Nach Teil II nun also zu weiteren politischen Dimensionen des Skandals um Gustl Mollath, politischen Dimensionen der
5 höchst eigenwilligen Handhabung des Rechts.
Recht gilt als so heiliges Gut, daß tatsächlich der ganze Staat BRD danach benannt wird. Folglich haben Zweifel an Handlungen der per se rechtsstaatsförmigen BRD-Justiz fast immer Ergebnis von „VT“ zu sein. Verschwörungstheorie ist, so nicht nur das Springer-Lexikon der politischen Weisheit (tägliche Lieferung Kai Diekmann), wenn Behauptungen in strittigen Fragen durch kein rechtsförmiges Beweisverfahren abgesegnet sind. Im Umkehrschluß hat zu gelten: Was ein Richter im Namen des Volkes verkündet, ist die Wahrheit. In diesem Tunnel gibt es kein Licht, aber doch eine winzige Grauzone der Hoffnung, nämlich die Möglichkeit, daß menschliches Versagen vorliegen könnte. Der Richter/die Richterin könnte im seltenen Fall zufällig einen Fehler begangen haben. Leider scheint sich der entscheidende Richter im Fall Mollath, Herr Otto Brixner, als ein einziger wandelnder Zufall (um nicht gleich „Fehler“ zu sagen) zu entpuppen.
Gucken wir uns paar Zufälle an:
1. Zufall: Wie wahrscheinlich mag es in unserem Rechtsalltag sein, daß Steuerfahnder, die über brisantes Material verfügen, einen Anruf von Richter X bekommen, das brisante Material tauge nichts, der Verfasser sei nicht bei Troste und überhaupt man solle sich die Arbeit sparen? Kenner des Rechtswesens mögen das qualifiziert einschätzen, ich vermute, daß 10% Wahrscheinlichkeit hoch gegriffen sind. (Oder bin ich blauäugig?)
2. Zufall: Die erwähnten Steuerfahnder kriegen den erwähnten Anruf und… schmeißen ihr brisantes Material in die Tonne. Liegt die Wahrscheinlichkeit einer solchen Handlungsweise wiederum bei 10%, zumindest in Bayern (in Hessen wird sie vielleicht, spätestens seit 2007, bei 50 oder 80% liegen)?
Es ist unbefriedigend, nur Fragen zu sammeln. Schön, daß wenigstens die Wahrscheinlichkeitsrechnung kleine Gewißheit verschaffen kann, die Gewißheit nämlich, daß die Wahrscheinlichkeit des zusammengesetzten Ereignisses, daß der unabhängige Richter telefoniert UND daß die unabhängigen Steuerfahnder den Vorgang zu den Akten legen 0,1 x 0,1=0,01 beträgt, also 1%
3. Zufall: Frau X geht zu einer Psychiaterin und sagt ihr: „Mein Mann spinnt, er verdächtigt mich böser Taten, andere Leute verdächtigt er auch. Was sagen Sie dazu?“ Und die Psychiaterin sagt: „Na, wenn ich Ihre Worte so höre, muß ich sagen, er leidet höchstwahrscheinlich an einer ernstzunehmenden Geisteskrankheit und sollte unbedingt näher untersucht werden. Gern gebe ich Ihnen das schriftlich.“
Frau X bringt jetzt (mit 100% Wahrscheinlichkeit) ihren Dank zum Ausdruck. Wie wahrscheinlich aber ist, daß eine unbefangene Psychiaterin diese Stellungnahme abgibt? Soll ich wieder 10 % annehmen? Dann würde die Wahrscheinlichkeit, daß auf den Gustl Mollath die drei aufgeführten Fälle gemeinsam zutreffen, bei 0,1% liegen.
Es gibt aber nicht nur diese drei Fälle. Es gibt eine schier unzählbare Reihung solcher „Zufälle“ im Fall Mollath. Oberstaatsanwältin a. D. Gabriele Wolff hat diese umfassend akribisch aufgelistet und kompetent bewertet. (Weitere fachkompetente (und knappere) Darstellungen sind hier und hier zu finden.) Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, daß hier der schicksalsmächtige Zufall und nichts als der Zufall waltet auf 0,0000…1 Promille.
An dieser Stelle muß sich der interessierte Laie entscheiden: Der Eine schmeißt jetzt den ganzen unübersichtlichen Kram in die Ecke, schließlich hat er noch Anderes zu tun. Ein Zweiter freut sich weiteren Nachdenkens enthoben zu sein, weil ja offenkundig wiedermal ein deutsches Märchen wahr wird, das Wunder von Nürnberg passiert. Der Dritte aber sagt: Wo menschliche Interessen im Spiel sind, gibt’s keine einfachen Wahrheiten. Wenn ich halbwegs durchblicken will, muß ich auch Vermutungen zulassen. Kann sein, daß ich auf Gruseliges stoße. Aber wo komm ich hin, wenn ich mir 2 x 2 =4 verbieten lasse?
Dem Opablogger gehen hier zwei Formulierungen nahe, die er bei der hochgeschätzten Gabriele Wolff gelesen hat. Ich meine diesen Satz:
und diesen:
Wir „schaudern“ vor einem „unvorstellbaren Ausmaß“, vor einem Unmöglichen… — Das ist eine Sprache… eine Sprache… puhh… die wir (die wir doch etwa unsere Zweifel an der offiziellen Version von 9/11 siebenfach in unsere Herzen eingekapselt haben) nicht sprechen können, nicht hören können, nicht verstehen können. Solchen Ton verkappter Verzweiflung darf sich bei uns allenfalls der chinesische Dissident erlauben.
Was tun?
Den Dr. Günther Beckstein fragen.
Beckstein hatte sich ja intensiv mit dem Fall Mollath beschäftigen müssen, denn im Februar 2005 war im Büro von Innenminister Beckstein eine Strafanzeige des Querulanten gegen zwei Staatsanwältinnen, datiert vom 7.2.2005, eingegangen. Beckstein freilich erklärt heute kategorisch, er habe nie etwas mit dem Fall Mollath zu tun gehabt. Natürlich hüte ich mich, dem Wort des CSU-Ehrenmannes zu widersprechen (mache allerdings ein gewisses Glaubwürdigkeitsproblem bei ihm aus). Also schaltet Opablog jetzt exclusiv ins Beckstein-Vorzimmer 2005.
Dienstbarer Geist 1 (nicht Beate Merk) sortiert die Post: „Schon wieder dieser Mollath. Schon den Stoiber soll er mit seinen Weisheiten genervt haben. Und jetzt will er ‚was von unserm Alten.“
Dienstbarer Geist 2 (nicht Beate Merk):“ Worum geht’s denn schon wieder?“
Dienstbarer Geist 1: „Natürlich Schwarzgeld, Steuerhinterziehung.“
Dienstbarer Geist 2:“Laß‘ den Alten bloß damit in Ruhe. Der hat doch gerade erst wie ein Löwe um Gerechtigkeit in der 60 Millionen-Steuersache von Diehl gekämpft.“
Dienstbarer Geist 1: „Sein Nürnberg und Diehl, Recht und Geld – das liegt ihm wirklich am Herzen. Da hat er die Hand drauf.“
Dienstbarer Geist 2: „Sagtest Du: DRAUF?“
Dienstbarer Geist 1: „Mach‘ bloß keine blöden Witze! Und laß‘ uns den Zettel von Mollath sonstwohin schmeißen!“
So oder nicht so geschehen in Becksteins Vorzimmer anno 2005. Mit einer gewissen Berechtigung dürfen wir also den Minister als eine Art Opfer Mollaths bezeichnen. Später hat sich Beckstein natürlich leidenschaftlich in den Fall eingearbeitet und scheint heute mehr zu wissen als alle Anderen. Beckstein laut Anke Domscheit-Berg: „…der Mollath (hätte) ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht, als die Medien immer schreiben würden.“ Da grübelt der Opa: Hat der etwa Granatwerfer in Stellung gebracht? Hat er seiner Exfrau Säure ins Gesicht gekippt? Aber das wäre doch dem Richter Brixner nicht verborgen geblieben. Oder will Beckstein gar andeuten, daß Mollath geheimen Konten der CSU auf der Spur war? Oder einer bisher unbekannten riesigen Diehl-Schweinerei? Immerhin steht ja die unbekannte Person von öffentlicher Bedeutung im Raum. Fragen über Fragen.
Andererseits gibt ein „echauffierter Beckstein“ (Domscheit-Berg) auch Antworten. Leider wieder ganz daneben. Zur Behauptung Richter Brixner habe die Finanzbehörden angerufen: „Zu dieser Aussage warf Beckstein sofort ein, das wäre frei erfunden, der Richter würde das vehement leugnen.“ Beckstein mag das ja von Bruder Brixner annehmen. (Beachtlich hierbei, daß B. nach eigenem Bekunden den B. nicht kennt. Ich rede also vom „Bruder im Geiste“ oder auch „dem unbekannten Bruder“.) Doch Brixner hat sich vielleicht als „Axt im Walde“ aufgeführt, wenn er den Rechtsstaat zurichtete. Sobald es aber um den eigenen Kopf geht, verläßt ihn alle Vehemenz und er spult lieber die Entlastungsroutine aller ertappten Füchse ab: „Leider kann ich mich an nichts mehr erinnern.“ und „An die Akten komme ich nicht mehr heran.“ Das zweite „Argument“ macht übrigens anschaulich, wie automatisiert die Entlastungsroutine funktioniert, denn es dürfte wohl niemand behauptet haben, daß Brixner seinen Anruf aktenkundig gemacht haben könnte.
Brixner, wie Beckstein, heute auf Mollath angesprochen, reagieren mit harscher Zurückweisung. Alte Starrköppe – ist doch menschlich oder?
Brixner hatte sechs Jahre Zeit über sein Fehlurteil nachzudenken. Was denkt er, wenn er heute den ruhigen, bestimmten, „ohne jeden Belastungseifer“ gegebenen Bericht einer Teilnehmerin an der Mollath-Verhandlung liest? Ist es ihm egal, daß seine Verhandlungsführung Erinnerungen an den Volksgerichtshof weckt? Was hat ihn zu seinem willkürlichen Vorgehen bewogen? Wie denkt er heute über Verbrechen, die von der Finanzindustrie ausgehen? Denkt er?
Die Vehemenz, mit der Beckstein heute das Fehlurteil verteidigt, befremdet um so mehr, wenn zutrifft, daß er seinerzeit mit dem Fall Mollath nicht befaßt war. Gedenkt er seine politische Legitimität heute durch die eifernde Verteidigung der jahrelangen juristischen und psychiatrischen Willkür gegen Mollath zu erhöhen? Und durch die zynische Empfehlung, Mollath solle sich gefälligst um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen? Was versteht der Mann unter politischer Verantwortung, wenn er angesichts des größten und komplexesten politischen Skandals dieses Landes nur zu krähen weiß: „War alles rechtens, ist alles rechtens, bleibt alles rechtens.“? Will er im Ernst behaupten, Unabhängigkeit der Richter bedeute, daß Rechtssprechung keinen durch die Legislative gesetzten und den gesellschaftlichen Bedürfnissen gemäß zu vervollkommnenden Rahmen brauche? Wird seine Taktik aufgehen? Unter welchen Bedingungen nicht?
Was hat mir die Befragung Becksteins, dieses Zwitterwesens von lokalem Interessenpolitiker und CSU-Granden, gebracht? Messe ich an der dreieinigen Frage:
Was leistet er für die sofortige Befreiung (und nachfolgende Entschädigung) des unschuldig im Psychiatrie-Gefängnis sitzenden Gustl Mollath?
Was leistet er für die Bestrafung der für diesen Zustand Verantwortlichen?
Was leistet er für die umfassende Aufarbeitung/Überwindung dieses unsäglichen deutschen Skandals?
dann lautet die Antwort: „Totalausfall!“ – Daumen runter.
Weitere politische Dimensionen des Mollath-Skandals werden mich beschäftigen, nämlich 6. (und ungern) die psychiatrische. Und dann ist es 7. an der Zeit für einen Exkurs zum deutschen Vernichtungsidealismus. Nicht spaßig.
Pingback: Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals II | opablog
Die Erklärung, dass es nur darum ging die 3000 Geldanleger zu schützen erklärt nicht diesen
systematischen Vernichtungsfeldzug gegen Herrn Mollath. Offensichtlich ging und geht es auch
noch heute darum die tatsächlichen Hintergründe, Zusammenhänge zu verheimlichen um die
politische Macht zu erhalten! Die Unterbringung des f r i e d f e r t i g en Gustl Mollaths drei
Jahre in der HOCHSICHERHEITSFORENSIK spricht für sich ……
Angeblich gemeingefährlich und dann auch noch ein Hochsicherheitsrisiko !
Für wen und warum war und ist Gustl Mollath so hochriskant?
Herr Mollath hat eine konsequente, unbeugsame, gesellschaftspolitische Überzeugung, die
auf Ethik begründet ist.
Kann es sein, dass sein(e) Gegner ebenfalls auch aus einer weltanschaulichen, ideologischen
Überzeugung so unerbittlich, f u n d a m e n t a l i s t i s c h und nachtragend gehandelt haben ?
Dazu gehört Kompetenz, Herrschaftswissen und willige Helfer.
Doktorarbeiten sind aktuell in aller Munde und erhellen den Geisteszustand unserer Nation.
Vielleicht kann eine bestimmte Doktorarbeit mit dem Thema : „Gewissen eines Überzeugungs-
täters“ den Ungeist und Gewissenslosikeit im Fall Mollath psychologisch aufklären.
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Wie der Richter a. D. Heindl in seinem Brief an die Merk geschrieben hat, ist die CSU in die organisierte Kriminalität verstrickt, Waffenschieberei, Drogenhandel im großen Stil und dann eben in Geldschieberei. Das Geld aus dem Drogen- und Waffenhandel muß ja irgendwie gewaschen werden. Dies geht am besten in der Schweiz. Wie der Heindl in seinem Brief andeutet könnte die Waffe von den NSU-Morden auch aus der CSU-nahen Unterwelt stammen. Der Gustl Mollath hat in diesem schwarzbraunen Sumpf hinein gestochert. Der Beckstein und die Merk deckt dieses kriminelle Treiben, der Stoiber als Innenminister hat Tierfänger und illegalen Tierhandel in Uni- u. Pharmaversuchslabore gedeckt. Darüber ist schon Anfang der 90-iger ein Bericht in Report gesendet worden.
Zur zeit läuft ja ein Prozess in Köln gegen den Schlotterer, weil er in seinem Buch behauptet die Straußkinder wollten 300Mill. in bar nach Luxemburg verschieben. Soll mal einer erklären, wie man als Bundesminister oder Ministerpräsident oder einfacher Abgeordneter 300 Mill her bekommt, vor allem legal, geht nicht.
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Heindl erhebt massive, sozusagen extreme Vorwürfe. Ich bin dagegen, solche Leute von vornherein für verrückt zu erklären, wie es üblich ist. Aber von der Pflicht, seine Vorwürfe zu beweisen bzw. zumindest schwerwiegende Indizien dafür anzuführen, ist er nicht befreit. Sonst kann er nicht ernst genommen werden. Soweit mir bekannt, tut er das nicht.
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@ kranich05:
Einerseits pflichte ich Ihnen bei: Wer derart schwerwiegende Behauptungen aufstellt, muss Hinweise auf deren Substantiiertheit beibringen. Andererseits möchte ich aber zu bedenken geben: Wer Kenntnis von mafiösen Strukturen erhält, wird sich mit den Beweisen schwer tun: Kriminelle Vereinigungen schreiben selten korrekte Buchungsbelege, wenn überhaupt – und auch an die inkorrekten Buchungsbelege kommt man ohne Durchsuchungsbeschluss nicht heran.
Wie soll das ein Bürger bewerkstelligen? Schwerwiegender die Frage: Soll er, wenn er Kenntnis erhält, einfach den Mund halten, oder ist es legitim auf diese Dinge hinzuweisen, dass andere wohlmeinende Menschen, die eventuell Kenntnis von Beweisen erlangen, diese als Beweise überhaupt erst erkennen können und die Tragweite abschätzen können?
Auch im Fall Mollath wurden die von ihm angestrengten Verfahren mit dem Hinweis niedergeschlagen, er solle doch bitte Beweise beibringen, die nur die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung hätte bereitstellen können. Offizielle Diktino war „gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen, es ist gar nichts passiert, alles unsubstantiiert“. Das war gelogen.
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Ihre Bemerkungen finde ich denkwürdig. In meinen (angekündigten) Überlegungen zum deutschen Vernichtungsidealismus scheint es dazu Berührungspunkte zu geben, wenn auch nicht primär psychologische..
Ich bin juristisch ungebildet und kenne weder eine Doktorarbeit zum Überzeugungstäter, noch eine zum Gewissenstäter.
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Daumen hoch, OPA!
Weiterschreiben!
Danke!
🙂
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@ Opa/Kranich05
So ist es. Ganz brechtisch:
„Fragen über Fragen“
Und Ihre angekündigten Notizen zu 6. und 7. erwarte (auch) ich mit Spannung;-)
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Ach Mann, Opaaa, seien Sie doch mal ein bißchen kreativ.
Etwa so wie ein Schüler nach der ersten Schulstunde über Prozentrechnung. Bestimmt wird es da ab und zu mal einen geben, der dann meint, 10% + 10% + 10% . . . = 100%!
Die Politiker reden doch auch immer so nach Wahlen: 40% + 10% = 50%!
;-)))
PS: (Nicht zur Veröffentlichung) Zitat „Wird seine Taktitk aufgehen?“
Bitte ein t streichen und, wenn möglich, gewinnbringend verkaufen.
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Da hab ich doch glatt das falsche „t“ eingespart. Grad noch gemerkt .:-))))
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Es kommen noch zahllose andere Zufälle hinzu: Mehrere Staatsjuristen und Psychiater behandeln unbewiesene, bestrittene und überaus fragwürdige Vorwürfe, Mollath habe Straftaten begangen, als bewiesene Tatsachen – und bauen darauf dann alles andere.
Wo landet man letztlich hinsichtlich der Gesamtwahrscheinlichkeit dafür, dass alle Merwürdigkeiten in einem ans sich sauber funktionierenden System zufällig aufgetreten sind? Bereits 10 Merkwürdigkeiten mit Einzelwahrscheinlichkeiten von 10% würden eine Gesamtwahrscheinlichkeit von 0,0000000001 ergeben, sprich 1 : 10 Milliarden. Zum Vergleich: Die Wahrscheinlich eines Lotto-Sechsers beim Ausfüllen einer Tippreihe liegt bei ca. 1 : 14 Millionen, ist also ca. 714 Mal so groß….
Die Alternative zu einem Zufall ist es tatsächlich, dass anstelle eines sauber funktionierenden Rechtsstaates ein nur scheinbarer Rechtsstaat am Werke war, der in Wahrheit in Händen eines geheim gehaltenen Netzwerkes liegt, das keine Skrupel kennt, die Fassade des offziellen Rechtsstaates für kriminelle „Rechtssprechung“ im Sinne des Netzwerkes zu missbrauchen, eine dritte Möglichkeit gibt es schon nicht mehr.
Bezeichnend ist es, dass Beate Merk, vom Tagesspiegel zitiert („Ein Kranker wird Held“), es mit folgenden Worten begründet, dass der Vorwurf, Mollath habe Wahnvorstellungen, nicht nur auf seinen Behauptungen zum Thema Geldverschiebungen baue:
„Er ist überzeugt davon, dass eine Verschwörung existiert, die zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen könne. Das hat nichts mehr mit einem realen Kern zu tun.“
Demnach scheint Beate Merk wahnsinnig zu sein (Negierungswahn), denn nicht nur die Tatsachen im Fall Mollath, sondern tausende (tatsächlich) von Gerichtsverfahren (ganz schlimm z.B. in Fällen von Kindesentziehung, sog. „Kinderklau“, aber auch in Fällen anderer Zwangsunterbringungen) sprechen die selbe Sprache.
Auch Bücher wie „Vorsicht Bürgerkrieg! Was langsam gärt, wird endlich Wut“ (Udo Ulfkotte, ehem. FAZ-Redakteur) oder „Der Deutschland Clan Das Skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz“ (Jürgen Roth) unterstützen durchaus die Behauotungen Mollaths, dass eine großangelegte Verschwörung den Staat zu ihrem Staat gemacht hat und dabei für Verhältnisse sorgt, die man als politisches Dynamit betrachten kann.
PS.: Dass die Seite Gustl for Help auch gestern über Stunden nicht erreichbar war, ist sicherlich auch kein Zufall gewesen. Ich vermute sogenannte DDoS- Angriffe, bei denen in einer konzertierten Aktion pausenlos sehr viele Anfragen an den Sever gesendet werden – so viele, dass der Server diese nicht mehr abarbeiten kann. Im Falle der Seite Gustl for Help kann man sich völlig sein, dass nicht etwa anarchistisch gesonnene Hacker so etwas tun. Infrage kommen allerdings aus Steuergeldern bezahlte Hacker (Staatsschutz) und deren Gehilfen.
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Pingback: Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals III « Kritische Standpunkte
Bleiben wir doch mal bei dem Richter a.D. Heindl. Sollte es uns nicht allen zu denken geben, dass ein ehemaliger Staatsdiener sich in seinem wohlverdienten Ruhestand verpflichtet fühlt, weiterhin dem Recht und der rechtlichen Ordnung dienen zu müssen? Und er ist ja nicht alleine, auch der Psychiater Friedrich Weinbrenner ist längst Pensionär, ebenso die Oberstattsanwältin Gabriele Wolff und viele viele andere. ÜBerall in unserem Land gibt es Richter, Staatsanwälte, Ärzte, Gutachter, Pädagogen und Psycholgen, die tagtäglich auf Mißstände hinweisen. mißstände bei denen unschuldige Menschen zu Mördern gestempelt werden, aufmerksame Bürger zu Wahnsinnigen und bemühten Müttern oder auch Vätern Kinder entzogen werden, ohne dass es dafür irgendeine rechtliche Grundlage gibt. In userem Staat ist etwas oberfaul. Der Fisch stinkt immer vom Kopf her und unser kopf in Deutschland trägt gerne rote Kostüme als perfekten Kontrast zu ihrer rabenschwarzen Seele.
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Ich vergleiche das Engagement etwa von Heindl,und Frau Wolff möglichst nüchtern und komme zunehmend zu der Meinung, daß hier sehr unterschiedliche Motivationen am Werk sind. Im Klartext: Ich möchte Frau Wolff.nicht mit Heindl in einen Topf stecken.
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Richter a. D. Heindl ist ein typisch deutscher Beamtenkriecher. Auch wenn er und viele andere im aktiven Dienst erkennen, was da abläuft hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun, spielen sie mit um schön befördert zu werden und um nicht an zu ecken. Dabei haben alle Beamte eine gesetzliche Widerstandspflicht, Unrecht an zu prangern und Unrechtshandlungen zu verweigern. Dazu sind sie aber alle zu feige. Dem Heindl muß man jetzt aber anrechnen das er den Mut hat, die gewaltigen kriminellen Machenschaften in der Justiz und Staatskanzlei zu nennen. Er hat anscheinend genügend Beweise um sich sicher zu sein, das sich diese Verbrecher ganz oben nicht wagen, gegen ihn strafrechtlich vor zu gehen. Wenn das, was er da schreibt, nicht wahr wäre, würde ihm diese Verbrecherjustiz ganz schnell wegen übler Nachrede, falscher Anschuldigung, Verleumdung usw, Strafverfahren anhängen.
Also Kranich05 warum sollte er jetzt Beweise vorlegen? Das die Herrschaften da oben schweigen ist meines Erachtens schon Beweis genug, das an dem, was er da anprangert, was dran ist. Solange der deutsche Volkstrottel dieses Gesindel immer wieder wählt und demnächst im Veitshöchheimer Fasching beklatscht, wird sich nichts ändern.
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Worum geht es? Ich bin so unverschämt und zitiere mich selbst:
„Was leistet er für die sofortige Befreiung (und nachfolgende Entschädigung) des unschuldig im Psychiatrie-Gefängnis sitzenden Gustl Mollath?
Was leistet er für die Bestrafung der für diesen Zustand Verantwortlichen?
Was leistet er für die umfassende Aufarbeitung/Überwindung dieses unsäglichen deutschen Skandals?“
Für diese drei Ziele ist jede Anregung, Anstrengung und Arbeit willkommen.
Geschimpftes auf „Verbrecherjustiz“ und „Volkstrottel“ ist so hilfreich wie Beckstein.
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Ich finde diese Herabsetzungen des Richters Heindl ungeheuerlich! Wer in diesem Lande ist denn überhaupt mutig genug, seinen Mund wirklich aufzumachen? Richter Heindl hat jedenfalls NICHT mitgespielt, ist jedenfalls NICHT befördert worden und war offensichtlich auch nicht bequem – denn noch zu seiner aktiven Dienstzeit verwuchte man plötzlich, ihn als gefährlichen Irren wegzusperren, wie er hier in einem Interview erläutert:
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@ kranich05:
Er leistet, dass Menschen der Sache Gehör schenken, die sonst sagen würden „Verschwörungstheorie, linksgrüne, moskauferngesteuerte Radikalterroristenspinner“ und die üblichen Propagandaplatten abspielen: „Sicherheidundordnung werden uns alle retten, die Behörden arbeiten fehlerfrei und wenn nicht, wird es spätestens die supermegakompetente Frau Merk (die ja gar nicht Justizministerin sein könnte, wäre sie inkompetent) merken.“
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Hallo Kranich, Sie fragen, was tut der Richter Heindl konkret. Nun, ich kann Ihnen ein bisschen von seinem Tun erzählen. Im Fall Mollath war er einer der Gründermitglieder der Gustl-for-Help-Aktion. Zusammen mit seiner Frau, dem ehepaar Dörner und noch zwei weiteren Aktivisten haben sie beschlossen, diesem Gustl Mollath, der ja eingeschlossen in der Psychiatrie saß, zu helfen. Dass es jetzt zu den Reaktionen in Presse und Öffentlichkeit kam, war das Ergebnis der intensiven Arbeit jener Aktivisten. Rudolf Heindl ist aktiv im Fall der vermissten Peggy, wo ein geistig eingeschränkter junger Mann für die Taten anderer büßen muss, er ist aktiv für unzählige Menschen außerdeutscher Herkunft und deren Problemen bei Ämtern, in Schulen und vor Gericht. Er ist aktiver Christ und auch hier arbeitet er in seiner Gemeinde aktiv mit. Er berät Menschen in Not, vermittelt zwischen ihnen und jenen, mit denen sie Schwierigkeiten haben. Er ist aktiv im Fall Petit Marlene, wo ein kleines Mädchen seinem alleinerziehenden Vater genommen und zur psychisch kranken Mutter zurückgegeben wurde und dies alles mit Hilfe von Falschaussagen, Jugendamtwillkür. er hilft im Fall Wolf, wo ein kleiner Junge aus einer intakten Familie heruasgerissen und zum alkoholkranken Vater gebracht wurde. Er hilft, wo er kann. Er hat viel erreicht. Er stellt sich dabei nicht in den Mittelpunkt.
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Danke für die Informationsnachhilfe. Daß das Ehepaar Heindl im Mollath-Untertsützerkreis aktiv ist, hätte ich eigentlich wissen müssen, war mir aber entfallen.
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Hi,
erstens ist „Schweinestaat“ eine Beleidigung der Tiere, zweitens zieht die „Diskussion“ um die Heindl-Person ab von der vom BverfG 4. 10. 2012 höchstrichterlich legalisierten Forderung, Mollath sofort freizulassen („free Mollath now“), drittens darf nie der Gesichtspunkt Mollath als Symptom vergessen werden: es sind nämlich, wie auch Herr Mollathn selbst betont, heuer in Deutschland seit Jahrzehnten Zehntausende auf Grundlage angeblicher Psychoforensik“gutachten“ in der Geschlossenen weggesperrt, was viertens bedeutet: endlich mal auch die Rolle dieser Sekundärmächtigen Psychologen, Psychiater, Forensiker öffentlich ansprechen, die haben nämlich nicht weniger Angst vor Öffentlichkeit wie Richter und Staatsanwälte.
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Volle Zustimmung!
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Fred geb Dir Recht. Schweine sind im Gegensatz zu unseren Politikern und Staatsjuristen intellegente Tiere, vor allem nicht so kriminell, was wissenschaftlich erwiesen ist. Du nennst hier einen Beschluss vom BverfG, Hast Du da auch ein Aktenzeichen. Geht es in dem Beschluss direkt um den Mollath? Man muss aber feststellen das die bay. Rechtsbeugermafia über dem BVerfG steht und sich nicht im geringsten an deren Beschlüsse hält.
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@ Herr Schweinestaazt, bitte:
Link zum BVerfG-Beschluß 4. 10.2012
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php
Stichworte
Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Fortdauer der Unterbringung (Aussetzung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Gefahrprognose: Konkretisierung, Begründungstiefe, Beziehungstat).
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB
Link zu Strates Strafanzeige vom 4. Jan. 2013
Klicke, um auf Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf zuzugreifen
Kern: Schwere “Freiheitsberaubung im Amt” (Amtsrichter; Psychogutachter Leipziger ), richterliche „Rechtsbeugung“ dagegen, weil unterwertig, verjährt.
Mein Kommentar;-): wären es nicht nur zwei, sondern drei Täter gewesen: Straftatbestand erweitern auf Bildung einer „kriminellen Vereinigung“. Strate ist halt einer wer wenigen Volljuristen, der noch bis drei zählen kann …
Gruß Fred
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Lieber Merkur!
Wie ich einem aktuellen Radiobeitrag des BR, siehe:
audiovideo/fall-mollath-zweifel-an-den-psychiatrischen-gutachten
entnommen habe, behauptet die BR-Journalistin Ulrike Lefherz, die Strafkammer unter Richter Brixner habe im Urteil gegen Mollath Beweismittel gegen ihn unerwähnt gelassen, was das Gericht heute als Fehler bedauere.
Nun, ich bin mir völlig sicher, dass es nicht nur mich interessiert, von welchen Beweismitteln Ulrike Lefherz da redet, und ich finde, wenn so etwas schon öffentlich ins Spiel gebracht wird, dann sollte das auch konkretisiert werden.
Alles andere erscheint jedenfalls mir als völlig unseriös: Es wird der Eindruck erweckt, die dem Mollath vorgeworfen Straftaten seien bewiesen, obwohl das Urteil und die verfügbaren Informationen insgesamt das Gegenteil besagen.
Da ferner anzunehmen ist, dass „bessere Beweise“ als die im Urteil genannten längst vorgelegt worden wären, wenn es sie gäbe, entsteht hier der ungute Eindruck, dass ein laut Staatsvertrag der öffentlichen Information verpflichteter Sender seine Hörer in einem wichtigen Punkt gezielt täuschen will, vermutlich im Auftrag der Staatsregierung.
Vielleicht könnte der Merkur da recherchieren? Denn als Normalsterblicher (wie ich z.B.) wird man auf entsprechende Anfragen vom BR wohl keine Auskunft erhalten.
LG
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
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Diesen Kommentar habe ich gelöscht, weil ich ihn für ungeeignet halte, die hier angestrebte konkrete Diskussion zur Unterstützung Gustl Mollaths zu fördern.
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Hallo Kranich05:
Dies ist mein erster knapper Beitrag in Ihrem Blog (im auch hier erwähnten Wolff-Blog hab ich von Anfang an mitdiskutiert, im Beck-Müller-Blog zunächst auch – bis dort zensiert wurde).
Aktuell seh ich´n Doppelproblem: daß aktuell von zwei Seiten abgelenkt wird von der am 4. 10. 2012 durchs BVerfG legalisierten sofortigen Freilassung von Herrn Mollath („free Mollath now“), auf die auch RA Strate durch Publikation seiner Strafanzeige hinarbeit/e, nämlich (1) durch dieses Ablenkungsmanöver um „Glaubwürdigkeit“ des Ex-Berufsrichters Bayern Heindl mit seinen Texten und jetzt dem „Interview“ und (2) durch die inzwischen überholte Forderung nach einem Neugutachten, was m.E. nur´n neuer Irrweg ist und – anstatt die Tertiärmacht dieser Psychos zurückzudrängen – diese wieder stützt.
Soweit meine bewußt nur kurz gefaßte Meinung zum Stand der Dinge zum öffenlich-publizistischen Engagement für sofortige Freilassung und spätere Gesamtrehabilitation von Herrn Gustl Mollath.
Richard Albrecht
http://eingreifendes-denken.net
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@ Fred, danke für den Link. Ist also ein anderer, gleichartiger Fall. Obwohl die Justiz an die Beschlüsse laut Gesetz gebunden ist, schert sie sich nicht im geringsten darum, weil eben die bay. über dem Gesetz steht.
Zu rechtlichen Gebundenheit aller Behörden und Gerichte an die wesentlichen Gründe einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
§ 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes lautet:
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Diese Bindungswirkung geht nicht nur von den Entscheidungen der beiden Senate des
Bundesverfassungsgerichts aus, sondern gilt gleichermaßen fur die – nur mit drei Verfassungsrichtern besetzten – Kammern der bei den Senate. Stattgebende Kammerentscheidungen stehen gemäß § 93c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG hinsichtlich ihrer Wirkungen Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gleich. Dies gilt auch im Hinblick auf die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG 8 . Die Bindungswirkung erfasst nicht nur den Tenor, sondern auch die die Entscheidung tragenden Gründe . Die Missachtung dieser Bindungswirkung verstößt gegen Art. 20 Abs. 3 GG 10 und verletzt den hiervon nachteilig Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG 11 .
Die Mißachtung des GG und des BvG verstößt gegen das Willkürgebot und ist somit verfassungswidrig. Willkürlich ist eine Entscheidung, die sachlich unangemessen ist (BVerfGE
58, 167 f.), deren fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (BVerfGE 62, 192; BVerfG MDR 2001, 103).
Es ist aber verfassungsrechtlich unzulässig, eine solche Rechtsprechung und einheitliche
Gesetzesauslegung zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJWRR 2002, 6).
Das verstößt gegen das Willkürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf
(BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810).
Beim Mollath gibt es ja auch 2 Gutachten, eins aus Mainkofen, das andere von einem Besucher in der Klapse, die beide festgestellt haben, das ihm nichts fehlt. Also ist kein weiteres Gutachten mehr nötig und er ist sofort ohne weitere juristische Winkelzüge zu entlassen. Da es ja seit 1982 keine Staatshaftung mehr gibt, sind all die Verbrecher die ihn da rein gebracht haben für den Schadensersatz und das Schmerzensgeld fällig. In den USA gibt es für unschuldige Haft € 100.000,- pro Monat, das wären bei 7 Jahren 8,4 Mill. Wie der Heindl in seinem Video erzählt verdient ein Prof. Betz so nebenbei 2,9 Mill im Jahr mit seinen Gefälligkeitsgutachten. Beim Lippert &Co. wird es auch nicht viel weniger sein. Die müssen alle persönlich heran gezogen werden und nicht irgend ein Staatsfond, den das blöde Volk wieder finanzieren müßte.
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Doch, doch, eine Staatshaftung gibt es noch, nur gibt es kein Gesetz mehr dafür. Das gab es vor 1982 übrigens auch nicht, also hat sich da nicht viel geändert. Das Problem ist nur, dass die Rechtsmaterie ziemlich unübersichtlich ist, weil das eben nicht einfach nur in einem Gesetz steht. Auf http://landesverband.bayernpartei.de/2013/fall-mollath-offenbart-grundsaetzliche-probleme/ wird’s ganz gut anhand des aktuellen Falls Mollath erklärt
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Der Kommentar fiel untern Tisch, war mir einfach zu grob.
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Hallo
„Also ist kein weiteres Gutachten mehr nötig und er ist sofort ohne weitere juristische Winkelzüge zu entlassen.“
Das ist auch meine Meinung und meiner Meinung nach das übergreifend-verbindende Moment aller pro-Mollath-Initiativen und -Aktionen in den nächsten Wochen.
Gruß Fred
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Noch ein paar mal Zufall: Im Golfclub Nürnberg sind die Damen Marga Beckstein und die Mutter von Petra Mollath, geb. Müller, im Handballverein 1. FCN ist der neue Gatte Martin Maske, der bei der HypoVereinsbank leitender Kollege war und der Scheidungsanwalt Wörtge, der bei der illegalen Hausdurchsuchung mitwirkte.
Dort war auch die AUB, Scheingewerkschaft für Siemens, gegründet worden.
Jeden Freitag Schwarzgeld-Fahrten in die Schweiz, um welche Summen mag es da am Ende gehen? Waren da noch DIEHL-Anerkennungs-Geldscheine übrig?
Daneben hat die Schweiz ja auch reguläre Giro-Anbindung …
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Hallo Herr Letsch,
ich habe Sie hier mal was gefragt (falls Sie dort nicht abonniert sind, aber hier… sry, Opa!):
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/#comment-2500
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Ich habe dieselbe Frage wie Fotobiene.
Der Hinweis auf AUB ist mir neu. Von Maske gibts auf der Seite des Handballvereins sogar ein Bild..Von Woertge ist im Gabriele Wolff Blog zu lesen, daß er im AR eines dubiosen Finanzunternehmens war,(Hat das nicht Fotobiene gepostet?) Ihre Wortfügung „Diehl-Anerkennungs-Geldscheine“ fällt mir auf. Was soll das bedeuten?
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@fritz
Zitat:
„im Handballverein 1. FCN ist der neue Gatte Martin Maske“
Zitatende.
Der Verein heißt doch wohl nicht FCN, sondern Postsportverein, oder?
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@schweinestaat
Beckstein, der Synodale, hat gegen Heindl wegen dessen Behauptungen eine einstweilige Verfügung beantragt, die das zuständige Landgericht auch erlassen hat. (Nachzulesen bei Abgeordnetenwatch).
Eine Stellungnahme von Richter i. R. Heindl ist mir nicht bekannt.
Beim auf YouTube zu sehendem und zuhörendem Interview mir Herrn Heindl gibt es ein Riesenproblem:
Der Interviewer „Honigmann“ ist ein bekennender Neonazi!
Da hätte Herr Heindl, den ich in gewisser Art und Weise schätze, aufpassen müssen.
Zur Behauptung von Dr. W. Schlötterer wg. der Verschiebung von 300 Mio DM bar ins Ausland:
Der Prozess vor dem LG Köln ist leider so gut wie verloren. Denn wichtige Zeugen können sich nicht erinnern.
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Richter Heindl wird zu gegebener Zeit Stellung nehmen. Seit Jahren kämpft er für Gerechigkeit und gegen Leute wie Beckstein, die jene Gerechtigkeit mit Füßen treten und realen Waffen bekämpfen.
Lieber Schweinestaat, sie fragen immer nach konktreten Arbeiten des Richters Heindl.
Um Ihre Wissenslust zu befriedigen, können Sie ja mal auf meinem gerade eröffneten und daher leider noch unvollständigen Blog reinschauen.
Herzliche Grüße
Sabine
http://rechtsbruch.wordpress.com/2013/01/27/die-ausfuhrungen-des-richter-heindl-zu-meinem-fall/
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Hab mir den Blog mal angeschaut. Über das Thema habe ich schon irgendwo die Anzeige des Herrn Heindl gefunden. Es gibt ja seit heute ein neues Video
wo es um Drogen und Waffenschmuggel durch den Fahrer des OB von Bamberg geht.
Eine heiße Sache. Da redet er ja auch über die Pistole mit der die NSU ihre Morde ausgeführt hat. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Nürnberger Polizei das Ding beschlagnahmt und dann war sie in den Händen der NSU. Und da tut man so, als wenn da der bay. Verfassungsschutz und kein Innenminister (zu der Zeit Stoiber, dann Beckstein) nichts davon gewußt hätten. Laut Abgeordnetenwatch hat ja der bestein schon Anzeigen geschrieben. Kann noch sehr interessant werden.
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@ Schweinestaat @rechtsbruch
Ich akzeptiere den Link auf Heindl/Honigmann-Video Nr. 3 als informativen Hinweis auf ein paralleles fragwürdiges Geschehen (dito Link von rechtsbruch). Im Interesse der Konzentration auf Aktivitäten zur Befreiung Gustl Mollaths werde ich aber die Darstellung weiterer Probleme und Fälle hier im Blog beschränken, wenn sie nicht neue Fakten oder Gesichtspunkte zum Fall Mollath beitragen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
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Der Honigmann ist mir ein Begriff, darum bin ich auch erstaunt über die beiden Videos.
Wenn der Beckstein eine einstweilige Verfügung beantragt, ist klar, das dieser stattgegeben wird. Das gleiche gilt für den Schlötterer, Wie Georg Büchner schon vor 160 Jahren gesagt hat „Die Justiz ist die Hure der Machthaber“
Wenn Herr Heindl solche gravierende Behauptungen aufstellt, wie über den Beckstein, in seinem Brief an die Merk und in den Videos, dann sollte er jetzt auch mit Beweisen und Namen raus rücken und gegen den Beckstein und die angeblichen Drogen- u. Waffenschieber selber anzeigen erstatten, sonst macht er sich total unglaubwürdig. Das wundert mich so wie so das der Helferkreis nicht schon lange gegen die Verursacher dieser Schmierenkomödie, angefangen von der ehemaligen Fr Mollath und die ganzen Gutachter, Anzeigen erstattet haben und dann bei Niederschlagung dieser, bis zum EGMR nach Straßburg durchgezogen haben. Als ehemaliger Richter sollte man handfeste Anzeigen stellen können. Es gibt ja einige Landtagsabgeordnete die sich für Mollath einsetzen und Juristen sind und auch nichts auf juristischen Weg gegen die Schuldigen unternommen haben. Da entsteht bei mir wieder der Eindruck eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. In dem Fall Mollath ist schon jahrelang viel schief gelaufen. Ob der Dr. Strate jetzt was erreichen kann, jedenfalls vor der bay. Justiz möchte ich bezweifeln. Mit den gleichen Argumenten, wie er hat ja auch schon die Münchner Anwältin Anzeige erstattet und die ist mit primitivsten Argumenten unter den Tisch gekehrt worden. Bei ihm wird sich die Rechtsbeugermafia zwar ein bisl mehr an Argumenten einfallen lassen müssen, aber die schmettern die Anzeige genauso ab.
Mollath hat erst eine reelle Chance, wenn die Sache beim BVerfG oder in Straßburg landet. Man sollte Anzeige beim ICC erstatten, da hier in der BRD eh keine Gesetze mehr gelten. Seit 1990 ist der Geltungsbereich des GG durch Aufhebung des Art. 23 a.F. GG ungültig, Seit 1950 ist der § 15 GVG aufgehoben in dem einmal stand „Die Gerichte sind Staatsgerichte“, was sind sie jetzt? Private Kasperltheater und/oder Sonder- und Ausnahmegerichte. Seit 2006 ist die StPO, ZPO und das GVG ohne §-en mit Geltungsbereich. Dort wurden in den Einführungsgesetzen die entsprechenden §-en aufgehoben. Also hat die sogenannte Justiz keine gültigen Gesetze mehr mit denen sie jemanden verurteilen und einsperren kann. Wenn man die herrn Prof. Müller und Schachtschneider zu dem Thema anschreibt, dann herrscht Schweigen im Lande. Das dies so ist haben mir aber schon etliche Anwälte bestätigt auch Dr. Ahmed aus München. Sein Argument, das ist zwar richtig was ich vortrage aber die Justiz wird das niemals eingestehen.
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