Frau Merk im Interview bei Telepolis zum Fall Mollath

Update 19.12.: 

Der Fall Mollath zieht seit einigen Tagen verstärkt in den eigentlichen und Hauptmedien  dieser Welt, z. B: SPON (Seeeßlen nennt diese bekanntlich kurz „Blödmaschinen„) neue Bahnen. Eine sorgfältige Medienkritik des Artikels der Frau Lakotta auf SPON ist bei humana conditio zu finden. Und hier ist eine Stellungnahme zu finden, die beweist zu welch unglaublichen Lügenmethoden inzwischen Frau Merk (und interessierte Medien) greifen.

Hier weiter mein Posting vom 18.12.:

Das Frage- und Antwort-Spiel steht hier.

Es ist, zugegeben, für den Laien manchmal schwer, die Unhaltbarkeit der Erklärungen der Frau Justizministerin nachzuweisen. Im trickreichen Reden, Sich-Winden, Spuren-Verwischen, sind Politiker, Männlein wie Weiblein, fast unschlagbar. Deshalb gebe ich hier einen Profi-Kommentar zum o.g. Interview wörtlich wieder:

„Sie reden aus fachlicher Sicht Unsinn, Frau Merk…

Z (mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.00)

Zitat aus dem Artikel:

> Beate Merk: Ich habe auf die Gerichtsentscheidungen und die 
> fachärztlichen Gutachten verwiesen. Nach der auf Gutachten 
> gestützten Überzeugung der Gerichte ist für den Wahn und die 
> Unterbringung von Herrn Mollath nicht entscheidend, ob es die 
> behaupteten Schwarzgeldverschiebungen tatsächlich gegeben hat. 
> Maßgeblich ist vielmehr nach Überzeugung der Gerichte, dass M. 
> die von ihm behaupteten Verschiebungen als Teil einer gegen ihn 
> gerichteten Verschwörung ansah, mit der er auch Personen in 
> Verbindung brachte, die damit nichts zu tun hatten. 

Wenn eine Beschuldigung vorliegt, ist diese unabhängig von der
Bestätigung eines psychiatrischen Befundes grundsätzlich konkret zu
prüfen und diese Prüfung vollumfänglich zu dokumentieren. Es gilt die
Abstraktionsforderung.

Der Sinn dieses Prinzip ist es gerade, dass in einem Verfahren eben
alle Beschuldigungen sauber und konkret geprüft werden müssen und
nicht mit fadenscheinigen Manövern ausgeblendet werden können.
Ansonsten wäre es möglich, beliebig viele Beschuldigungen unter einem
psychiatrischen Befund zu „verdecken“ und zu „verdunkeln“. Genau das
„darf“ nicht möglich sein, es ist keine Interpretationsfrage oder
eine des persönlichen Geschmacks, wie man eine Beschuldigung gerade
subjektiv empfindet.

Folgender Schluss ist vor Gericht also immer unzulässig: die
Beschuldigung habe keine Substanz, weil ein Befund (hier „Wahn“) dies
anzeige. Diese Begründung ist in einem Verfahren unzulässig, das
alleine ist ein Formfehler, der ein Verfahren insgesamt sofort
invalidiert. Solch eine fehlerhafte Begründung liegt auch dann noch
vor, wenn zum Beispiel nur Randindizien herangezogen werden, aber im
Kern mit dem medizinischen Befund begründet wird („mit der er auch
Personen in Verbindung brachte, die damit nichts zu tun hatten“).

Die Beschuldigung ist erst dann entkräftet, wenn die konkrete Prüfung
unabhängig vom medizinischen Befund „eindeutig und nachvollziehbar
negativ“ ausgefallen ist – vorher nicht.

> Beate Merk: Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat dazu im 
> Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags klargestellt, dass es 
> für die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft 
> entscheidend ist, dass konkrete Anhaltspunkte für ein strafbares 
> Verhalten dargelegt werden und nicht bloße Verdächtigungen.

Auch hier: ein psychiatrischer Befund „darf nicht“ zur Einschätzung
von Verdächtigungen herangezogen werden, wenn eine konkrete Prüfung
möglich ist. Die konkrete Prüfung muss erfolgen und dokumentiert
werden, dies ist für den Generalstaatsanwalt verpflichtend.

> Beate Merk: Es geht hier um die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. 
> Diese hat nicht verlangt, dass Beweise vorgelegt werden. Der 
> Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat klargestellt, dass es notwendig 
> ist, konkrete Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten darzulegen. 
> Er hat auch dargestellt, dass es dazu nicht genügt, nur Namen zu 
> nennen und Geldbewegungen darzustellen, weil sich daraus keine 
> genügenden Angaben für ein strafbares Verhalten ergaben. 

Eine Einschätzung eines Staatsanwaltes ist keine Frage seines
subjektiven Standpunkts, sondern muss einer äußeren Betrachtung durch
Dritte vor der Rechtsnorm standhalten. Es genügt nicht, dass der
Staatsanwalt eine Einschätzung hat, er muss diese auch begründen
können. Wenn ein vermuteter Straftatbestand etwa zu diesem Zeitpunkt
bereits der weiteren Fachexpertise (Schwarzgeld-Tricks etc.) bedarf,
hat er diese auch einzuholen. Staatsanwälte können nicht einfach frei
nach Laune über Strafanzeigen entscheiden.

> Beate Merk: Wie kommen Sie darauf, dass es nicht nach Recht und 
> Ordnung zugeht ? Ich finde es höchst bemerkenswert, dass Sie mir 
> einerseits Eingriffe in die unabhängige Justiz vorwerfen, andererseits 
> aber schnell bei der Hand sind, von mir zu fordern, das Verfahren 
> einer unabhängigen Justiz zu beaufsichtigen. Der Rechtsstaat ist 
> für mich oberstes Prinzip. Im Übrigen:  Warum greifen Sie die 
> Justiz schon an, bevor sie überhaupt arbeiten konnte, und 
> behaupten Dinge, die in keiner Weise bewiesen sind ? 

Weil die an diesem Verfahren Beteiligten eklatante Formfehler
begangen haben, die einer Justizministerin „auffallen müssen“ und die
sie auch „einschätzen können“ muss – und beides ist hier eindeutig
nicht gegeben. Es gibt zudem ein mögliches Motiv für diese
Formfehler, was eine vorsätzliche Herbeiführung nahelegt und damit
die Situation ganz außerordentlich verschärft.

Wenn Sie das nicht verstehen, Frau Merk, sind Sie als
Justizministerin völlig ungeeignet. Und ich denke, das ist nicht das
erste Mal, dass Sie diesen Vorwurf hören.

MFG/Z“

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Mehr zum Fall Mollath hier im opablog.

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4 Antworten zu Frau Merk im Interview bei Telepolis zum Fall Mollath

  1. fuffiinthehouse schreibt:

    Dr. Beate Merk: „Maßgeblich ist vielmehr nach Überzeugung der Gerichte, dass M. die von ihm behaupteten Verschiebungen als Teil einer gegen ihn gerichteten Verschwörung ansah, mit der er auch Personen in Verbindung brachte, die damit nichts zu tun hatten.“

    Dreiste Lüge in einem schriftlichen Interview. Die Geldverschiebungen
    selbst hat Herr Mollath nie als eine gegen ihn gerichtete
    Verschwörung angesehen. Mit den Geldverschiebungen wollten diese
    Personen einfach Geld verdienen. Diese Menschen wollten ihn dann mit
    Hilfe der Psychiatrie mundtot machen. Herr Mollath behauptet, dass
    der Gerichtsgutachter und Psychiater Dr. Michael Wörthmüller
    Verbindungen zu den Schwarzgeldverschieberkreisen hatte. Hier wird
    dann gesagt: Das sei wahnhaft, einen unbeteiligten Psychiater in die
    Schwarzgeldgeschichte miteinzubeziehen. Aber: Der Psychiater hat sich
    selbst in dem Fall für befangen erklärt, sein mit ihm befreundeter Nachbar war Kunde von Gustl Mollaths Ex-Frau bei der Hypo-Vereinsbank und wie jetzt herauskam: Dr.
    Michael Wörthmüller hat nachweislich im Fall Mollath gelogen:

    http://julius-hensel.com/2012/12/fall-mollath-intrige-bewiesen-aber-p
    olitiker-medien-und-das-bundesverfassungsgericht-schweigen/

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  2. Lindner schreibt:

    Nach meinen Erfahrungen sind die meisten Entscheidungsträger psychisch gestörte Personen bzw. Querulanten, weil sie immer wieder Rechte willkürlich verweigern, wodurch sich auch die Überlastung der Gerichte (z.B. http://www.welt.de/print-wams/article105248/Ueberlastung-der-Gerichte-laehmt-Standort-Deutschland.html ) erklären lässt. Ich habe besonders in Bayern gegen (strafrechtlich milde verurteilte) Rechtsbrecher in größeren Rechtsstreitigkeiten (Hausbau, Geldanlagen) keine Rechte bekommen. Rechtliches Gehör, Gesetze und die höchstrichterliche Rechtsprechung wurden immer wieder übergangen. Richter stellten sich einfach blind und taub und hielten zusammen. Von den hoch gepriesenen Organen der Rechtspflege bin ich noch weiter angeschmiert und abserviert worden, was auch von den Verfassungsgerichten und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte billigend in Kauf genommen wurde.
    Da es besonders an einer Kontrolle der Richterschaft fehlt, können sich nachteilige Verhaltensweisen wie Justizkumpanei (vgl. Staranwalt Rolf Bossi) und die z.B. mit dem Milgram-Experiment und dem Stanford-Prison-Experiment nachgewiesenen Unterjochungsinteressen frei entfalten. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind auch nach Richtern und anderen Insidern systemkonform (vgl. z.B. http://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2012/12/justiz.pdf ). Ein weiterer Richter bestätigt „Strukturen der Staatskriminalität“ unter der Führung der bayerischen Staatsministerin der Justiz Dr. Merk (vgl. http://www.mmnews.de/index.php/etc/11503-gustl-mollath-neue-fakten ). Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt nach Insidern wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind angeblich die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
    Ob neben der Rechtspflege auch das Gesundheitswesen mit der Psychiatrie ordentlich gemanagt und unabhängig ist, darf stark bezweifelt werden. In Deutschland ist z.B. der Psychiater für Vergiftungen (z.B. durch Quecksilber u.a. Metalle im Zahnersatz) zuständig (vgl. http://www.toxcenter.de/artikel/Selbsthilfe-bei-Vergiftungen-noetig.php ) bzw. (wegen Alzheimer, Multipler Sklerose usw.) die Pflegedienste und die Bestattungsinstitute. Der Psychiater dient somit dem Schutz der Herrschenden, die sich ganz offensichtlich nach Geld- und Machtinteressen ausrichten. Wer das nicht akzeptiert, muss damit rechnen, weggesperrt zu werden. Ich wurde vor ca. 30 Jahren in der ehemaligen DDR als Kritiker des Machtapparates weggesperrt, allerdings nur für ein Jahr und ein paar Monate (ohne Psychiatrie) und nicht wie der Whistleblower Gustl Mollath für 7 und evtl. mehr Jahre (z.B. http://piratenpartei-bayern.de/2012/12/10/der-whistleblower-gustl-mollath-und-die-hilflose-bayerische-staatsregierung/ ). Geächtet wird bereits, wer für Toleranz oder für den offenen Wettbewerb der Meinungen eintritt. Die Internet-Service-Provider sind Geiseln deutscher Ordnungsbehörden- http://www.coll.mpg.de/publications/2196 . Weil für Richter gerechtfertigte Kritik eine Beleidigung ist, wurde ein Rechtsanwalt bestraft, vgl. http://www.heidrun-jakobs-blog.de/20…hitstorm-wert/ und http://blog.strafrecht.jurion.de/wp-…16_10_2012.pdf . Zum Entzug der anwaltlichen Zulassung von Claus Plantiko kann man im Internet z.B. unter http://pressemitteilung.ws/node/122590 einiges lesen. Claus Plantiko ließ nicht von seiner Forderung nach der Einführung von Recht in Deutschland ab. Also griffen die „Justiz“-„Mächtigen“ zu ihrem absoluten Joker, der „Psychiatrie“. Grundlegendes Axiom: Wer sich nicht wie ein toter Fisch vom Strom in den Abgrund treiben lässt, der ist geisteskrank.
    Unter http://betreuung.me/Files/08.pdf kann man erfahren, dass es praktisch aussichtslos, ist, nach Verbrechen vor Gerichten Recht zu bekommen. ….. Es ist eine altbekannte Trickkiste von Behörden, unbequeme Menschen, die sich gegen die Willkür und Verbrechen von Staatsvertretern wenden, als Querulanten oder psychisch Kranke abzustempeln. … Das war in der frühen DDR und Sowjetunion übrigens auch so (vgl. z.B. http://17juni1953.wordpress.com/2012/11/29/bundesregierung-nach-67-jahren-entschadigungs-lucken-fur-ns-opfer-geschlossen/ ). Wahrscheinlich wurden in der ehemaligen DDR die Regimekritiker in letzter Zeit nicht mehr in die Psychiatrie gesteckt, weil sie für Devisen verkauft werden konnten! Da nunmehr das Verkaufen von Menschen nicht mehr funktioniert, weil ja alle Rechtsstaaten sein wollen, muss die Psychiatrie herhalten. Unter http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/1313404/Der-irre-Fall-des-Querulanten-Gustl-Mollath habe ich gelesen: „…Auch mein Mann und ich sind Forensikern (Psychiatern) zum Opfer gefallen. Hier der Hintergrund: wir ließen uns in unserer Ehe nicht angreifen, beugten uns nicht. Unser Fall ist hier dokumentiert: www.ig-ffp.com (Fall Mansour). Auch die Schweizer Bevölkerung hat keine Ahnung, in was für einem Unrechtsstaat wir leben. Gesetze werden von Richtern, Beamten, Forensikern gebrochen und als Betroffener zahlt man mit seinem Leben dafür. Die Psychiatrie begeht auch heute Menschenrechtsverletzungen an denen, deren Verhalten als unliebsam und nicht normgerecht gilt (vgl. http://www.irrenoffensive.de/kontinuitaeten_zwangspsychiatrie.pdf ). Jemanden für verrückt zu erklären ist für Psychiater und andere Herrscher eine feine Sache, denn sie können sich dadurch einbilden, „normal“ zu sein.
    Zum Thema „Justizkritiker Psychiatrie“ kann man im Internet mehr finden.
    Die Herrschenden wollen uns „gemeines Volk“ offenbar auf breiter Front zum blinden Gehorsam erziehen!

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  3. Pingback: Ein weiterer Schritt auf dem langen Weg zur Befreiung von Gustl Mollath | opablog

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