bemerkung eines anonymen Bankvorstands. Der beschreibt Rampl voller Hochachtung als „extrem intrigant, so dass es schon wieder eine Qualität ist“.

Die Bankster werden unterm Tisch gelegen haben vor Lachen, nachdem der Briefträger die Mollath-Briefe abgegeben hatte. Doch ernst genommen haben sie Mollath trotzdem, von der ersten Zeile an! (Nur die Staatsanwaltschaft und die Justizministerin Merk, die brauchten 10 Jahre länger – um immer noch nix zu merken!)

Der Revisionsbericht von Prüfungsleiter Heß mit Datum 17.3.2003 wurde mit sechs speziell genannten Funktionsträgern besprochen und an nicht weniger als zwölf  namentlich genannte Verantwortungsträger verteilt. Auch Gustl Mollath muß von der Revision gewußt haben, denn im Bericht ist vermerkt, daß er am 19.2.2003 ein Gespräch mit der Revision abgelehnt hat. (Bereits in einem Brief vom 7.12.2003 hatte er geschrieben: „Ich bin entsetzt und auser mir über die Handlungsweise Ihrer Führungskräfte.“ Der zunächst Vertrauensselige hatte offensichtlich schnell gelernt.)

Neben den ins Auge fallenden personellen Konsequenzen, die dem Bericht zu entnehmen sind, haben es die (viel weniger beachteten!) zusammengefaßten Ergebnisse bezüglich der Vorwürfe Mollaths in sich:

RevisionIm punkt 1 wird also explizit die Glaubwürdigkeit von Gustl Mollath bestätigt.

Im Punkt 2 wird explizit gewarnt, daß Mollath in die Öffentlichkeit gehen könnte und die HypoVereinsbank des „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandals“ bezichtigen könnte.

Im Punkt 3 wird explizit auf die Gefahr hingewiesen, daß Mollath „eventuell versucht, sein Wissen zu „verkaufen““, zumal er möglicherweise über weitere vertrauliche Belege/Unterlagen verfüge.

Muß nach solchen hauseigenen Warnungen auf Basis gründlicher Recherche ein Vorstand Rampl nicht unverzüglich wirksam werden, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden? Keine Frage, mit diesem Revisionsergebnis muß die Bankführung (nicht unbedingt Rampl persönlich) handeln. Die Bankchefs hatten das größte Tatmotiv. Das heilige Eigentum war in akuter Gefahr.

Aber der Rechtsweg stand ihnen ja offen. (Und der Intrigenweg auch.)

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Update 2.2.2013:

Schrieb ich gestern noch „Auch Gustl Mollath muß von der Revision gewußt haben, …“, weiß ich heute mit diesem Video-Interview (ab 3. Minute), daß er die Staatsanwaltschaft von einem Schreiben der Bank vom 2.1.2003 informiert hatte, in dem es heißt, daß sie seinen Behauptungen nachgeht und bereits die innere Revision eingeschaltet habe. Es ist also keineswegs so, daß Generalstaatsanwalt Nerlich erst 2011 aus der Zeitung vom Revisionsbericht der Bank erfahren hat. Und es ergibt sich die Frage ob die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft aus eigener Machtvollkommenheit diese konsequente „Ermittlungsvereitelung im Amt“ betrieben hat, oder ob dies auf höhere Weisung geschah. In letzterem Fall müßte(n) wohl der oder die Weisungsgeber Auskunft geben, warum diese konsequente „Ermittlungsvereitelung im Amt“ erfolgt ist. Mit der Folge der bis heute andauernden Freiheitsberaubung des mißliebigen Herrn Mollath.

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11 Antworten zu Fall Mollath – weitere wenig beachtete Details

  1. Fotobiene schreibt:

    Diese Problematik des HVB-Revisionsberichts muß man noch ein wenig tiefer weiterverfolgen, denke ich.
    Zwar spricht die HVB angstvoll über Gustl Mollaths Wissen… sie hatte aber bereits zum Zeitpunkt des Revisionsberichtes Frau Mollath gekündigt.

    Durch den Revisionsbericht haben wir aus meiner Sicht einen wichtigen Knotenpunkt in unserer „Mind-Map“:

    Auf der einen Seite hat die HVB etwas zu verbergen – mindestens die (damals ganz „normale“!) gezielte Beratung von deutschen Kunden, wie sie ihr Schwarzgeld in die Schweiz verschieben können. Daran war Gustl Mollath zunächst selbst beteiligt (Kurierfahrten mit seiner Frau, Schulungsseminare).

    Ich halte das großgeschriebene „Sie“ NICHT für einen Schreibfehler.
    In diesem Stadium versucht Gustl Mollath noch, diese Praxis quasi nicht-öffentlich zu unterbinden. Er weiß, daß er sich bis dahin mitschuldig gemacht hat, wacht jetzt auf und setzt bei seinen Adressaten voraus, daß sie dasselbe – zumindest partielle – Interesse haben, das nicht an die große Glocke zu hängen…

    Sein Argument: Kunden der HVB (Tochter: AKB Bank Zürich) werden nicht zur Tochter Bank von Ernst transferiert, wie es aus Sicht der HVB sein sollte, sondern zur Bank Leu, weil der damalige Vermögensberater (und Schweizer Kompagnon) Riccardo Furrer seine Kunden dorthin mitnahm – ebenso tat das seine Kontaktfrau in D, Frau Mollath. (Bank von Ernst wurde 2003 an Unicredit verkauft…).
    vgl. http://www.gustl-for-help.de/download/2002-Mollath-Briefverkehr-Bank.pdf

    Petra Mollath muß darum zunehmend das private Fax benutzen, wie Gustl Mollath eindringlich beschreibt („meterlange Faxe aus der Schweiz“).
    vgl. http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf

    Also:

    Bank von Ernst ging 2003 (für Insider absehbar) von HVB an Unicredit Bank
    HvB selbst ging 2005 (für Insider absehbar) ebenfalls an Unicredit Bank…
    Bank Leu war aber seit 1990 Credit Suisse Holding.

    Google spuckt mir übrigens gerade diesen Beitrag dazu aus:

    Klicke, um auf 338664.pdf zuzugreifen

    Petra Mollath und Riccardo Furrer begingen also einen klaren Verrat an der HVB zugunsten des Konkurrenten (mit möglicherweise politischen Hintergründen, wenn man die Verstrickungen dieser Banken jeweils in die internationale Politik weiterverfolgen möchte….)

    Aus Sicht der HVB war solch ein Verhalten selbstverständlich geschäftsschädigend und untreu – weswegen Petra Mollath die Kündigung bekam – s. HVB-Revisionsbericht.

    Klicke, um auf index.pdf zuzugreifen

    Zu Furrer hier die Daten:
    http://www.moneyhouse.ch/p/furrer_riccardo-4051236/index.htm
    http://www.moneyhouse.ch/p/furrer_riccardo-5771290/index.htm

    Interessant ist doch nun aber, wieso Petra Mollath NACH ihrer Kündigung gemeinsam mit ihrem Anwalt Wörtge die „Verschlussache Mollath“ weiterberieb… und zwar gerade DANN so richtig vehement!
    Doch nicht für ihren früheren (!!!) Arbeitgeber!!!!

    Wofür also dann?

    Naheliegend ist doch: Für ihre private Tätigkeit, die der HVB geschäftsschädigend entgegelief!

    Was also war diese Tätigkeit, die zu den meterlangen Faxen an ihre Privatadresse führte – und vor der die HVB und sie selbst (samt Wörtge, wie es scheint) SO große Angst hatten, daß sie (Petra Mollath, Maske + Wörtge) am 23.05.2003 (erinnernd: Kündigung Petra Mollath ca. Februar/März 2003!) wiederum Mollaths Haus stürmten (vgl. Punkt 27 auf http://www.gustl-for-help.de/chronos.html)??????????

    Was passierte am 23.09.2003 (im zeitlich vorausgehenden Hintergrund), daß an diesem Tag zwei wichtige Dinge geschahen:
    1. Fax des Rechtsanwalts der Ehefrau, Dr. Woertge, an das Amtsgericht mit einer Stellungnahme von Fachärztin Dr. Krach (Klinikum am Europakanal, Erlangen), der Ehemann leide „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche nervenärztliche Abklärung sei anzustreben. Die Diagnose beruht alleinig auf Angaben der Ehefrau Mollath.
    2. Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Gustl Mollath.
    (vgl. http://www.gustl-for-help.de/chronos.html)

    Einen direkten HVB-Hintergrund in der Sache Gustl Mollath sehe ich also nicht (hier teilt sich meine Mind-Map!!), jedoch sehr diffus einen anderen möglichen Zusammenhang, den Anwalt Wörtge betreffend:

    Hier kam der Anstoß in den Komentaren:

    Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VI


    –> dort bitte nach „prozessgarant“ auf der Seite suchen!
    Petra Mollaths Anwalt Wörtge war bei der ProzessGarant AG im Aufsichtsrat….
    Hier vermischt sich also Justiz- und Bankensektor…………

    Den dort vorhandenen Links möchte ich – zunächst kommentarlos – die folgenden rwcht konkreten Links zur weiteren Schwarm-Recherche anfügen, weil ich es selbst zeitlich gerade nicht schaffe, mit ihnen meine innere Mindmap konkret zu erweitern:

    Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VII

    http://www.extremnews.com/berichte/wirtschaft/c5ac13ab0b2969a
    http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,616298,00.html

    Klicke, um auf prozessgarant_zweiterprozesskostenfonds_prospekt.pdf zuzugreifen

    http://www.woertge.com/gesellschaftsrecht.htm

    http://de.wikipedia.org/wiki/Juragent_AG

    http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=835
    http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=931&meldung=Seltsame-Geschaefte-der-Kanzlei-Marzillier-Dr-Meier-Dr-Guntner-aus-Muenchen

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  2. Deckname schreibt:

    Vielen Dank an Fotobiene für die Links. Dem wäre noch hinzuzufügen, dass die ehemalige Ehefrau Mollaths ja offensichtlich nach wie vor aktiv gegen ihn arbeitet – wie die gescheiterte Presseaktion Mitte Dezember zeigt (sie hat ja wohl, wenn ich das recht verstanden habe, der Zeit ein Interview gewährt). Man kann davon ausgehen, dass ihr jetziger Mann (der „Möbelpacker“) und der Anwalt Woertge ebenfalls nach wie vor beteiligt sind. Deshalb glaube ich auch nicht, dass es hier um (wahrscheinlich längst verjährte) Schwarzgelddelikte geht. Ich kann auch nicht glauben, dass Frau Mollath so edle Regungen hatte oder hat, wie die, ihre Kunden schützen zu wollen. Es muss um immer noch aktuelle strafrechtlich relevante Aktivitäten gehen, deren Aufdeckung um jeden Preis verhindert werden soll. Der arme Mollath muss deshalb, selbst wenn er freigelassen wird, wohl immer noch mit diesen Gegnern rechnen. Mir scheint auch, dass bei der ganzen berechtigten Aufregung über das Versagen der Justiz dieser Aspekt, dass die ursprünglichen Verursacher frei herumlaufen und wohl immer noch über „sehr gute Beziehungen“ verfügen, leider ins Hintertreffen gerät. Daher meine ich auch: die Börsenaktivitäten des Herrn Woertge, die Börsenaktivitäten der Exfrau Mollaths, die im Revisionsbericht erwähnt werden, das ist eine gute Spur, die man unbedingt weiter verfolgen sollte!

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  3. richard albrecht schreibt:

    @Opa Kranich @Fotobiene

    Nur wenige Gedankensplitter:

    -“Ermittlungsvereitelung im Amt” ist soweit ich weiß kein StGB-Straftatbestand. Daß die Staatsanwältin damals mit diesem hirnschrissigen Textbaustein nach dem „fraudulent redressal“-Muster (so tun also würde bearbeitet, zum Schein bearbeiten, aber real nix tun und dann nach ´ner Zeit behaupten: hätt´ sich nix ergeben…) nix tat, ist klar und entspricht auch den RiStBV-Regeln, nach denen sich jeder StAnW. richtet. Nur: das ist als Amtsvergehen inzwischen genauso verjährt wie mögliche „Rechtsbeugung“ des Herrn Vorsitzenden Landgerichter …

    -das Problem (wer was wann wußte …) halte ich wissenschaftsmethodisch nicht für lösbar. Das „should have known“, was auch dt. Juristen kennen könnten, schon eher: würde StAnW. X wie behauptet die Akte/n gelesen haben … dann könnte er sich, wie schon vor Wochen (Monaten?) im GabrieleWolff-Blog argumentiert, wirklich nur mit´m „Idiotenbonus“ (Claudia Wolff) rausreden. Mal als prakt. Bsp.: wenn sie an Gerichten ´ne Umlaufmappe haben für einschlägige BVerfG-Entscheide und jede/r Berufsrichter/in im Sprengel mit´m Kürzel abzeichnen muß, daß sie/er gelesen hat und der Aktendeckel später als Beweismittel gesichertt & vorgelegt wird – bleibt nur noch um gepackt zu werden: zu dumm – zu verkifft – zu besoffen bzw. deren Kombination (ergibt 3! = N=6))

    -damit angesprochen übers mind-mapping-Problem hinaus der Wissensstand: auf die im juristischen Sinn verfahrenssteuernde Rolle des promovierten Kanzleiadvokaten W. als Rechtsadvokat der Frau Mollath wurde schon vor Wochen (Monaten?) im GabrieleWolff-Blog hingewiesen; er soll auch aktiv gewesen sein, um aus Mollaths Haus Dokumente (bewußt so formuliert) „an sich zu bringen“, auch deshalb das „Hausverbot“ von Mollath, der klug genug war, dies früh zu durchschaun

    -zum Schluß: ich finds gut, daß Sie durch genaues Textlesen Widersprüche finden und öffentlich benennen, nur: ich weiß erstens zu wenig und was ich weiß ist zweitens zu selektiv, um begründet beurteilen zu können (außerdem gibt´s Leute wie Strate, die dazu beauftragt sind), so daß ich mich nicht weiter an diesen und ähnlichen Debatten beteiligen möchte, wobei auch ich am Beispiel des „Sie“ durchaus seh, daß b e i d e Deutungen (Rechtschreibfehler oder Drohung) möglich und sinnhaft sind.

    Für Ihre weiteren Recherchen, Deutungen und Publikationen wünsche ich Ihnen good luck.

    Freiheit für Gustl Mollath jetzt / Free Gustl Mollath Now

    Richard Albrecht, 020213
    http://eingreifendes-denken.net

    P.S.
    Tippfehler mir bitte nachsehn oder noch besser: korrigieren …

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  4. kranich05 schreibt:

    Ich möchte mal hervorheben, daß ich mich besonders um die politischen Seiten der ganzen Geschichte bemühe. (Wieweit das gelingt ist eine andere Frage.) Ich argumentiere also weniger in den juristischen Fall hinein (womit ich auch total überfordert wäre), sondern vom Fall ausgehend ins Publikum hinein. Damit fühle ich mich zumindest nicht überfordert. Übergreifende (über den Fall Mollath hinausreichende) Hoffnungen verbinde ich damit so gut wie keine mehr. Das bringt das Leben so mit sich. Trotzdem, so zu verfahren „rettet meine Seele“.
    Beim Bohren des Brettes an der dicksten Stelle gibt’s nicht so viele Überraschungen, sagte der Holzwurm.

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  5. heine schreibt:

    Fragen 😉

    Opa – denkst Du bei Jura spontan an Juristik, Rabulistik, voodoo, Hokuspokus, schlimme Finger, Staatsknete, Alchemie, Fälscher oder Scharlatane … und wenn dies: bleibt die Frage, woran Opa spontan denkt wenn er Psychiatrie hört?

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  6. Jörg Feix schreibt:

    Waoo das gibt mehr her als ich seither gelesen habe. Die Bank ist abgeurteilt und Er sitzt immer noch – waoo das gibt doch ein klares Bild. Wie Kriminell sind die überhaupt.
    ist bereits Klage nach dem Rom Statut in Den Haag erhoben. Auf deutsche Gerichtsbarkeit,
    brauch man also nicht setzen. Sinnlos Eine Klage mit dem wissen muss in Den Haag erhoben werden.

    Jörg Feix

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