Man schrieb das Jahr 1956 und der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil:
“Sinti und Roma kamen demnach wegen ihrer »Neigung zu Diebstählen und Betrügereien« sowie ihrer »Ungehemmtheit« in die Konzentrationslager. Es handelte sich bei den Maßnahmen der Nazis um »Kriminalitätsprävention«, weshalb die Opfer keinen Anspruch auf Entschädigung hätten.”
Und niemand in der bundesrepublikanischen Nachkriegsdemokratie, berichtet Anja Röhl, nahm daran Anstoß. Auch heute sehe ich kaum jemanden, am allerwenigsten Bundesrichter, die daran Anstoß nehmen.
Hinweis auf die Ausstellung “Reconsidering Roma” (also “Nachdenken über Roma”), die noch bis 11. Dezember im Kunstquartier Bethanien/Studio 1 zu sehen ist. Ich werde sie mir nicht entgehen lassen.
Veranstaltungsort und Öffnungszeiten / venue and opening times ***Kunstquartier Bethanien / Studio 1, Mariannenplatz 2, 10997 Berlin *** 12.November – 11. Dezember 2011, *** Täglich / daily von 12:00 – 19:00 *** Eintritt frei / admission free